Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Anmerkungen

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 Dr. Werthern war u. a. damit beauftragt worden, beim Ks. wegen der finanziellen Versorgung von Hg. Georgs am burgundischen Hof weilenden Sohn Hg. Johann sowie der Rückzahlung der enormen ksl. Schulden beim Hg. vorstellig zu werden. Vgl. Gess, Habsburgs Schulden, S. 220.
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 Dies bezieht sich u. a. auf die Zusage des Ks. an die Reichsstände im Augsburger Reichsabschied von 1510, dass diejenigen Stände, die ihnen von Alters her zustehen (sogen. ausgezogene Stände), nicht in den Reichsanschlag einzubeziehen sind, sondern die Abgaben an den betreffenden Reichsstand zu leisten haben. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.125 [8.].
2
 Siehe Nr.720, Anm. 2.
3
 Siehe Nr.928, Anm. 2.
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 In seiner auf Dresden, 14. Juni 1517 (sontags nach corporis Christi) datierten Vollmacht erklärte Hg. Georg, da er aus ehaften(korrigiert aus: redlichen) ursachen(folgt gestrichen: und krankheit halben unsers leibs) den vom Ks. ausgeschriebenen Mainzer Reichstag nicht persönlich besuchen könne, entsende er seinen Rat Dr. Christoph von Gablenz, Domherr zu Mainz und Meißen, mit dem Auftrag, ihn beim Ks. oder dessen verordneten Räten für sein Fernbleiben zu entschuldigen. Der Gesandte sei bevollmächtigt, gemeinsam mit den Reichsständen über die Belange des Reiches zu beraten und einmütig gefassten Beschlüssen zuzustimmen. Diesen werde er Folge leisten. Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10181/7, fol. 262a, Konz. Diese Vollmacht übersandte der Hg. mit Schreiben aus Dresden vom 13. Juni 1517 (sonnabends nach corporis Cristi) an Dr. von Gablenz und beauftragte ihn für den Fall, dass der geplante Reichstag stattfinden werde und die Reichsstände nach Mainz kommen würden, sich ihnen als sein Bevollmächtigter anzuzeigen und derselbigen reychshandlung gewertig [zu] sein. Als Orientierungshilfe für die Verhandlungen übersende er ihm die beiliegende Instruktion. Ebd., fol. 263a u. b. Konz.
a
–a Hinzugefügt.
b
–b Korrigiert aus: oder sein geschickten.
c
–c Korrigiert aus: sein geschickten.
d
–d Korrigiert aus: seine.
e
–e Hinzugefügt.
f
–f Korrigiert aus: Würde ksl. Mt.
g
–g Korrigiert aus: hulf.
h
–h Korrigiert aus: durch unsern geschickten, den wir in etlichen unsern sachen bey ksl. Mt. haben, bey seiner Mt. vleyssigen lassen, solche hulf bey seiner Mt. abzutragen, in zuversicht, dasselbig bey ksl.
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 In diesem Schreiben aus St. Annaberg vom 18. Juni 1517 (dornstag, den achten unsers Herrn leychnams tage) dankte Hg. Georg für Zieglers Nachricht von seinen Bemühungen beim Ks. um den Erlass der Hilfe gegen Franz von Sickingen. Außerdem hatte Ziegler empfohlen, ein hgl. Gesandter solle auf dem kommenden Reichstag ankündigen, das unser hulf furderlich hinnach komen solle. Dazu teilte Hg. Georg mit, bereits vor dem Eintreffen von Zieglers Schreiben habe er einen seiner Räte (Dr. Christoph von Gablenz) zum Reichstag nach Mainz beordert mit bevelh, sich dermassen zu erzeigen, das unsers verhoffens ksl. Mt. zu undertenigem gefallen reychen solle,ihn zudem angewiesen, auf berurtem reychstag furzuwenden, das unser hulf wider den Sickinger furderlich hinach komen solle. Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10372/47, fol. 286a u. b, Konz.
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 In einem weiteren Schreiben aus St. Annaberg vom 18. Juni 1517 (donstag octava corporis Cristi) dankte Hg. Georg seinen Räten IUD (Nikolaus) von Heinitz und Cäsar Pflug für die Übersendung verschiedener Briefe, die sie von Kf. Friedrich von Sachsen erhalten hatten. In einem davon heißt es, dass der Ks. unsers getanen ansuchens der hulf halben vordrieß empfangen. Teilt dazu unter Berufung auf ein Schreiben Niklas Zieglers (siehe Anm. 1) insgeheim mit, dass der Ks. ihm die Hilfe gegen Franz von Sickingen erlassen habe, doch empfehle Ziegler, durch einen Gesandten zum Reichstag erklären zu lassen, die Hilfeleistung werde noch nachgereicht, damit nicht andere sich herausredeten und ihre Unterstützung unterließen. Er habe daraufhin Dr. Christoph von Gablenz ersucht, des reychstag an unser stat zu gewarten und ihn wegen der Hilfe entsprechend angewiesen. (Nachschrift:) Falls sie von den Räten Kf. Friedrichs und Hg. Johanns von Sachsen gefragt werden, was er bezüglich der Hilfe zu tun gedenke, sollen sie sagen, wir würden ungezweivelt, ksl. Mt. in dieser und andern sachen undertenigen gehorsam zu leysten, bey uns keinen mangel erscheinen lassen. Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10372/47, fol. 287a u. b, Konz.
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 In den bei Seyboth, Reichstagsakten 11 edierten Akten zum Reichstag 1510, auf den hier wohl Bezug genommen wird, gibt es keinen Nachweis für diese Aussage.
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 In einem undatierten, jedoch wohl ca. Mitte Juli 1517 verfassten Schreiben an Niklas Ziegler legte IUD Christoph von Gablenz dar, er sei im Auftrag Hg. Georgs von Sachsen auf den Mainzer Reichstag gekommen, habe sich auch, wie sich gebührt, angemeldet, aber bisher noch keine Session erhalten, da die Gesandtschaft Hg. Wilhelms von Bayern ihn daran gehindert habe, den Platz, der Hg. Georg von Sachsen als dem Älteren vor Hg. Wilhelm zustehe, einzunehmen. Das ich gedachtem meynem gn. H. von Sachsen nicht nachzugeben hab noch will. Wo aber ein mittel dorinne erfunden wurd, das die botschaften beider obgenanten Hh. ein tag um den anderen uf dismal einreumen und ein tag um den anderen der session enthalden, wis [auf dem Reichstag] zu Trier [1512] ouch gescheen ist, mocht ich uf dismal meins H. wegen zulassen. Bittet Ziegler für den Fall, dass dieser Sachverhalt dem Ks. anders und zum Nachteil Hg. Georgs hinterbracht werde, er möge den Hg. bestmöglich entschuldigen und dafür sorgen, dass der Ks. ihm nicht ungnädig sei, zudem mithelfen, dass der Hg. den ihm gemäß der Billigkeit und dem Herkommen zustehenden Platz behalten könne. Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10181/7, fol. 273 a u. b, Kop. (Vermerk: Copia an H. N [iklas] Zigeler). Zur erwähnten Sessionsregelung zwischen den sächsischen und den bayerischen Gesandten auf dem Trierer Reichstag 1512 vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1419.