Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

A Esslingen StadtA, Reichsstadt Fasz. 336, unfol. (Kop.); ÜS: Instruction und bevelch, wes unser, ains ersamen raths des Hl. Reichs statt Esselinngen, gesante bottschaft vor unsern gnedigsten und gnedigen hern, den chur- und fursten, auch andern unsern gnedigen, gunstigen, lieben hern und gutten freunden, unserer cristenlichen verstentnus gesanten, rethen und bottschaften, yetzo zu Nurmberg beyainander versamelt, underthenigst, undertheingklichen, dienstlichen und freuntlichen soll anbringen, werben und bitten.

B Esslingen StadtA, Reichsstadt Fasz. 283, RTA 1543, unfol. (Konz.); ÜS wie in A.

Ehrerbietung gegenüber den Fürsten des Schmalkaldischen Bundes. Die ständigen Übergriffe Hg. Ulrichs von Württemberg und seiner Diener in die Obrigkeitsrechte Esslingens währen nun schon zwei Jahre3. Alle bisherigen Bemühungen der Fürsten des Schmalkaldischen Bundes um Vermittlung in diesem Konflikt erbrachten keine gütliche Lösung4, weshalb sich die Notlage Esslingens zusehends verschärfe. Deshalb ersuche Esslingen die Bundesverwandten auf Grund der Bundesverfasssung erneut um Hilfe.

Obwohl es sich nicht um eine Religionssache handle, da Esslingen von einem Mitglied des Schmalkaldischen Bundes bedrängt werde, so hoffe die Stadt, dass ihr die Hilfe der Einungsverwandten ebenso zukommen werde wie den Städten Goslar und Braunschweig.

Dieweil dann wir in disem zeitlichen kaine andere hilf, rettung und beistand dann bey irn chur- und fstl. Gnn., Gnn., Gg. und Ll. wisten zu suchen, in betrachtung, das diser zeit khain richter im Hl. Röm. Reich vorhanden, dann das ksl. camergericht, do desselbigen jetzige camerrichter und beisessen, verschiner zeit auß rechtmessigen, erheblichen bewegnussen in gemeiner ainigungßvorwanten stend namen in allen religion- und prophansachen were recusiert worden, also das wir unser angefengte rechtvertigung diser zeit ferner nit prosequiern noch unß sonsten anderer zugeschobner beschwerden halben von neuwem beclagen megen. Darumben dann unser höchste notturft thette erfordern, das wir daneben durch ire chur- und fstl. Gnn., Gnn., Gg. und Ll. vor unrechtmessigem gewalt geschutzt, geschirmpt, bei recht, billichait und diser loblichen cristenlichen verstentnus mechten erhalten werden. Abermalige Bitte um Hilfe der Schmalkaldener gegen Hg. Ulrich von Württemberg: Die Sperre der Lebensmittelzufuhr nach Esslingen müsse aufgehoben und der freie Güterhandel der Stadt wieder zugelassen werden. Zu einem rechtlichen Austrag des Konflikts mit Württemberg sei Esslingen stets bereit.

Actum und mit gemeiner unser stat secret insigel besigelt, dinstags, den 2. tag Januarij anno etc. 43.

Anmerkungen

1
Lic. Johann Machtolf und Zunftmeister Bechtold Bentzmann.
2
Siehe dazu das Esslinger Protokoll zum 18. Febr. 1543: Nr. 85, fol. 9r.
3
Zum Verlauf und zu den Gründen des Konflikts zwischen Esslingen und dem Hg. von Württemberg sowie zur zurückhaltenden Politik des Städtecorpus in Bezug auf Hilfeleistungen für Esslingen auf dem Speyerer Städtetag im Nov. 1541 und auf dem Speyerer RT 1542 siehe ausführlich: G. Schmidt, Der Städtetag, S. 214ff. und G. Schmidt, Reichsstadt und Territorialstaat, S. 82ff. Siehe auch: RTA JR Bd. XII, Nr. 255a–c, S. 1119–1123: Konflikt zwischen der Stadt Esslingen und Hg. Ulrich von Württemberg. Auf dem Nürnberger RT von 1542 hielten sich die Esslinger Gesandten nur zwei Tage auf und es kam wegen der Kürze des RT zu keinen Verhandlungen über ihr Anliegen. Siehe dazu die Instruktion von Bgm. und Rat von Esslingen, 1542 Aug. 8, in: RTA JR Bd. XIII, Nr. 50, S. 274–277.
4
Im Okt. 1542 entsandten der Kf. von Sachsen und Lgf. Philipp von Hessen den hessischen Marschall Hermann von der Malsburg und den hessischen Sekretär Sebastian Aitinger für eine weitere Vermittlungsmission zu Hg. Ulrich von Württemberg. Das damals erarbeitete Vertragsdokument (1542 Okt. 28) wurde von Esslingen jedoch nicht unterzeichnet, da der Rat darin eine Verletzung seiner Rechte erblickte. Die Weigerung Esslingens, den Vertrag ohne Änderungen anzunehmen, bewirkte, dass Hg. Ulrich den Vertrag Ende Nov. 1542 aufkündigte. Siehe dazu: G. Schmidt, Reichsstadt und Territorialstaat, S. 86f.