Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Anmerkungen

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 In ihrem Antwortschreiben vom 22. Mai 1517 (freitags nach ascensionis domini) teilten Hofmeister, Statthalter und Räte zu Ansbach mit, dass der Kitzinger Schiedstag gemäß dem Ersuchen Landgf.in Annas d. J. und ihrer Räte auf den 17. Juli (freytag nach der hl. zwolfboten taylung tag) verschoben werde. Auch EB Albrecht von Mainz, die Gff. in der Wetterau und die Gff. (Wilhelm und Hermann) von Henneberg-Schleusingen (bzw. Henneberg-Römhild) seien hierüber informiert worden. Orig. Pap. m. S.: Marburg, StA, Bestand 2 Nr. 135, o. Fol. (an Landgf.in Anna d. J.von Hessen und die hessischen Räte); Meiningen, StA, GHA, Sektion I Nr. 2129, fol. 168 (an Gf. Wilhelm von Henneberg-Schleusingen).
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 Mit Schreiben aus Ansbach vom selben Tag (dinstag nach Petri und Pauli) teilte Mgf. Kasimir den Gff. Wilhelm von Henneberg-Schleusingen und Hermann von Henneberg-Römhild mit, Landgf.in Anna d. J. von Hessen und die verordneten hessischen Räte hätten heute wegen verschiedener anderer Geschäfte darum gebeten, den von den mgfl. Statthaltern, Hauptleuten und Räten (nach Kitzingen) anberaumten Schiedstag zu verschieben und ihn nach Frankfurt a. M. oder Gelnhausen zu verlegen. Da es ihm jedoch angesichts der gegenwärtigen geschwinden leuften nicht ratsam erscheine, seine Räte dorthin zu schicken, wolle er die Verhandlungen auf dem bereits begonnenen und ohnehin von vielen Personen besuchten Reichstag in Mainz führen, und zwar ab dem 15. Juli (mitwoch divisionis apostolorum schirst). Zettel: Begründet den kurzfristigen Einberufungstermin, den er zu entschuldigen bittet, damit, dass er nicht weiß, wie lange der Reichstag dauern wird. Beide Gff. von Henneberg werden aber wohl dennoch in der Lage sein, ihre Gesandtschaft zu schicken. Meiningen, StA, GHA, Sektion I Nr. 2129, fol. 162a u. b, Kop. Mit Schreiben aus Suhl vom 4. Juli 1517 (sambstag nach visitationis Marie) antwortete Gf. Wilhelm, aufgrund der kurzfristigen Mitteilung, weil seine Räte nicht innerhalb von acht oder zehn Tagen zu ihm kommen könnten und auch wegen anderer Geschäfte könne er am Mainzer Schiedstag nicht teilnehmen. Wäre man, wie geplant, in Kitzingen zusammengekommen, hätten die Verhandlungen in zwei Tagen schneller durchgeführt werden können dan zu Meinz als uf einem reichstag, do acht oder virzehen tag zugehorn, wie dan auf allen reichstagen der geprauch ist. Außerdem wisse er noch nicht, ob er persönlich zum Reichstag reisen oder diesen beschicken werde. Sollte Mgf. Kasimir jedoch später einen anderen Verhandlungsort benennen, werde er gerne Folge leisten. Bittet darum, diesen Bescheid zu entschuldigen. Ebd., fol. 163a u. b, Kop. Am selben Tag übersandte Gf. Wilhelm das Schreiben Mgf. Kasimirs und seine Antwort darauf an Gf. Hermann von Henneberg-Römhild mit der Feststellung, ihm sei es in keinen wege fuglich noch leidlich, mit den Hessen zu Menz als uf einem reichstag zu tagleisten, dan es euer liebden und uns zu merklichem nachteil komen mocht, versehens, euer liebden auch nicht gelegen sein werde. Bittet um Mitteilung, was Gf. Hermann in der Sache weiter zu tun gedenke. Ebd., fol. 164a, Kop. Gf. Hermann antwortete Mgf. Kasimir am 5. Juli (sonntag nach visitationis Marie virginis gloriosissime) aus Römhild, der 15. Juli sei für ihn zu kurzfristig, außerdem etlicher beswerlichen sachen halb, so uns ytzo zusteen und anderer ursachen halben, die wir ytzo zu schryben unterlassen, ganz ungelegen. Wenn Mgf. Kasimir für den Schiedstag einen anderen Termin an einem geeigneten Ort benenne, werde er gerne Folge leisten. Ebd., fol. 173a, Kop. Am 9. Juli 1517 (donnerstag nach Kiliani) übersandte Gf. Hermann diese Antwort abschriftlich an Gf. Wilhelm. Ebd., fol. 174, Kop.
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 Über den strittigen hessischen Güldenweinzoll wurde bereits auf den Reichstagen in Augsburg 1510, Trier 1512 und Worms 1513 verhandelt. Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Abschnitte I.4.7.10. und IV.5.3. sowie Abschnitt I.3.1 in diesem Band. Zu den Mainzer Verhandlungen über den Güldenweinzoll vgl. die knappen Angaben bei Kulenkampff, Einungen, S. 79.
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 Urkunde Kg. Maximilians, Köln, 24. Juni 1505. Regest: Heil, Reichstagsakten 8, Nr. 517.
3
 Ksl. Deklaration zum hessischen Güldenweinprivileg zugunsten der Gff. in der Wetterau, Augsburg, 11. März 1510. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.259.
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 Ksl. Erklärung zum Streit um das hessische Güldenweinprivileg, Neustadt a. d. Aisch, 17. Februar 1512. Ebd., Nr.1202.
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 Ksl. Mandat an das hessische Regiment, Trier, 30. April 1512. Ebd., Nr.1204.
6
 Ksl. Mandat an Frankfurt a. M., Köln, 4. Oktober 1512. Ebd., Nr.1210.
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 Tag der Übergabe des Schriftstücks an die Reichsstände. Vgl. Nr.858.
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 Siehe Nr.854, Anm. 3.
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 Siehe Nr.854, Anm. 3.
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 Eventuell ist Wendel von Adelsheim gemeint.
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 Siehe Nr.854, Anm. 3.