Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Weimar HStA, EGA, Reg. E 149, fol. 137r–148v (Reinkonz. mit Korr. v.a.Hd.); AS fol. 137r: Instruction uff den cantzler Dr. Osse und Mag. Franz Burckharten, was sie mit dem H. Granvelh und H. Hansen Hoffman sollen handeln, der kgl. walh, derselben anhengigen und sonst ander mher sachen halben. ÜS fol. 138r: Instruction was von Gots gnaden unser Johans Friderichen, Hg. zu Sachsen [...],, die hochgelarten unsere rethe und lieben getreuen, so wier itzo zu Nurmberg haben, nemlich Melchior von Osse Dr., unser cantzler, und Mag. Franciscus Burchardi, cantzler zu Wolfennbuttel, uff den itzigen mit kgl. Mt. wider erneuerten anstandt der walh und etzlicher anderer sachen halben zu entlicher abhelfung derselben handeln und sich vernehmen lassen mugen.

Aus den bisherigen Berichten Franz Burkhards über die Gespräche mit Hans Hofmann und Granvelle betr. die Königswahl schließt Kf. Johann Friedrich, dass auf kgl. Seite eine Bereitschaft zu Vertragsverhandlungen vorhanden sei. Deshalb bevollmächtigt er seine Räte zu Verhandlungen und übersendet ihnen beiliegende Kredenz (Nr. 47e) mit dem Auftrag, ohne weiteren kfl. Befehl keine endgültigen Beschlüsse zu fassen.

Im Torgauer Abschied (1542 Jan. 9)2wurden Pfgf. Friedrich, Hans Hofmann und Naves als ksl. Unterhändler für die weiteren Verhandlungen zwischen Kg. Ferdinand und dem Kf. von Sachsen bestimmt. Da Granvelle nun in Nürnberg anwesend sei, habe der Kurfürst nichts dagegen einzuwenden, dass dieser gemeinsam mit Hans Hofmann die Verhandlungen führe.

Verhaltensanweisungen des Kurfürsten an die Räte für die Verhandlungen: grundsätzliche Bereitschaft Kursachsens zu einer gütlichen Beilegung der Differenzen betr. die Königswahl, falls auch alle damit verknüpften Fragen gelöst werden. Bezugnahme auf frühere Verträge und Verhandlungen mit Kg. Ferdinand betr. die Königswahl3, die diesem Schreiben in Kopie beiliegen. Diese Vereinbarungen seien einzuhalten.

Und dieweil die kgl. Mt. von wegen der ksl. Mt. durch die ratification des torgauischen abeschieds [1542 Jan. 9] gnediglich gewilligt, das der misvorstandt des lands zu Gellern halben das vorlauffenne jar bis uff negst vorgangenne fastnacht auch einen anstandt hett haben sollen, aber dartzwischen berurte kriege eingefallen, so wolten wier vorhoffen, kgl. Mt. und auch der H. Granvelh als ksl. Mt. orator und gesanter wurden gnediglich und gutwillig furdern helfen, damit dieselbe gulichische und gellerische sache zu besserm standt ader gentzlichen frieden ader vortrag furderlich mochten bracht werden.

So weren wier willig und erbuttig, wie wier uns dann gegen kgl. Mt. und unser freuntlichen, lieben muhmen, der Kgn. Marien, hivor auch erbotten, soviel uns immer muglich, bei unserm schwager [Hg. Wilhelm von Jülich] antzuhalden, das es sein L. iresteils auch an keiner billickeit wolte erwinden, sundern sich mit der ksl. Mt. vortragen lassen, fortmehr einen gnedigsten herren und keiser an irer Mt. zu haben. [...].

Wurde man uns auch der gulichischen sachen halben antziehen, als ob wier unserm oheimen und schwager hulf getan hetten etc., so sollet ir je die antwort darauf geben und den hendlern bericht antzeigen, wie wier euch uff einen solchen valh negst zu thun geschrieben und bevolhen und darbei zu repetiren wissen, was wier der Kgn. Maria, auch kgl. Mt. hivor derwegen zu antwort gegeben.

Aber in allwege werdet ir fursichtig zu sein wissen, damit uns der religion halben kein vorpflichtung uffgeladen nach wier in ichtwas derhalben vorstrickt werden, dann wier gedencken mit Gottes hulf gleich andern unsern protestation- und einnungsvorwanten stenden damit frei und unvorbunden zu stehen.

Kf. Johann Friedrich verfolgt die Verhandlungen über einen Waffenstillstand zwischen den burgundischen und jülichschen Räten in Aachen ud Maastricht, bei welchen die rheinischen Kurfürsten und der Lgf. von Hessen als Vermittler fungieren, und er hofft auf eine gütliche Beilegung des Konflikts. So haben wier auch bedencken, ob es gut sein muge, das zu Nurmberg in denselben sachen nach zur zeit und dieweil gemelter churfursten und des landtgraven handlung nach weret, neue handlung furgenomen und eine handlung etwo durch ander vorhindert wurden [...].

Anmerkungen

1
Die Instruktion beruht zum Teil auf einem Gutachten von Kanzler Dr. Gregor Brück über die Positionierung Kursachsens innerhalb der Reichsstände und die Haltung gegenüber den Habsburgern, o.D. (1543 erste Hälfte Febr.); gedr. bei: G. Mentz, Johann Friedrich der Großmütige, Teil 3, Nr. 46, S. 489–494.
2
Zu den Torgauer Verhandlungen im Jan. 1542 siehe Nr. 7, Anm. 3.
3
Zur Frage der Königswahl Ferdinands grundlegend: A. Kohler, Antihabsburgische Politik in der Epoche Karls V, hier S. 374–391 (Ergebnisse und Ausblick). Siehe auch die Ausführungen von G. Mentz, Johann Friedrich der Großmütige, Teil 2, hier S. 42–68, S. 100–102.