Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
A Wien, HHStA, RK RA i.g. 13f/Konv. 3, fol. 8r–16r, 20v–22r (Kop.); AS fol. 8r: Abschiedt des reinischen kreis stenden rethe und potschaften, uff gehaltem reichtage zu Nurnberg gemacht anno 1543.
B Darmstadt StA, E 1 H, Konv. 7, Fasz. 1, S. 54–66 (Kop. aus späterer Zeit); ÜS S. 54: Rheinischer creyßabschied zu Nürnberg, bey gehaltenen reichstag im April 1543 aufgerichtet.
Die Gesandten der oberrheinischen Kreisstände vernahmen auf dem Reichstag die Abrechnungen des Kriegsrates Georg Zorn von Bulach, des Gegenschreibers Dr. Balthasar Eislinger und der fünf Kreiseinnehmer zur Türkenhilfe 1542. Abzüglich der Geldsumme, die dem Kriegsrat und dem Gegenschreiber zur Bezahlung des vierten Monats für Reiter und Fußknechte bereits geschickt wurde, sind für den vierten bis sechsten Monat samt dem Abzugsgeld2noch 64 718½ fl. ausständig3. In der Kreistruhe befindet sich ein Restbetrag von 36 628 fl. 2 d. aus den Einnahmen des Gemeinen Pfennigs. Von diesem Restbetrag sollen in erster Linie die Reiter bezahlt werden, deren Sold für drei Monate samt dem Abzugsgeld 29 444 fl. beträgt. Und damit in solcher bezahlung bey den reysigen aller vortheil verkommen, solle es mit solcher abbetzahlung in massen hernach folgt gehalten werden: Nemblich soll ein yder kreisstandt, der sein kriegsfolck geschickt und den gemeinen pfening in die kreistruge ingeworfen hat, mit seinen reisigen und reutern uffs gnaust immer moglich in ansehung des kreyses unvermogen irer ausstendigen besoldung halb selbst uberkomen und entlich abrechnen. Und welcher kreisstand also mit den seinen überkhommen und abgerechnet hat, derselbig soll solchs furter den geordenten funf kreisinnemern ghein Franckfurt under seinem secret oder insigell eigentlich zuschreiben und wissend machen. Alsdan einem yden kreisstandt uf solch sein zuschreiben von den innnemern gewiß unverhinderlich betzalung zu furter selbst abrichtung seiner, des stants, reuter volgen und gedeien solle, wie dan deßhalben ermelten innnemern von hie aus befelch und geheis [Nr. 122] zugeschrieben worden.
Sovil aber die hauptleuth und bevelchaber des fueßfolcks und andere gemeine knecht betrift, welche gleicher gestalt in anforderung gegen gemeinen kreisstenden steen, haben der kreisstende rethe, gesanten und potschaften vor gut erwegen und verabschiedet, das ein yder stant dieß kreis von seinem hauptman, sovil allein sein person und besoldung betrift, dergleichen auch von bevelchsleuten und anderen gemeinen knechten, so yemandts derselbigen bey einichem kreisstand ansuchen und umb seinen ausstandt anforderung thun wurde, bey iglichem in sonderheit eigentlichen bericht uf die musterregister und des kreysraths und gegenschreibers rechnung solchs seins ausstandts und vorderung horen, erkundigen und vernemen. Und sol doch keiner uf sein anzaigenden bericht entlicher oder volnkommener betzalung getrostet, sondern von einem yden kreisstand, wes er also bey den seinen in bericht gehort und glaublich erfaren und erfunden hat, zu schirstem kreistag [Worms, 1543 Mai 27] gemeinen kreisstenden angezeigt und vorbracht werden. Alsdan solle daselbst, wie sich uber obvermelte abbetzalung der kreisstende uf ir ydes reuter und andere mehr verordenten nach gemeltem ausgeben der uberschus und rest in der kreistrugen eigentlich befunden wirdet, zu berurtem des kreis kriegsfuesfolcks abrichtung und betzalung auch nottuftig versehunge und nach gelegenheit des erfundenen rests verordenung gemacht werden.
Georg Zorn von Bulach erhielt auf Grund seiner Abrechnung für die ihm geschuldete Besoldung, Bestallung und sonstige Auslagen von den Kreiseinnehmern 3169 fl. 10 b. zuzüglich einer Verehrung von 500 fl. Als Bulach um endgültige Quittierung aus seinem Amt ansuchte, wurde er wegen der geringen Präsenz von Kreisfürsten in Nürnberg an den kommenden Kreistag verwiesen. Auch dem Gegenschreiber Balthasar Eislinger wurden seine finanziellen Aufwände in Höhe von 462 fl. 2 b. ersetzt zuzüglich einer Verehrung von 100 fl. Die Kreiseinnehmer ersuchten nach Erledigung der Abrechnung um Quittierung, wurden aber an den nächsten Kreistag verwiesen, da ihre Dienste weiterhin benötigt würden.
Durch die Abrechnung der Kreiseinnehmer wurden die gehorsamen und die säumigen Kreisstände bei Ablieferung des Gemeinen Pfennigs bekannt. Lgf. Philipp von Hessen bezahlte den ihm gebührenden Anteil am Gemeinen Pfennig noch nicht vollständig, weshalb zur Besoldung seines Fußvolks Geld aus der Kreistruhe geliehen werden musste. Deshalb forderten ihn die Gesandten der Kreisstände schriftlich zur Ablieferung des ausstehenden Geldes in die Kreistruhe auf4.
Die hessischen Räte nahmen an den Versammlungen der oberrheinischen Kreisstände während des Reichstags in Nürnberg nicht teil; umso wichtiger sei es für den Lgf. von Hessen, seine Räte auf den künftigen Kreistag abzufertigen.
Folgende Punkte sollen auf dem nächsten Kreistag zu Worms behandelt werden:
1. Rückerstattung der nicht durch den Gemeinen Pfennig abgedeckten Ausgaben für den Türkenzug an den Lgf. von Hessen aus der Kreistruhe.
2. Behandlung von Unregelmäßigkeiten bei der Einhebung der Türkensteuer: Forderung Lgf. Philipps nach Anerkennung der Exemtion der Äbtissin von Kaufungen durch Hessen.
3. Beratung über das Schreiben des Lgf. von Hessen an die Gesandten der oberrheinischen Kreisstände (Nr. 123).
4. Differenzen des hessischen Pfennigmeisters Johann Kreuter mit dem Kriegsrat Georg Zorn von Bulach über seine Besoldung; Supplikation Kreuters.
5. Forderungen an den Abt zu Fulda wegen zusätzlicher Einlagen in die Kreistruhe.
Die Kreisräte erließen Schreiben an die ungehorsamen Kreisstände (Nr. 120).
Weiter, nachdem auf letztgehaltenem kreistag zu Wormbs [1542 Okt. 28] beschlossen und verabschidet worden ist, dieweil der jungst nurnbergisch reichsabschied von gemeinen reinischen kreisstenden nit angenommen, uß ursachen, das die vertroste und notwendige vergleichung noch ringerung der anschlege nit gefolgt5, das zu itzigem reichstage gemeine kreisstende die iren stattlich abvertigen und schicken solten, nochmals angeregter ringerung und vergleichung der anschlege antzuzeigen und vor allen dingen diselben zu begeren, und aber solchs nachmaln, unangesehen das disser kreis ir innemen und ausgeben sampt demjenigen, was der kreis über alle bezahlung dem kriegsfolck noch schuldig, verordentem reichsausschus vorgepracht, nit volntzogen werden wollen, sonder mit dem reichsabschid fortgeschritten, so haben die rethe und botschaften in bedenckung voriger beschwerden solchen reichsabschid von wegen irer gnedigen fursten, gnedigen hern und obern anderst nit dan uf hintersichpringen angenommen, auch desshalben ein schrift nach verlesung berurths abschiedts übergeben [Nr. 410].
Auf dem kommenden Kreistag in Worms (Einberufungsdatum: 1543 Mai 27) sollen weitere Beratungen über die Annahme des Nürnberger Reichsabschieds erfolgen, die Bezahlung des Fußvolks aus dem Rest der Kreistruhe soll angeordnet und eine Urkunde für den Kriegsrat ausgestellt werden. Die Kreiseinnehmer und jene Kreisstände, die nicht in Nürnberg anwesend waren, sollen zum Kreistag nach Worms abgefertigt werden.
Und seint diß der stende gesanten rethe und botschaften:
Geistlicher fursten:
Von wegen H. Heinrichs, Adm. der stift Wormbs und Freisingen, Pfgf.: Werner Koch Dr., cantzler.
Von wegen H. Philipsen Bf. zu Speir: Conrat Jung, landschreiber, und Werner Koch Dr., cantzler obgemelt als substituirter.
Von wegen H. Erasmussen, erwelten des stifts Strasburg: Christof Welsinger Dr.
Von wegen H. Johanssen Kard. in Lottringen, Bf. zu Metz, Thul und Verdun: Philips Jacob von Helmstet, ritter, und Johan Gerhardt, stathalter zu Wiche6.
Weltlicher fursten gesandten:
Von wegen Hg. Johanssen Pfgf.: Hans Beuser von Inglichein [= Ingelheim]; oberamptmann zu Creutznach.
Von wegen Hg. Ruprechts Pfgf.: Jacob Schor von Hasel.
Prelaten:
Von wegen des Johansses meinsters in theutsch und welsch landen: Friderich Kampf [= Kempf], secretari, statschreiber zu Molgh[?].
Graven:
Von nachvolgender graven hat gewalt gehabt Gregorius von Nallingen Lic., nemlich von wegen Gf. Philipsen von Nassaw, H. zu Wispaden; Gf. Chunen von Leiningen, semper Frh. zu Westerpurg und Schawmburg; Gf. Ludwigen zu Stolberg und Khonigstein; Gf. Anthoni des altern von Eissenburg und Budingen und seiner jungen vettern von Eissenburg, Gff. zu Budingen; Philipsen Gf. zu Nassaw und Saarbrucken; Johan Gf. zu Nassaw, H. zu Beilstein; der vormunder der jungen Gff. zu Hanaw, Hn. zu Mintzenberg; allen Reingraffen; Gf. Bernhart von Solms; Gf. Philips von Solms; Gf. Engelhart zu Leiningen und Dagspurg, H. zu Appermont, und als vormunder seiner jungen vettern Hans Heinrichs und Emmrichs [= Emichs], Gff. zu Leiningen; Weirichen von Dhaun, Gf. zu Falckenstein; Philips Gf. zu Hanaw, H. zu Lichtenberg; Johan Gf. zu Wied, H. zu Runckel und Ysenburg; H. Johan von Hohenfels, H. zu Reipoltskirchen.
Stette:
Von wegen der stat Straßburg: H. Jacob Sturm, altstetmeister, und Michael Han, sindicus,
Stat Wormbs: Hans Jungler, stetmeister.
Stat Speir: Rudolf Schelhorn, statschreiber.
Stat Franckfurt: Ohir von Mulheim [= Ogier von Melem] und Iheronimus zum Lamb Dr.
Von wegen der stat Hagenaw und aller anderer stette der lantvogtey Hagenaw: Johan Stembler.