Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
Wien HHStA, Kriegsakten 8/Konv. 2, unfol. (Kop.); AV: Copie der supplication, zu Nurmberg ubergeben 1543.
Die Gesandten der drei Hochstifte1beklagten sich auf mehreren Reichstagen2– zum letzten Mal in Speyer 1542, wie aus beiliegender Supplikation und dem Bescheid der Reichsstände ersichtlich (RTA JR Bd. XII, Nr. 246a–b) – über die gegen sie eingeleiteten Verfahren des Reichskammergerichts und die Belangung durch den ksl. Fiskal, wodurch die alten Rechte der Hochstifte missachtet würden. Als sich die Gesandten im Sommer 1542 zum Reichstag nach Nürnberg3auf den Weg machten, um ihr Anliegen abermals vorzubringen, ging die Reichsversammlung bereits ihrem Ende zu.
Nun ersuchen sie noch einmal, die drei Hochstifte bei der Exemtion von den Reichsanlagen zu belassen, ihre alten Rechte zu respektieren und dem procuratorfiscal des ksl. kammergerichts[zu] befelhen, die statt Kauffman-Sarburg [= Saarburg in Lothringen], auch andere herschaft und lehen, so dem stift Metz zugehörig und ingelipt sind, unbelediget und unbeschwert zu lassen. Und wo sollichs beschicht (der billicheit nach), setzen sie, die gesandten, in keynen zweiffel, hochgenanter ir gnedigster her, Kard. in Lothringen, als inhaber der dreyer stift Metz, Tholl und Verdun, werde sich gegen ksl., kgl. Mtt. und dem Hl. Reich zu widderstand dem erbfeind unsers hl. christlichen glaubens, dem Turcken, dermassen ertzaigen und erweissen, darab die ksl. und kgl. Mtt., auch gemeine stende des Hl. Röm. Reichs ein sondern gnedigist, gnedigs, fruntlichs und gut gefallen darab tragen. Und so die gesandten ein entlichen abschiedt (als sie verhoffen) irer freyheit, gerechtickeit, gebruche und alt heerkomens der obgemelt dreyer stift und von dem Reich handthabung erlangen, so werde [!] ir gnedigster her cardinal geneigt, solichs auch in sonderheit umbs hochst gegen gedachte ksl., auch euere kgl. Mtt., Kff., Ff. und gemeine stend des Hl. Reichs fruntlich und in allem guttem und gnaden, auch sie, die gesandten, in aller underthenigkeit zu verdienen geflissen sein4.