Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
Dresden HStA, 10024, GA, Loc. 10184/5, fol. 27r–29v (Ausf.).
Druck/Regest: E. Brandenburg, Politische Korrespondenz, Bd. 1, Nr. 429, S. 545f.
[...]. [Session] Sovil aber euer fstl. Gn. abermals gegebnen befelch der session halben belangt, hat sichs bisher noch nit zutragen wollen, wan wir uns gleich desto ehr ufs haus vorfuget, das wir dadurch die session vor den andern beyrischen geschickten erhalden hetten mogen, sonder sein mit Hg. Hansen uffm Hundtsrucken geschickten [= Beuser von Ingelheim] wie euer fstl. Gn. aus negstem schreiben vornommen, derhalben in ain gezenck gekommen und mussen uns besorgen, weil Hg. Otheinrichs geschickter numehr auch angekommen und sich gestern unsers abwesens mit gemelten Hg. Hansen gesanten umb die session gedrungen, so werden wir nu hinforder mit zweyen parteien derhalben zu zancken haben. Do nu die kgl. Mt. uff unsere hievorn ubergebne suplication [fehlt] kein mittel treffen und auch euer fstl. Gn. uns uff unser itz[ig] schreiben keinen andern befelch geben wirt, so werden wir mit vorgehender notturftiger protestation diese irrung uff dißmal weiter unangeregt lassen, doch ist nochmals unser underthenige bith, euer fstl. Gn. wolle uns Hg. Georgen1 seligen schrift ader vorzeichnus diesen punct belangende zuschicken lassen, doraus wir uns dißfals desto besser zu berichten.
[Friede und Recht] Betreffende der protestirenden suchung werden euer fstl. Gn. aus hievorn uberschickter copey irer supplication [Nr. 152] vornohmmen haben, das sie nit allein in religion-, sonder auch in andern sachen den friede gesucht. Item so hetten sie nit allein die visitation und reformation des cammergerichts vormoge des regenspurgischen abschieds und doruf ervolgter erclerung gebeten, sonder das auch alle personen des gerichts, die sie zum teil nit alle zu presentiren haben, abgeschafft wurden und dazu solches beydes mit der bedrauung, das sie sich, ehr dan dasselbig erhalten, in keine handlung die turckenhulfe ader anders belangende einzulassen wuesten. Dorumb verhoffen wir, euer fstl. Gn. befelch dorin nit ungemeß gethan zu haben, das wir die bith [d.h. die Supplikation] dergestalt mit inen zu thun, bedencken getragen. Wir haben uns aber gleichwol gegen inen sowol als den andern stenden, so oft es fug gehabt, gnugsam vornehmen lassen, das wir von euer fstl. Gn. wegen sowol als andere umb einen bestendigen ader langwierigen frieden in religionsachen, desgleichen umb visitirung und reformirung des cammergerichts zu bitten und anzuhalden befelch hetten, wie wir dan auch, wan es nu stat wirt haben, mit hochstem vleis darumb bitten und uns sunst weiter in den und andern sachen euer fstl. Gn. gnedigen befelchs underthenigclich vorhalden wollen.
Und wie euer fstl. Gn. weiter begern, was im reichsrath gehandelt, von uns berichtet zu werden, als konnen euer fstl. Gn. wir underthenigclich nit vorhalden, das uff die proposition noch bißher nichts gehandelt noch beratschlagt ist wurden. Es seind aber die stende ausserhalb der protestirenden und uns am vorgangen Freitag, das ist den 9. Februarij, der protestirenden supplication halben abermals beynander gewest.
Volgendes montags nach Invocavit, das ist den 12. Februarij, seind alle stende sembtlich zusammen erfordert und haben beyligende H. Wolffen Dietrichs von Pfirt supplication [Nr. 127], mit E gemerckt, seine und seiner underbefelchsleute ausstehende besoldung belangende angehort und beratschlagt. Weil sie [= sich] aber etliche der protestirenden irer vorigen bedrauung nach in keinen dergleichen radtschlag haben begeben wollen, so ist man dazumal zu keinem beschluß gekommen. Do es aber zu weiterem ratschlag kompt, werden wir uns ausserhalb euer fstl. Gn. sonderlichen befelchs von denen nit sondern, die doruf schliessen, das man die rechnung von H. Wolffen annehme und inen und andere ires ausstandes vorgnugen oder vorgwissen solle, und doch daneben anzeigen, das solche schult euer fstl. Gn. unsers wissen nichts angehet. Desselbigen tages nach essens seind die einigungsvorwanden aber[mals] beyeinander gewest.
Dinstags nach Invocavit, das ist den 13. Februarij, nach essens seind die andern stende und die einigungsvorwanten am andern [= unterschiedlichen] orte sonderlich zusamengekomen. Weyl wir aber abermals in den sachen, die noch zur zeit beratschlagt, wider [= weder] zu einem noch zum andern teyl gehoren, so konnen wir nicht wissen, was sie beyderseits furgehabt haben. Wir spuren aber wol sovil, das die neutralitet, die wir von wegen euer fstl. Gn. hirin bisher gehalden, euern fstl. Gn. mehr gelimpfs und guttes geschreies dan den andern ir furnehmen bringet. Und lassen sich unserer gnedigen herren Mgff. Georgen und Albrechten geschickten fast also vornehmen, als hetten sie befelch, sich in den und andern sovil muglich mit uns zu vorgleichen und sich dorin nach uns zu richten. Welches alles euern fstl. Gn. wir in underthenigkeit nit haben vorhalden sollen.
Zettel: Am vergangenen Sonntag (1543 Febr. 11) ersuchte der jülichsche Gesandte (= Faltermeyer) die sächsischen Räte um ihre Unterstützung, da er die Beratungen der Reichsstände über den Geldernkonflikt bis zur Übergabe der Verteidigungsschrift Hg. Wilhelms von Jülich hinauszögern wolle. Die jülichsche Rechtfertigung werde nämlich die Anschuldigungen der burgundischen Gesandten (Nr. 202) und die Rede Granvelles (Nr. 197) entkräften. Hg. Moritz solle sich vor Anhörung der jülichschen Argumente zu keinen feindseligen Handlungen oder Bündnissen gegen Hg. Wilhelm bewegen lassen. Die sächsischen Gesandten erwiderten dem jülichschen Rat, sich für den Aufschub in der Causa Jülich einsetzen zu wollen.