Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Dresden HStA, 10024, GA, Loc. 10184/5, fol. 35r–37v (Konz.); DV: Erste antwort an die rete zu Nurmberg anno 1543.

Druck: E Brandenburg, Politische Korrespondenz, Bd. 1, Nr. 424, S. 539f.

Bestätigt Erhalt des Schreibens der Räte vom 31. Jan. (Nr. 365) Freut sich, dass der Reichstag ohne weiteren Verzug mit der kgl. Proposition eröffnet wurde, da Eile geboten ist.

Session: Die Gesandten sollen sich an der Instruktion orientieren und sich rechtzeitig zum Rathaus begeben und balt nach Hg. Wilhelms und Hg. Ludwigs geschickten session nemen und vormerken, waß der andern Ff. von Bayern geschikten dokegen vorwenden wurden. Szo habet ir auch doryne desto mehr ursache, weyl die kgl. Mt. antzeigen lassen, das die session geselliger weiß und yedem an seiner gerechtikeyt unschedlich sein solte. Moritz bittet um Bericht seiner Räte, wie die Regelung der Session von den anderen Reichsständen aufgenommen wird.

Ihrer Instruktion entsprechend sollen die Gesandten die Supplikation der Protestanten zu Friede und Recht (Nr. 152) nur unterstützen, wenn es um einen mehrjährigen Religionsfrieden geht; auch die Visitation und Reform des Reichskammergerichts sollen sie gemäß den früher gefassten Beschlüssen fördern. Diese Anliegen sind jedoch nicht mit der Türkenhilfe zu verknüpfen, da diese eile und sonst scheitern könnte. Ein fünfjähriger Friede wurde bereits in Speyer 1542 beschlossen; nun stehe die Rettung der deutschen Nation im Vordergrund. Nach der Bewilligung der Türkenhilfe durch die Reichsstände werden sich Kaiser und König sicher um den Frieden bemühen und sich für die Umsetzung der früheren Beschlüsse zur Reform des Kammergerichts einsetzen. Der Anhang bei der Supplikation der Protestanten (Nr. 152, Anm. 7) soll unterbleiben. Gelingt das nicht, dann sollen sich die Gesandten gemäß ihrer Instruktion (Nr. 65b) verhalten. Sollte die Visitation des Kammergerichts verzögert werden, sollen sie um Suspendierung der gegen die Protestanten geführten Prozesse bis nach der Reform des Gerichts ansuchen. Diese Bitte soll jedoch ohne das erwähnte Junktim mit der Türkenhilfe vorgebracht werden. Sollten die Protestanten die Türkenhilfe verweigern und an den Sitzungen des Reichsrates nicht teilnehmen, haben sich die sächsischen Räte an ihre Instruktion zu halten und dem Herzog darüber zu berichten. An der sächsischen Bereitschaft zur Türkenhilfe soll es nicht mangeln.