Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

1. Auf ein eigenständiges Sachregister wurde verzichtet. Das Orts- und Personenverzeichnis ist jedoch bei häufig vorkommenden Stichworten im Sinne weiterführender Information durch Sachbegriffe untergliedert.
2. In einigen Fällen enthält das Register auch allgemeine Begriffe aus den Quellentexten, wie z.B. „Ausschüsse“ „Reichskreise“, „Reichsstädte“, „Reichskammergericht“, „Reichsritterschaft“, „Schmalkaldischer Bund/Schmalkaldener“ etc.
3. Die Erschließung der Verhandlungsmaterien des Reichstags wird durch das detaillierte Inhaltsverzeichnis der Quellenedition ermöglicht, das eine Liste der Titel aller edierten Aktenstücke enthält (S. 6–46).
4. Folgende Begriffe sind wegen ihres häufigen Vorkommens in den Quellentexten nicht im Register zu finden: „Deutschland“, „deutsche nation“, „Hl. Röm. Reich deutscher nation“, „Nürnberg“ als Malstatt des Reichstags 1543, „Türken“ (als Volksbezeichnung), „Türkenhilfe“, „ksl. Kommissare“ (in der formelhaften Verbindung „kgl. Mt. und ksl. Kommissare“), „Friede und Recht“, „Augsburger Konfessionsverwandte“, „Evangelische/protestierende Stände“, „Altgläubige/katholische Stände“ etc.
5. In der Einleitung und im kommentierenden Text vorkommende Autorennamen finden sich nicht im Register, wenn der betreffende Autor in das Quellen- und Literaturverzeichnis aufgenommen wurde. Namen von Personen, denen die Bearbeiterin wertvolle Unterstützung für den vorliegenden Band verdankt, scheinen im Register in Kursivdruck auf.
6. Unter ihren Vornamen zu finden sind: Karl V. (röm. deutscher Kaiser) und seine Geschwister Ferdinand (röm. König) und Maria (Kgn. von Ungarn, Statthalterin der Niederlande), ebenso die deutschen Kaiser und die Päpste.
7. Die übrigen Mitglieder des Hauses Habsburg sind unter „Habsburg, Familie“ unter ihren Vornamen zu finden.
8. Karl und Ferdinand sind wegen ihres häufigen Vorkommens ausschließlich in Verbindung mit gliedernden Unterbegriffen berücksichtigt.
9. Die Angehörigen aller anderen regierenden Häuser, Kurfürsten, Fürsten, Grafen und Herren stehen unter ihren Ländern bzw. Herrschaften. Bei Prinzessinnen findet sich bei ihrem Herkunftsland ein Verweis auf das Territorium, in das sie eingeheiratet haben. Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen sind unter den betreffenden Hochstiften, Klöstern oder Abteien eingeordnet.
10. Geistliche und weltliche Territorien sowie die Reichsstädte stehen sowohl für den Reichsstand als auch für das betreffende geographische Gebiet.
11. Die Gesandten der Reichsstände und die ksl. bzw. kgl. Kommissare sind unter ihren Familiennamen eingeordnet, stets mit Hinweis auf ihre Auftraggeber.
12. Reichstage, Schmalkaldische Bundestage, Grafentage, Städtetage, Kreistage und andere reichsständische Versammlungen stehen unter dem Ort, an dem sie stattgefunden haben.
13. Steht „RT“, Bundestag, Städtetag oder Kreistag ohne Jahreszahl, so sind stets der Nürnberger Reichstag von 1543 bzw. die parallel dazu in Nürnberg stattfindenden reichsständischen Versammlungen gemeint.
14. Der Vermerk „Gesandter am RT“ (ohne Jahreszahl) bezieht sich nicht nur auf die Reichstagsverhandlungen von 1543, sondern auch auf die gleichzeitig mit dem Reichstag abgehaltenen Versammlungen der Reichsstädte, der Augsburger Konfessionsverwandten und der Schmalkaldener. Falls Gesandte von ihren Auftraggebern zu den zur selben Zeit in Nürnberg stattfindenden Beratungen des Fränkischen, Oberrheinischen oder Schwäbischen Kreises oder für den Bundestag des Nürnberger Bundes bevollmächtigt wurden, wird das explizit ausgewiesen.
15. Personen- und Ortsnamen finden sich meist unter der heute gebräuchlichen deutschen Bezeichnung. Hinzugefügt sind (durch einen Schrägstrich getrennt) Abweichungen der Schreibung im Quellentext und/oder entsprechende fremdsprachige Bezeichnungen. Weicht der in der Quelle verwendete Begriff deutlich von dem heute üblichen ab, erhält er zur leichteren Verifizierung ein eigenes Stichwort mit Verweis auf das Hauptstichwort.
16. Orte und Festungen an der Militärgrenze werden in der heute landesüblichen Form wiedergegeben, danach folgt durch Schrägstrich getrennt die deutsche Bezeichnung.