Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
Anmerkungen
1
Rottweil war, ebenso wie Mülhausen im Elsass und St. Gallen, ein zugewandter Ort der Eidgenossenschaft, d.h. die Stadt stand in vertraglicher Bindung mit einem Teil der eidgenössischen Orte, ohne selbst vollberechtigter Ort zu sein. Neben dieser Bindung an die Eidgenossenschaft, von der sich die zugewandten Orte Schutz erhofften, konnten und wollten sie aber auf die Legitimation ihrer Herrschaft durch das Reich nicht verzichten. Rottweil orientierte sich in diesem Dilemma in Richtung Reich, da sich für die katholisch gebliebene Stadt die Anlehnung an Habsburg anbot. Die Stadt anerkannte die grundsätzliche Berechtigung der Reichsanlagen, betonte aber die Notwendigkeit der Moderation der Anschläge. Zur Stellung der zugewandten Orte siehe: B. Braun/W. Dobras, St. Gallen: eine Stadtrepublik zwischen Reich und Eidgenossenschaft, S. 397–416, zu Rottweil S. 398.
2
Bgm. und Rat von Wetzlar verfassten am 11. Juli 1542 eine Supplikation an Kg. Ferdinand und die Reichsstände (RTA JR Bd. XIII, Nr. 196a), die auf Grund der kurzen Dauer des Nürnberger RT nicht behandelt wurde. Die Frankfurter Gesandten legten im Sommer 1542 ihrerseits in Vertretung Wetzlars eine Supplikation vor, in der sie ersuchten, Wetzlar bis zum nächsten Reichstag mit Forderungen des ksl. Fiskals zur Türkenhilfe in Ruhe zu lassen (RTA JR Bd. XIII, Nr. 196b). Auf dem Nürnberger RT 1543 wurde die Supplikation Wetzlars aus demJahr 1542 nochmals durch Dr. Hieronymus zum Lamb mit dem obigen Begleittext vorgelegt.
2
Das Konz. der Instruktion lautete ursprünglich auf Dr. Joachim Grüninger, den Gesandten Gf. Jakobs auf dem Nürnberger RT 1542. Da die Supplikationen zur Ringerung der Anschläge in Nürnberg 1542 wegen der kurzen Dauer des RT nicht erledigt wurden, kam die Instruktion mit einigen Abänderungen und Ergänzungen am nachfolgenden RT 1543 zur Verwendung.