Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Anmerkungen

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 Am 5. August 1510 (montag St. Oswaldstag) teilte Basel Mülhausen im Elsaß mit, Papst Julius II. habe die in Luzern versammelten Eidgenossen unter Berufung auf die (am 14. März geschlossene) Einung mit ihnen um militärische Hilfe ersucht und erreicht, daß ihm 6000 Knechte zugesagt worden seien. Basel selbst werde zu dem geplanten Zug 300 Bewaffnete schicken. Druck: Mieg, Mulhouse, Nr. 41. – Mit Schreiben an Glarus und Basel vom 11. bzw. 12. August 1512 verlangte Ks. Maximilian die sofortige Rückberufung der eidgenössischen Knechte, die zur Hilfe für Venedig und gegen den Kg. von Frankreich, seinen Bruder und Verbündeten, bestimmt seien. Falls erforderlich, werde er diesen nicht im Stich lassen. Regest: Büchi, Korrespondenzen, Anhang Nr. 127. Vgl. Ders., Matthäus Schiner, S. 192. – Zu den seit Ende des Jahres 1509 laufenden Einungsverhandlungen Papst Julius’ II. mit den Eidgenossen vgl. Friess, Beziehungen, S. 93-95.
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 Dieses Schreiben liegt nicht vor. Allerdings hatten die Eidgenossen schon auf der Tagsatzung in Luzern am 18. August über ein (ebenfalls nicht vorliegendes) ksl. Schreiben beraten, in dem sie gerügt worden waren, daß die durch den Bf. von Sitten (Matthäus Schiner) dem Papst zugeführten eidgenössischen Knechte in Wirklichkeit den Venezianern zur Verfügung gestellt würden. Es wurde über mögliche Folgen dieser Handlungsweise diskutiert und ein Antwortschreiben an den Ks. beschlossen. Segesser, Abschiede, Nr. 368a. Auf der Züricher Tagsatzung am 21. August teilten die Eidgenossen zudem Papst Julius II. mit, daß sie vom Ks. durch scharfe Mandate ersucht worden seien, ihre Knechte heimzurufen, da diese letztlich zur Unterstützung der Venezianer und gegen den Kg. von Frankreich eingesetzt würden. Leisteten sie dieser Aufforderung nicht Folge, so könne er (der Ks.) den frz. Kg. als seinen Bruder nicht im Stich lassen. Damit drohe den Eidgenossen ein tödlicher Krieg mit dem Ks., dem ganzen Reich und Frankreich. Eine Verwendung der Truppen zugunsten der Venezianer verstieße zudem gegen die Einung der Eidgenossen mit dem Papst, die nur eine Verwendung der Truppen zum Schutz der Kirche vorsehe. Segesser, Abschiede, Nr. 369c.
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 In Reaktion auf die fortwährenden ksl. Mandate riefen die Eidgenossen ihre Knechte tatsächlich wieder heim. Diesbezüglich teilte Basel am 5. September 1510 (donrstag nach Verene) Mülhausen im Elsaß mit, es habe von Zürich erfahren, daß Ks. Maximilian die Reichsstände und seine Erblande ernstlich wider die eidtgnosschaft mit hochen mandaten uffmanen solle und sie aufgefordert habe, zum 21. September (Mathei) in Ravensburg und dar nach by siner mt. zü Hagnow an dem Bodensee zu erschinen. Aufgrund dessen hätten die Eidgenossen ir hauptlutt und knecht, so sy in dienst bebstlicher heilikeit sind, wider abgemant. Druck: Mieg, Mulhouse, Nr. 42.
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 Hohensax trug die Instruktion auf der eidgenössischen Tagsatzung am 9. September 1510 vor. Vgl. Nr. 699.
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 Knöringen bezieht sich hier auf das Schreiben des Hochmeisters vom 11. August (Nr. 226), in dem dieser über das Ergebnis des Posener Schiedstages mit dem Kg. von Polen berichtet und Knöringen um eine Unterredung mit Ks. Maximilian bittet.
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 Mit Schreiben aus Zürich vom 20. September 1510 berichtete Anselm Graf Bf. Matthäus Schiner von Sitten, auf der Tagsatzung am 9. September seien jene Schreiben an die Eidgenossen (Nr. 694) diskutiert worden, in denen der Ks. erkläre, die Zusendung von Knechten an den Papst richte sich gegen den Kg. von Frankreich. Da er mit diesem verbündet sei, fordere er die Eidgenossen auf, die Knechte wieder heimzurufen. Geschehe dies nicht, müsse er dem Kg. von Frankreich helfen, och die stend des Richs wider uns beschriben und zu ylender rüstung gemant. Fh. Ulrich von Hohensax habe auf der Tagsatzung eine Instruktion des Ks. vorgetragen, mit vil hupschen und guten worten dessen gute Gesinnung gegenüber den Eidgenossen dargelegt und sich erboten, ain ewige verainung mit uns als mit dem hus Österrich zu machen, darumb er uns ain grosse pension geben, versichern welle, mit vil hupschen worten. Druck: Büchi, Korrespondenzen, Nr. 136.
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  Ks. Maximilian hatte bereits im August 1510 von einem Vertragsentwurf über den Beitritt von Konstanz zur Eidgenossenschaft erfahren, auch davon, daß der Kg. von Frankreich dem Konstanzer Rat für diesen Beitritt sowie für eine etwaige Rüstung gegen den Ks. Geld geschickt hatte. Letzteres hatte der Rat zwar in Abrede gestellt, aber doch zur Beschleunigung der Verhandlungen mit den Eidgenossen eine Gesandtschaft nach Zürich geschickt. Zudem wollte es dem Ks., falls er vor Rückkehr der Gesandten nach Konstanz käme, den Einritt verweigern. Ruppert, Deutsche Kaiser, S. 200.
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 Dieses Datum nach dem Schreiben Kaspar Nützels an Nürnberg vom 15. September 1510, Nr. 705.
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 Am 19. September 1510 übersandte der Ks. von Überlingen aus ein weiteres Kredenzschreiben an Konstanz, in dem außer den drei Räten zusätzlich Dr. Ulrich von Schellenberg als Abgesandter genannt wird. Karlsruhe, GLA, Abt. 209 Nr. 85, o. Fol., Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Renner).
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 Zum Eintreffen des Ks. in Konstanz am 22. September und zum anschließenden Beginn seiner Verhandlungen mit dem dortigen Rat und der Gemeinde vgl. Rublack, Einführung, S. 6f.
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 Das ksl. Kredenzschreiben für diese Räte wurde ausgestellt in Überlingen am 21. September 1510. Regest: Segesser, Abschiede, S. 513.