Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
A Wien HHStA, MEA RTA 8/Konv. 1, fol. 444r–448v (Kop.); AS fol. 444r: Der kgl. Wd. zu Ungern und Behaim etc., regentin der Niderlandt, gesandten bericht von wegen des burgundischen kraiß und Utricht. AV fol. 444r v.a.Hd.: Uff dem reichstag zu Nurmberg anno 43 ubergeben. Lectum in consilio imperiali 20. Aprilis.
B Duisburg LAV NRW R, Jülich-Berg II 2276, fol. 679r–682r (Kop.); AV fol. 679r: Post lectum recessum exhibitum 21. Aprilis.
C Augsburg StA, Hochstift Augsburg, Münchner Bestand, Lit. 1105, unfol. (Kop.); AV: Actum den 21. Aprilis post meridiem.
D Hannover NLA, Hild. Br. 1, Nr. 80, fol. 815r–818r (Kop.); ÜS wie AS in A.
Druck: L. Groß/R. von Lacroix, Urkunden, Bd. 1, Nr. 302; S. 207–211.
Die burgundischen Gesandten legten ihre von Kgn. Maria zu Fragen der Türkenhilfe empfangene Instruktion (Nr. 45, Punkt 2) dem König bereits vor der Verlesung der Proposition vor, doch bisher wurde die Stellungnahme der Königin nicht bekannt gemacht. Deshalb ersuchen die Gesandten Kg. Ferdinand, den Reichsständen Folgendes mitzuteilen:
Kgn. Maria war stets bereit – nicht zuletzt auf Grund ihrer leidvollen Erfahrungen mit den Türken als Königinwitwe von Ungarn –, ihren Beitrag zur Türkenhilfe für die zum Hochstift Utrecht gehörenden Gebiete zu leisten. Sobald sie vom Speyerer Reichsabschied 1542 in Kenntnis gesetzt wurde, ließ sie zwei Landtage abhalten, um den Bestimmungen des Abschieds nachzukommen. Sie erklärte sich bereit, dem Kriegsvolk zwei oder drei Monate Besoldung vorzustrecken, um die Entsendung von Hauptleuten und Soldaten nach Ungarn zu beschleunigen. Dieser geplante Beitrag Kgn. Marias zur Türkenhilfe, der dem anderer Stände des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises nicht nachstand, wurde durch den Kreisobersten, Hg. Wilhelm von Jülich-Kleve, im letzten Moment vereitelt, da er im Bündnis mit dem Kg. von Frankreich die habsburgischen Erblande angriff, weshalb die Königin gezwungen war, die ihr zur Verfügung stehenden militärischen Kräfte zur Verteidigung ihres Landes zu nützen. Sollte wieder Friede herrschen, werde die Königin für das Hochstift Utrecht (Ober- und Niederstift) Türkenhilfe leisten.
Was den Burgundischen Kreis betreffe, trug dieser seit seinen Anfängen unter Ks. Maximilian I. nie zur Türkenhilfe bei. Es sei nicht klar, welche Länder zu diesem Kreis gehörten, außerdem wären die Fürsten dieses Kreises noch nie zu den Reichstagen berufen worden. Deshalb sei die Bitte der burgundischen Untertanen, ihre alten Rechte und Freiheiten zu respektieren; nur wenn das Reich Schutz vor äußeren Angriffen gewähre, sei eine Beteiligung an der Türkenhilfe möglich. Germeinsam mit dem Regentschaftsrat beschloss die Königin, den Reichsständen die Gründe für die Nichtleistung der Türkenhilfe anzuzeigen. Laut ksl. Befehls seien nur jene Erblande zur Türkenhilfe verpflichtet, die diese schon immer geleistet hätten; bisher befreite Territorien seien auch jetzt nicht heranzuziehen1. Aber zu mererm uberflus, wo solche sach gleich nit alsbald kont erortert und ausfundig gemacht werden, so ist unser gnedigste frau nichtdestweniger anstat ksl. Mt. dannocht urpuetig, von wegen aller und jeder nider erblanden (doch derselben alten freihaiten, geprauch und possession unabbruchlich) sich mit dem Hl. Reich zu verbinden und zu vergleichen und gegen gepuerlichem schutz und schirm zu erhaltung gemains fridens teutscher nation dergleichen widerstand des Turcken, auch andern obligenden des Hl. Reichs sachen sich mit zimlicher hilf zu ertzaigen.
Dem König und den Reichsständen sei hinlänglich bekannt, welche schwerwiegenden Gründe die Türkenhilfe Utrechts und des Burgundischen Kreises verhinderten. Kgn. Maria hoffe auf die Anerkennung ihrer Entschuldigung durch die Reichsstände, den Schutz des Reiches und die Beilegung des Konflikts mit dem Kg. von Frankreich und dem Hg. von Jülich2.