Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Anmerkungen
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Mit Schreiben aus Zweibrücken vom 8. Januar 1517 (fritags nach trium regum) antworteten Pfalzgf.in Margarethe und ihre Räte, auch sie hätten eine entsprechende ksl. Anweisung erhalten und, nachdem die Sache sunderlich unser gelegenheyt nach etwas wichtig ist, eigentlich vorgehabt, einige Räte zu Pfalzgf. Johann zu schicken. Nunmehr hielten sie es jedoch für gut, wenn jede Seite zuerst über die Angelegenheit nachdächte und anschließend ihre jeweiligen Vertreter am 26. Januar (mantag nach St. Paulus bekerunge tag) in Herrstein zusammenkämen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. München, HStA, Kasten blau 103/2c/3, fol. 138, Orig. Pap. m. S. In seiner Antwort aus Simmern vom 13. Januar 1517 (dinstag octava epiphanie) sicherte Pfalzgf. Johann zu, zum 26. Januar seine Räte in Herrstein zu haben. Ebd., fol. 139a, Konz. Am 21. Januar 1517 (mitwochs nach Sebastiani) erklärten Pfalzgf.in Margarethe und ihre Räte, da am 20. Januar (gestern) der Bruder der Pfalzgf.in, Gf. Albrecht von Hohenlohe(-Neuenstein), nach Zweibrücken gekommen sei und auch wegen anderer Geschäfte könnten sie sich an dem Tag in Herrstein nicht beteiligen. Sie verschöben ihn deshalb auf den 29. Januar (dornstag nehst nach conversionis Pauli). Bitten um Mitteilung, ob Pfalzgf. Johann mit dieser Neuansetzung einverstanden ist. Ebd., fol. 141, Orig. Pap. m. S.
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Siehe Nr. 312, Anm. 2.
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Siehe Nr. 312, Anm. 2.
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Am 4. April 1517 (sambstags nach judica) antwortete der Rat von Frankfurt a. M. auf die (nicht vorliegende) Klage von Bm. und Rat von Speyer, wonach die Frankfurter Gesandten sich auf dem (Kreis-)Tag in Hagenau vor die Vertreter Hagenaus gesetzt hätten, er habe bei den Seinigen, so vormals etwan viel uf den reichstagen gewest, sein erforschung gehabt und befinden, das die unsern sich in dem geirrt haben,[haben] das auch keyner ander meynung getan, dan wie sie vor uf eynem tag, so zu Landauwe gehalten, underwiset worden sein, euwer liebe mit nichts zu schmehe oder zu abbruch, wie sie sich auch uf dem tag zu Hagenauwe vernemen lassen. Wird die Seinen auch künftig anhalten, das alte Herkommen zu beachten, zumal es nie seine Absicht war, andere davon abzubringen. Speyer, StadtA, 1 A Nr. 162, fol. 2, Orig. Pap. m. S.
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Mit Schreiben aus Simmern vom 26. Januar 1517 (montag nach conversionis Pauli) bevollmächtigte Pfalzgf. Johann, der wegen obligender notturft nicht persönlich an den Verhandlungen in Hagenau teilnehmen konnte, Dr. Peter Kirser mit seiner Vertretung. München, HStA, Kasten blau 103/2c/3, fol. 148, Orig. Pap. m. S.
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Mit Schreiben vom 26. Februar 1517 (donrstags nach esto michi) bedankten sich Bm. und Rat von Ulm für die Übersendung des Abschieds und versprachen Geheimhaltung. Straßburg, AM, AA 370, fol. 83, Orig. Pap. m. S. Regest: Virck, Politische Correspondenz, Nr. 6.