Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Dresden HStA, GA, Loc. 10184/5, fol. 39r–40v (Konz. v.d.Hd. Komerstadts); DV: Schreiben den reichsßtag zu Nurnbergk, anno 1543 gehalten, belangendt.

Druck: E. Brandenburg, Politische Korrespondenz, Bd. 1, Nr. 433, S. 554f.

1. Haltung der sächsischen Gesandten zur Supplikation der evangelischen Stände (Nr. 152): Es bleibt wie in der Instruktion und anderen Schreiben des Herzogs ausgeführt, d.h. die Gesandten sollen sich um Frieden und Recht bemühen. Falls in diesen Fragen jedoch keine Einigung erzielt werden könne, sollen sie die Türkenhilfe trotzdem nicht verweigern. Der Anhang zur Supplikation1, d.h. die Junktimierung der protestantischen Forderungen mit der Gewährung der Türkenhilfe, ist abzulehnen2.

2. Antwort auf Granvelles Angebot eines ksl. Dienstvertrags: Hg. Moritz ist dazu bereit3, so lange sich die Dienste nicht gegen die protestantischen Fürsten und die Religion richten. Hoffnung, dass Kaiser und König sich für Friede und Recht im deutschen Reich einsetzen werden.

3. Kritik am Verhalten des Gesandten Pfgf. Johanns von Simmern (Beuser von Ingelheim) in der Sessionsfrage: siehe Nr. 294a. Wenn die session geselliger weißnicht gestattet wird, sollen die sächsischen Gesandten dem König anzeigen, dass sie nicht mehr in den Reichsrat gehen werden. Hg. Moritz ist von der Antwort des Königs auf diese Anzeige zu informieren und wird seinen Gesandten dann die entsprechenden Instruktionen erteilen.

4. Die Eingabe der Gesandten Kgn. Marias (Nr. 202) wird Hg. Moritz verlesen lassen und den Gesandten in Nürnberg gegebenenfalls weitere Befehle erteilen. Vorerst sollen sie auf das Angebot Granvelles betr. den ksl. Dienstvertrag für Hg. Moritz reagieren. Er übersendet den Gesandten eine Schrift Hg. Georgs des Bärtigen, die dieser seinerzeit in Augsburg (RT 1530) wegen der Session an den Kaiser richtete.

Anmerkungen

1
Siehe den letzten Absatz von Nr. 152.
2
In einer Weisung an seine Räte aus Dresden von 1543 dinstags nach Letare (März 6) bemerkte Hg. Möritz zum weiteren Vorgehen bez. Friede, Recht und Türkenhilfe: [...] So habt ir auch unsere meynung der hilfen halben wider den Turken uß unseren vorigen schriften und befhelen genuksam auch zu vernemen, und ist unß nicht misfallen, das ir euch des rates beyderseits eussert, wan mit dem vorgewendeten dranksall der friden und die visitacion des cammergerichts gesucht und davon gehandelt wirdet, dan wir achten es davor, es werde in kurtz mit der hilfen wider den Turcken mussen geschlossen werden. Und do es ye nicht anders sein will, liessen wir es unsers theyls bei dem funfjerigen friden wenden. [...] In: Dresden HStA, 10024, GA, Loc. 10184/5, fol. 96rv (Konz.).
3
Die weiteren Verhandlungen über einen ksl. Dienstvertrag für Hg. Moritz, die Granvelle und Kg. Ferdinand mit Christoph von Carlowitz führten (Christoph erhielt im März Verstärkung durch seinen Onkel Georg), scheiterten, da die ksl. Seite nicht bereit war, auf die Bedingungen des Herzogs einzugehen, dessen Gesandten von Granvelle ein ksl. Mandat zu erwirken trachteten, demzufolge die Bff. von Meißen und Merseburg gegen eine jährliche Pension sofort zu resignieren hätten. Zahlreiche Aktenstücke zu diesen Verhandlungen gedr. bei: E. Brandenburg, Politische Korrespondenz, Bd. 1, Nr. 430, Nr. 438–439, Nr. 441, Nr. 444–447, Nr. 449–455, und kommentiert von E Brandenburg, Moritz von Sachsen, Bd. 1, S. 236–240.