Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Anmerkungen

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 Gemeint ist die Erfurter Streitsache, in der Anfang Februar 1517 eine Anhörung der Konfliktparteien stattfand. Vgl. Nr.869.
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 In dem am 13. August 1516 in Noyon geschlossenen Friedens- und Bündnisvertrag hatte Kg. Karl von Spanien Kg. Franz von Frankreich zugesagt, dessen Tochter Louise zu heiraten, sobald diese zwölf Jahre alt sei. Allerdings war Louise bei Vertragsabschluss erst ein Jahr alt, außerdem sollte Karl dem frz. Kg. bis zur Heirat jährlich 100000 Kronen zahlen. Der Ks. war mit der Vereinbarung in keiner Weise einverstanden, weil sie für Karl mit langjähriger Ehe- und Kinderlosigkeit verbunden gewesen wäre. Vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian 4, S. 252, 377.
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 Der Name des Gesandten ist nicht bekannt.
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 Eleonore von Kastilien (geb. 1498) war eine Schwester Kg. Karls von Spanien und Ehg. Ferdinands. Sie heiratete am 8. März 1519 Kg. Manuel I. von Portugal.
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 Über diesen Heiratsplan liegt kein weiterer Nachweis vor. Die angedachte Ehe kam allerdings nicht zustande, vielmehr vermählte sich Hg. Karl von Geldern am 7. Dezember 1518 mit Elisabeth, Tochter Hg. Heinrichs d. M. von Braunschweig-Lüneburg. Vgl. Böck, Geldern, S. 630–632.
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 Dies bezieht sich wohl auf die auf Betreiben Kf. Friedrichs von Sachsen erfolgte Weigerung des Wormser Reichstags 1509, die von Ks. Maximilian dringend benötigte Hilfe für den Venezianerkrieg zu bewilligen.
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 Gemeint ist der geplante Feldzug gegen Franz von Sickingen.
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 Gemeint sind damit vermutlich Verhandlungen über die Wahl Kg. Karls von Spanien zum röm. Kg. Vgl. Sommer, Hermann von Wied, S. 62.
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 Ältere Bezeichnung für den Taunus.
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–a Kop.: corporis Christi Ao. etc.
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 Beilage zum Schreiben Berlepschs. Text: Antwurt und abfertigung, ksl. Mt. mir, Hansen von Berlebschen, uf sontag nach St. Marcustag [21.6.17; diese Datierung bezieht sich nicht auf den Markustag = 25. April, sondern auf den Tag Marci et Marcelliani = 18. Juni] zu Frankfurt geben. Erstlich meinem gnst. H., dem Kf. zu Sachsen etc., yr Mt. fruntlich dinst zu sagen. Zum andern sey yrer Mt. begern, das sein kftl. Gn. eynen mit fullem gewalt uf den reichstag gegen Menz furderlich vororden und schicken wolde, und das sich sein kftl. Gn. darzu schicken und richtn woll, wann ir Mt. sein Gn. in eigner person zu solchm reichstag fordern wird, das sein Gn. denn auch in ansehung merklicher gescheft und sachen, ir Mt. und dem hl. Reich daran gelegen, nicht aussenpleiben und persönlich erscheynen, dan yr Mt. wolt sein kftl. Gn. nicht ehr erfordern, dan wan ir Mt. auch in eigner person do weren. Zum dritten, das sein kftl. Gn. den [Degenhard] Pfeffinger zu ir Mt. schicken wolle und darbey auch das restat des virden monets der hilf wider den von Sickingen, welches sich uf 532 fl. leuft. Nachdem ich auch von wegen meiner gnst. und gn. Hh. gebeten, yr kftl. und ftl. Gn. zu bescheiden und yr kftl. und ftl. Gn. mit den landen Gulich und Berg zu belehen, bedecht yr Mt., wo ir Mt. das itzt zu dieser zeit tun solde, das der Hg. [Johann II.] von Clefe seine dochter [Anna] dem Hg. [Karl] von Geldern geben wurde und sich ganz zu ym schlagen. Dardurch dan dem hl. Reich, auch in sunderheit den Niderlanden in ansehung, wie die hendel zu Frankreich und sunst allenthalben stunden, merklicher schade und nachteil zugefügt mocht werden. Ir Mt. hab aber bey dem Hg. zu Clefe uf etlich weg, die sach zwischen mein gnst. und gn. Hh. und dem Hg. von Clefe gütlich zu vertragen, handeln lassen. Dyeselben weg und mittl wern ir Mt. alle durch den Hg. abgeschlagen. Des yr Mt. kein gefallen trügen. Ir Mt. wolt sich auch in dem und anderm gegen mein gnst. und gn. Hh. gnediglichen erzeigen. Des camergerichts halben lis es yr Mt. bey H. Ludwig von Sa[i]nsheims handlung bleiben, und wolt ir Mt. uf dem itzigen reichstag darvon handeln. Ir Mt. hat auch den geschickten vom camergericht, so derhalben bey ir Mt. gewest warn, dergleichen antwurt geben. Weimar, HStA, EGA, Reg. C Nr. 491, fol. 42a u. b, Kop. Teildruck: Kluckhohn, Reichstagsakten, S. 16, Anm. 1. – Von dem hgl.-sächsischen Gesandten Dietrich von Werthern stammende Fassung der ksl. Antwort: Nachfolgend antwort ist Hansen von Berlips und mir in der geulichschen sache von ksl. Mt. zu Frankfurt am sonnabend nach Viti [20.6.17] gegeben: Wir hetten von wegen euer aller kftl. und ftl. Gn. gebeten, euer Gn. zu bescheiden und mit den landen Geulich und Berge zu belehnen, auch einzuweisen. Nuhe hetten sein ksl. Mt. bedacht, nachdeme die hendel itzund mit Geldern irrig stehn, das der Hg. von Clebe, wue sein Mt. sulche belehnung teten, dem Hg. von Geldern sein tochter geben werde und dadurch dem Reich und auch in sunderheyt den Niderlanden, nachdeme als itzund die leufte in Frankreich und anderswu stunden, merklicher schade und nachteil daraus erwachsen mochten. Sein ksl. Mt. hetten sich aber understanden, auch in hoffnunge gewest, die sache gütlich zu vertragen. Es were aber seiner Mt. von dem Hg. von Clebe alles abgeschlagen worden. Sein Mt. wollten sich aber kegen euer aller kftl. und ftl. Gn. in der sachen freuntlich und gnediglich irzeigen und halten. Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 8800/1, fol. 245a, Orig. Pap.
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 Über diese Verhandlungen in der Wahlsache äußerte sich Kf. Joachim von Brandenburg in einer ca. Anfang August 1520 entstandenen Denkschrift: Nach seiner Ankunft aus Brabant in Frankfurt a. M. habe Ks. Maximilian EB Albrecht von Mainz und ihn, Kf. Joachim, zu sich gerufen und erklärt, aufgrund seines statlichen alters und da er mit mancherlei swacheit und krankeit beladen sei, sei es notwendig, einen Romischen konig anzunehmen und zu bewilligen. Sie sollten sagen, wen sie als geeigneten Kandidaten erachteten. Sie hätten geantwortet, weil sie sich dazu nicht in der Lage sähen, solle der Ks. selbst einen Vorschlag machen. Maximilian habe gesagt, dass kein Ehg. von Österreich darzu nuz oder dinstlich were; es solt auch mit irer Mt. rath und willen irer sonn [= Enkel] nimer mehr werden. Seines Erachtens kämen die Kgg. (Heinrich) von England und (Ludwig) von Böhmen(-Ungarn) oder sonst noch zwen Deutsche fursten in Frage. Albrecht und Joachim hingegen hätten für Maximilians Enkel Kg. Karl von Spanien plädiert und angeboten, sich bei den anderen Kff. für dessen Wahl einzusetzen. Der Ks. habe allerdings den Vorschlag abgelehnt und erklärt, kein Angehöriger seines Hauses solle nach der Königswürde streben. Kf. Joachim habe daraufhin nochmals gebeten, der Ks. möge über ihren Vorschlag nachdenken, es begeb sich in zukunftiger zeit mit der waell eins Romischen konigs, welcher gestalt es wolt. Anschließend seien die beiden Kff. abgereist. Wrede, Reichstagsakten, Beilage I zur Einleitung, S. 107–114, hier S. 109f. Vgl. Lück, Friedrich der Weise, S. 25f.
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 Für Gf. Philipp von Solms, der Hans von Berlepsch als kursächsischer Gesandter am ksl. Hof bzw. auf dem Reichstag ablöste, liegt weder ein Kredenzschreiben noch eine schriftliche Instruktion vor.
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 Unklare Aussage. Gemeint ist möglicherweise: wie Kf. Friedrich einem früheren (nicht vorliegenden) Bericht (oder einer entsprechenden Aufzeichnung) entnehmen kann.