Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

A Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, HBA A 2 (= Kasten 28), (Ausf.).

B Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 444–449, Nr. 159, fol. 17r–20v (Konz.); AS fol. 17r: Antwort dem Hg. in Preussen uff daß seine schreiben. 1542 Lochau.

Bestätigt Empfang des an ihn und den Lgf. von Hessen gerichteten Schreibens betr. die Verhandlungen über die preußische Acht und die Türkenhilfe am vergangenen Reichstag in Nürnberg1. Da der Herzog um Rat in diesen Fragen bittet, empfiehlt der Kurfürst, dass er seine Gesandten in Erwartung gütlicher Verhandlungen zum Reichstag abfertigen solle. Die kursächsischen und hessischen Räte werden den Befehl erhalten, solche euer L. sachen zum besten zu furdern und furtzusetzen helfen, auch allen vleis furtzuwenden, das uff des deutzschen meisters furbringen kgl. Wd. in Polen oder euer L. gegenbericht muge gehort werden.

Türkenhilfe: Nach der Niederlage des deutschen Heeres in Ungarn achten wier es doch gegen euer L. vortreulich nachmals darfur, das euer L. mit irer erbottennen turckenhulf dieser zeit gemach thu und an sich halte, bis man sehen und erfaren wirdet, warbei es damit in gemein auf itzigem reichstage vorbleibet. So ist auch zu hoffen, do kgl. Mt., auch Kff., Ff. und stende des Reichs euer L. christlichen erbietens bericht werden, es solle euer L. zu irer sachen nit undinlich, sundern gantz furderlich sein.

Trotz der kgl. Aufforderung zum persönlichen Besuch des Reichstags habe sich der Kurfürst dazu noch nicht entschlossen, wie er dem kgl. Gesandten Könneritz anläßlich seiner Werbung zu verstehen gab (Nr. 10). Sollte er persönlich zum Reichstag kommen, wird er Hg. Albrecht in seinem Anliegen unterstützen.

Anmerkungen

1
Hg. Albrecht von Brandenburg an Kf. Johann Friedrich von Sachsen und Lgf. Philipp von Hessen, Königsberg, 1542 Nov. 5, in: Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 444–449, Nr. 159, fol. 11r–13v (Ausf.).