Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Stettin AP, AKW Sign. 94, fol. 2r–12r (Kop.); ÜS: Unser von Gotts gnaden Barnim und Philips [...] instruction der werbung, so wir den hochgelarten und erbarn, unsern rethen und lieben getreuen Jacobo Philippo Oseler, der rechten doctor, und Jacob Zitzewitzen an die verwandten der christlichen ainigung, so itzt zu Nurmberg auf dem reichstag versamblet, zu bringen und zu tragen bevohlen.

Entschuldigung wegen Nichtbeschickung des vergangenen Bundestages zu Schweinfurt (1542 Nov. 15), da das Ausschreiben für den Bundestag die Herzöge zu spät erreichte.

Die Gesandten sollen darlegen, dass auf der Bundesversammlung zu Speyer (1542 Jan. bis April) die von Pommern gewünschte Deklaration der Bundesstände2zum Konflikt mit dem Kg. von Dänemark nicht zustande kam, weshalb die pommerschen Räte damals protestierten. Sie bemühten sich bereits an die vier Jahre vergeblich um eine Stellungnahme wegen deren Ausbleiben sie sich auch weigerten, die Kosten der Bundesanlagen zu tragen.

Die unsern haben auch den abschiedt des speirischen buntstags [RTA JR Bd. XII, Nr. 298, Punkt 2] auß obangetzeigten ursachen antzunehmen oder darein zu willigen geweigert. Nachdem aber die gesandten der oberheuptleute und der andern stende sich erpotten, bey den oberheuptleuten der declaration halben antzuhalten und daran zu sein, das wir darauf geburlichen bescheidt erlangen oder aber die irrungen zu guthlicher, unbeschwerlichen außtracht befurdert werden solten und die oberheuptleute Sachsen und Hessen uf obgedacht anhalten einen handlungstag zwischen der kgl. Wd. zu Denmarcken und uns uf den Montag nach Laurenti [1542 Aug. 14] gein Hamburg bestimpt3 und daselbs hin ihre gesandten gefertigt, die furangeregten gebrechen zwischen der kgl. Wd. und uns verhören lassen und die sache soferne gefurdert, das ethliche mittel zu endtlicher vertracht furgeschlagen und durch die unsern simpliciter, durch die konigischen aber uf ein ratification an die kgl. Wd. zu bringen bewilligt.Kg. Christian von Dänemark ratifizierte den Vertrag bisher nicht und veränderte den Vertragsentwurf zu seinen Gunsten. Da eine gütliche Einigung mit Dänemark fehlschlug, sollen die pommerschen Gesandten die Bundesverwandten wie in Speyer 1542 ersuchen, declaration zu thun, ob die furangeregte sache des schutzes der einigung zu geniessen und darein zu ziehen oder nit. Und wo dieselben fur religionsachen erklert wurden, uns den trost und hulf der einigung inhalt der verfassung etc. und nach ordenung derselben zu leisten.

Die zu Speyer 1542 gemachte Eingabe4und der Hamburger Vertragsentwurf (1542 Aug. 27) mit den vom dänischen König angebrachten Änderungen sind allen Einungsverwandten zuzustellen. Vor Erhalt der Deklaration seien die pommerschen Gesandten nicht bereit, sich in Verhandlungen mit den Schmalkaldenern einzulassen und würden protestieren, da die Einungsverwandten ihrer Bündnispflicht nicht nachkämen.

Wo nun kein declaration erlangt wurde, sollen unser gesandten sich auch der buntsversamblung enthalten. Im fal aber, wo die declaration volgen wurde, sollen sie in allen sachen, so vur religionsachen zu achten, sich neben den andern einigungsvorwandten einlassen, außgenohmen der braunschweigischen defension oder eroberung5, dan derhalben sollen sie berichten und sich halten, wie hernach volget:

Da die Herzöge dem Ausschreiben zum Bundestag entnehmen, dass in Nürnberg über einige unerledigte Artikel des braunschweigischen Feldzugs verhandelt werden solle, mögen die Gesandten abermals ihre Einwände gegen diese kriegerische Unternehmung äußern und um Bedenkzeit vor ihrer endgültigen Stellungnahme bitten. Und darauf bey den eynungsvorwandten vleissig pitten, begern und anhalten, das sie unß nachmaln zu solchem erwegen und rathschlagen raume, tzeit und frist freuntlich und gern gestatten und nachgeben und solchs notwendigen und ehaften vertzugs kein misfallen haben wolten.

Die Hgg. von Pommern drängen schon lange auf eine Deklaration der Schmalkaldener betr. den Konflikt mit Dänemark und klagen über den Verzug, der ihren Untertanen großen Schaden zufüge. Trotzdem müssten sie sich noch immer gedulden. Nun ersuchen die Hgg. von Pommern ihrerseits die Einungsverwandten, sich wegen der pommerschen Haltung im braunschweigischen Konflikt zu gedulden. Den Bundeshauptleuten Sachsen und Hessen sollen die Schreiben Hg. Heinrichs von Braunschweig an die Hgg. von Pommern bekannt gemacht werden.

Bei allen anderen Fragen, mit Ausnahme des braunschweigischen Feldzugs, sollen sich die Gesandten – vor allem in reinen Religionsangelegenheiten – gemeinsam mit den Schmalkaldenern in Verhandlungen einlassen. Bei Angelegenheiten, deren Zugehörigkeit zur Einung fraglich sind, sollen die Räte bei den Herzögen rückfragen, wie sie sich verhalten sollen. [...].

Auf Supplikationen, die mit der braunschweigischen Eroberung in Zusammenhang stehen, sollen sich die Gesandten nicht einlassen.

Ringerung der Gff. von Mansfeld: Die Räte sollen sich den Beschlüssen der Bundesverwandten anschliessen.

Turckenhulf: Unser gesandten sollen hirinnen neben den einigungsvorwandten umb gleich recht und bestendigen friedt und ander gleichnus etc. antzuhalten geflissen sein und sich zu den einigungsvorwandten thun und mit ihnen vor ein stehen, jedoch uff die condition und wege, als wir vorhin in dieser unser instruction [Nr. 63c]  vormeldet.

Keine Zahlungen der Hgg. von Pommern für die Kosten aus dem braunschweigischen Feldzug.

Vermittlungsangebot der Hgg. von Bayern im braunschweigischen Konflikt: Die Gesandten haben diesbezüglich keinen Befehl.

Aufnahme der Stadt Hildesheim in den Schutz der Einung wird bewilligt.

Jülich: Die Gesandten sollen ohne Rückfragen bei den Herzögen weder verhandeln noch Beschlüsse fassen.

Anmerkungen

1
Es ist anzunehmen, dass die Instruktion zeitgleich mit jener für den Reichstag (Nr. 63c) entstand.
2
Bei der Deklaration handelt es sich um eine von den Hgg. von Pommern gewünschte Erklärung der Bundesverwandten, dass der Streit mit Dänemark um die geistlichen Güter auf Rügen eine Religionssache sei und damit unter den Schutz des Bundes falle.
3
Der Abschied des Hamburger Verhandlungstages zwischen dänischen und pommerschen Räten unter kursächsisch-hessischer Vermittlung stammt von 1542 Aug. 27. Bis auf einen Artikel, den die dänischen Unterhändler auf Hintersichbringen annahmen, einigte man sich über alle streitigen Punkte. Die Ratifikation des Vertrages durch Kg. Christian III. erfolgte allerdings nicht. Siehe dazu: R. Heling, Pommerns Verhältnis zum Schmalkaldischen Bund, S. 43.
4
Eingabe der pommerschen Gesandten an die Schmalkaldener betr. den Konflikt mit Kg. Christian III. von Dänemark, verlesen Speyer, 1542 März 7, in: Frankfurt ISG, RTA 51, fol. 132r–138v (Kop.).
5
Die Hgg. von Pommern, insbesondere Hg. Barnim IX., die sich auf eine Erbeinung mit Hg. Heinrich von Braunschweig beriefen, betrachteten den Konflikt des braunschweigischen Herzogs mit den Städten Braunschweig und Goslar als weltliche Angelegenheit und nicht als Religionssache. Deshalb – und nicht zuletzt aus pekuniären Gründen – lehnten sie es ab, an dem braunschweigischen Feldzug von 1542 mit Truppenkontingenten teilzunehmen oder sich an dessen Kosten zu beteiligen. Siehe dazu: R. Heling, Pommerns Verhältnis zum Schmalkaldischen Bund, S. 37f., S. 42; M. Wehrmann, Geschichte Pommerns, Bd. 2, S. 45.