Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Nach dem Tod Mgf. Bernhards von Baden-Baden 1536 wurde für dessen minderjährige Söhne (Philibert und Christoph) gegen den Willen von Bernhards Bruder, Mgf. Ernst von Baden-Durlach, eine Vormundschaftsregierung1 eingesetzt. Ernst beanspruchte das Erbe seines Bruders Bernhard für sich und versuchte, seinen Anspruch beim Reichskammergericht in Speyer einzuklagen. Im Prozess vor dem Reichskammergericht unterlag Mgf. Ernst und konnte sich gegen den Willen der Witwe Bernhards, Franziska von Luxemburg, und gegen Jakobäa von Baden, Hgn. von Bayern2, nicht durchsetzen. In Nürnberg ließ die badische Vormundschaftsregierung von ihrem Gesandten Varnbüler eine Eingabe im Reichsrat übergeben3 und konnte die Reichsstände erfolgreich zu einem Schreiben an das Reichskammergericht bewegen, in welchem sie auf eine baldige Urteilseröffnung des Gerichts gegen Mgf. Ernst von Baden drängten (Nr. 304b).

Anmerkungen

1
Als Vormünder wurden Pfgf. Johann II. von Simmern, Gf. Wilhelm IV. von Eberstein und Hg. Wilhelm IV. von Bayern bestellt. Zum Konflikt der badischen Vormundschaftsregierung mit Mgf. Ernst von Baden-Durlach und zum RKG-Prozess siehe: A. Kohnle, Kleine Geschichte der Markgrafschaft Baden, S. 82f., S. 95–97.
2
Jakobäa von Baden, die Tochter von Ernsts verstorbenem Bruder Philipp, heiratete Hg. Wilhelm IV. von Bayern, was die streng altgläubige Gesinnung der badischen Vormundschaftsregierung erklärt.
3
Die Eingabe der badischen Vormundschaftsregierung im Reichsrat ist in den einschlägigen Aktenbeständen nicht erhalten.