Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Das Kapitel Türkenhilfe ist in zahlreiche Abschnitte gegliedert, um die verschiedenen Aspekte des Themas zu verdeutlichen und eine klare Strukturierung der in ihrer Chronologie und Thematik oft unübersichtlich erscheinenden Verhandlungen zu ermöglichen. Kap. IV.A enthält den Schriftwechsel zur Türkenhilfe, wobei der Beginn der Beratungen sich lange hinauszögerte. Nach sieben Wochen ergebnisloser Unterredungen des Königs mit den Protestanten, die auf der Priorität von Friede und Recht gegenüber der Türkenhilfe beharrten, drängte Kg. Ferdinand am 22. März 1543 im Reichsrat auf den Beginn der über die Türkenhilfe, wie dem Bericht des pfalz-neuburgischen Gesandten Gabriel Arnold zu entnehmen ist (Kap. IV.A, Nr. 91). Diese Verhandlungen fanden in der Folge ab Ende März ohne die evangelischen Reichsstände statt. Die zwischen dem König und den altgläubigen Ständen gewechselten Schriften betreffen in erster Linie die Höhe, die Dauer und die Modalitäten der Finanzierung der Türkenhilfe (Nr. 92–97).

In Kap. IV.B folgen die Ansuchen der ungarischen Stände und der niederösterreichischen Erblande samt der Grafschaft Görz an die Reichsstände um Unterstützung im Kampf gegen die Türken, gefolgt von den Antworten der Reichsstände auf diese Bitten um Hilfe (Nr. 98–99). Auch die Reichsstände ließen Schreiben um Unterstützung gegen die Türken ausgehen, so an den Dogen von Venedig und an Papst Paul III. (Nr. 100–101).

Die aus Kap. IV.C ersichtliche Haltung der Reichsstädte zur Türkenhilfe war eine durchwegs ablehnende. Die altgläubigen Reichsstädte Speyer und Rothenburg erschienen zwar im Reichsrat, waren aber zu den Beratungen und Beschlüssen nicht zugelassen und verweigerten ebenso wie die evangelischen Städte die Zahlung, da ihre Wünsche nach Ringerung der Anlagen und nach Teilnahme an den Beratungen von den oberen Ständen nicht berücksichtigt wurden (Nr. 102–103).

Die Gründe für die Verweigerung der Türkenhilfe durch einzelne Reichsstände waren vielfältig und kommen in Kap. IV.D zum Ausdruck. Sie lagen in unklaren, nicht fest definierten bzw. im Laufe der Zeit gelockerten Beziehungen mancher Reichsstände zum Reich, aus denen sich Forderungen nach Exemtion von den Reichsanlagen und Proteste gegen die Maßnahmen des ksl. Fiskals zur Einhebung der Türkenhilfe oder zur Unterhaltung des Reichskammergerichts ergaben. Beispiele dafür sind die Eingaben der Eidgenossen (Nr. 104), der burgundischen Gesandten (Nr. 106betr. den Burgundischen Kreis) und der Gesandten der Hochstifte Metz, Toul und Verdun (Nr. 108). Auch die in manchen Fällen strittige Frage, ob ein Reichsstand als reichsunmittelbar zu betrachten war und seine Anlagen direkt an das Reich abzuliefern hatte oder ob er de facto einem Territorialherrn unterstand und diesem gegenüber steuerpflichtig war, führte, wie im Falle der niedersächsischen Hansestädte (Nr. 105) und Gf. Dietrichs von Manderscheid (Nr. 107), zu Konflikten bei der Zahlung der Türkenhilfe. Die akute Bedrohung eines Reichsstandes durch Angriffe von außen diente ebenfalls als Argument für die Nichtzahlung oder das zeitweise Aussetzen der Zahlungen zur Türkenhilfe, wie aus den Eingaben der Gesandten Kgn. Marias (Nr. 106betr. das Hochstift Utrecht) und Hg. Karls III. von Savoyen (Nr. 109) hervorgeht.

In den in Kap. IV.E zusammengefassten Supplikationen führten einzelne Reichsstände ihre Gründe an, weshalb eine Ringerung der Anlagen für sie unerläßlich sei (Nr. 110–114).

Es war vor allem die Aufgabe der Reichskreise, von denen einige, wie der Fränkische, der Schwäbische und der Oberrheinische, in Nürnberg parallel zum Reichstag tagten (Kap. IV.F), sich um die Abrechnung der vergangenen Türkenhilfen und um die Einbringung ausständiger Beiträge zu kümmern. So sollte der in Speyer 1542 beschlossene Ausgleich unter den Reichskreisen durchgeführt, die Abrechnungen der Kreise (Gemeiner Pfennig) vorgelegt und die Bezahlung des Kriegsvolks organisiert werden (Nr. 115–123).

Die Abrechnung über die Türkenhilfen der Jahre 1541 und 1542 sowie Klagen über ausstehende Besoldungen der militärischen Befehlshaber nahmen einen breiten Raum ein: zu 1541 Kap. IV.G (Nr. 124–126), zu 1542 Kap. IV.H (Nr. 127–133). Verzeichnisse der gehorsamen bzw. ungehorsamen Reichsstände, die ihre Türkenhilfe nicht oder nur teilweise bezahlt hatten (Nr. 126–129), gaben einen Eindruck von den Schwierigkeiten der Finanzierung der Kriegszüge, die aus der Relation des obersten Feldhauptmannes im Türkenzug 1542, Kf. Joachim II. von Brandenburg, eindrucksvoll erhellten (Nr. 128). Der aus Vertretern der Reichsstände gebildete Rechnungsausschuss kontrollierte und korrigierte die Abrechnungen des Pfennigmeisters von 1541 (Nr. 125) oder der Oberstleutnants des Türkenzuges 1542 (Nr. 130und Nr. 133). Die Forderungen der Militärs nach Bezahlung ihres ausstehenden Soldes betrafen sowohl den Türkenzug von 1541 als auch jenen von 1542 (Nr. 124, Nr. 127, Nr. 130–132).

Kap. IV.I behandelt das Winterlager der Truppen in Ungarn 1542/1543, das nach der Bewilligung durch die Reichsstände (Nr. 134) durch Kg. Ferdinand vorfinanziert wurde, wie sich aus der von ihm übergebenen Kostenaufstellung für das Winterlager ergibt (Nr. 136). Die während des Reichstags verlesenen Kundschafterberichte über das Vorrücken der Türken, sollten die Reichsstände zur raschen Bewilligung und Bezahlung der Türkenhilfe bewegen (Nr. 135).

Dem König und den Reichsständen kam auf dem Reichstag auch die Aufgabe zu, die Türkenhilfe 1543 zu organisieren (Kap. IV.J), was sich in Mandaten und Schreiben zum Verbot fremden Kriegsdienstes (Nr. 137–138) und in Mandaten zur Erlegung der Türkenhilfe (Nr. 139), begleitet vom Anschlag nach Reichskreisen (Nr. 140), ausdrückte. Die Reichsstände baten Kf. Ludwig von der Pfalz und Bf. Pankraz von Regensburg, einen Kriegskommisar zu bestellen (Nr. 141) und entwarfen eine Bestallungsurkunde für diesen (Nr. 142). Um rechtzeitig die nötigen finanziellen Mitteln für die Türkenabwehr zur Verfügung zu haben, ersuchte Kg. Ferdinand die Mgff. von Brandenburg-Ansbach, ihre Ratenzahlungen zur Türkenhilfe vorzeitig zu erlegen (Nr. 143).

Kap. IV.K zeigt, wie das Problem der Doppelveranlagung der Bff. vom Salzburg, Bamberg, Regensburg, Freising und Passau, die während der Türkenhilfe im Reich die Steuern in den kgl. Erblanden verweigerten, trotz intensiver Verhandlungen zwischen der kgl. Seite und den bischöflichen Gesandten nicht endgültig gelöst werden konnte (Nr. 144–150).