Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
Stettin AP, AKW Sign. 95, fol. 327r–332r (Kop. mit Nota von d.Hd. Zitzewitz’); AS fol. 327r: Ursachen, warumb mein gnediger herr sich zu Nurmberg und sonst der eynung geeussert. AV fol. 328r: Den einigungsverwanten stenden uberreicht zu Nurmberg, den 25. Aprilis anno 1543.
Die gestrige Antwort der kursächsischen und hessischen Räte zum Konflikt Pommern gegen Dänemark (fehlt) verstand Zitzewitz dahingehend, dass die Schmalkaldener willens gewesen seien, in Nürnberg in der Causa Dänemark gegen Pommern eine Entscheidung zu fällen. Dieweil aber uf hieigem tage die handlungen dermassen furgefallen, das man diesen langen vertzug dieses tags nie gewislich hat vernehmen oder vermercken konnen, hett man die abwesenden stymstende hieher nit beschreiben mogen etc. Darumb fur gut angesehen where, das diese sache bis uf negste zusamenkunft1, des sich albereit meine gnedigen und gunstigen herrn, der Kf. zu Sachsen und Lgf. zu Hessen etc. als oberheuptleute der christlichen vorein, verglichen, verschoben und in dem hieigen abschiede ein artickel, das uf derselben zusamenkunft ane weitern verzug oder aufschub die gepetene und gesuchte erklerung der obgedachten irrung ergehen sollte, gesatzt wurde, derhalben auch ein jeder standt die seinen mit volkommenem gewalt, in dieser sachen zu schliessen, dohin abfertigen sollte etc.
Zitzewitz wurde von den Bündnern gebeten, die Verzögerung der schmalkaldischen Entscheidung in der Causa Pommern gegen Dänemark zu entschuldigen und an den Beratungen der Schmalkaldener teilzunehmen. Darauf ich euern Gg. hinwiderumb freuntlich nicht weis zu verhalten, das ich nit liebers vor mein person gesehen hette, dann das mir solche antwurt gegeben were worden, das ich eurer bitt und beger nach mich in die beratschlagung der einigunsverwanten handlung lassen konnte. Dieweil aber dieselbe dermaßen gestalt, das mir mitnichte gepuren wil wider hochgedachter meiner gnedigen fursten und herren bevelich mich eintzulassen, zweivel ich nicht, euer Gg. werden mich derhalben freuntlich entschuldigt halten und wissen. Dann ich mich in nahmen und von wegen hochgedachter meiner gnedigen fursten und herren nichts gewissers versehen hette, dann das die oft gesuchte, zugesagte und vertroste erklerung alhie ane weitern verschub und aufhalten aus nachvolgenden ursachen ergangen sein solte.
1. Die Herzöge verhielten sich in Bundesangelegenheiten stets wohlwollend und ratifizierten die Aufnahme des Kg. von Dänemark in den Schmalkaldischen Bund, in der Hoffnung, dass der dänische König die Streitsache mit Pommern der Entscheidung der Bundesstände anheim stellen würde.
2. Die Behandlung ihres Anliegens, das sie bereits mehr als fünf Jahre verfolgten, wurde bisher immer wieder verschoben.
3. Die Herzöge seien bereit, sich dem Erkenntnis der Bundesstände bzw. jenem der Theologen von Wittenberg zu unterwerfen, während der Kg. von Dänemark nie die sachen zu erkantnus haben komen laßen wollen, letzlich auch die handlung, so derselben rethe gewilligt und angenomen, abgeschlagen und retractirt.
4. Durch das Hinauszögern der angestrebten Erklärung durch die Bündner erlitten die Untertanen der Hgg. von Pommern schwere Verluste und Schäden, was die Gefahr von Aufruhr und Empörung in sich berge.
5. Eine Erklärung des Bundes in der Causa Pommern gegen Dänemark sei auf mehreren Bundestagen zugesagt und im braunschweigischen Abschied (1542 Sept. 12) für den nächsten Bundestag in Aussicht gestellt worden. Es sei für die zahlreichen in Nürnberg anwesenden Bundesstände genug Zeit gewesen, bei ihren Auftraggebern Instruktionen in dieser Causa einzuholen.
Aus erhorten, auch andern mehr ursachen und bedencken hett ich in nahmen und von wegen hochgedachter meiner gnedigen fursten und herren mich ungetzweivelt versehen, es solte die oft vertroste und zugesagte declaration ane weitern vertzug alhie ergangen sein. Dieweil es aber nit bescheen mag, sondern ihr fstl. Gnn. uf weitere zusamenkunft, wie zu mehrmaln bescheen, vertrostet werden und derselbe vertzug ihrer fstl. Gnn. und derselben undersaßen sorglich, zum hochsten nachteilig und schedlich ist, und ich mich in mangel meins bevelichs in weitere handlung nit einlaßen kan, wil ich vermoge meins habenden bevelichs von wegen meiner gnedigen fursten und herren zu Stettin-Pomern etc. die protestation, die ihre fstl. Gnn. uf jungstem tage zu Speir [1542] durch derselben gesanten haben thun und von meinem mitgesanten und mir uf den fall der nicht volgenden declaration im anfange der hieigen versamblung erholen laßen, hiermit repetirt und erholet haben:
Nemblich dieweil ihren fstl. Gnn. uf derselben vielfaltig langwirig suchen die gegenpflicht der verfassung nit geleist, sondern zu ihrer fstl. Gnn. und derselben undersaßen großen nachteil und schaden damit von einer zeit zur andern vergeblich verwiesen worden, das ihre fstl. Gnn. dardurch der einigung und der pflicht derselben verlaßen worden sein, derhalben ihre fstl. Gnn. auch hinfurder die burden der einigung zu tragen nit schuldig oder willens sein2. Und nachdem ihre fstl. Gnn. aus vor erhorten ursachen die einigung zu verlassen genottrengt sein worden, werden ihre fstl. Gnn. ungetzweivelt aller kunftiger daraus herfließender trennung und unrichtikeit gegen Got dem Almechtigen entschuldigt sein, sich auch derhalben gegen meniglich zu entschuldigen wißen.
Und dieweil ich nach hiebevor gegebener schriftlicher antwurt, auch muntlicher vertrostung uf ansuchen des ausschuß mich alhie zu zeiten in beratschlagung der handlungen der christlichen verein wider und gegen meinen bevelich – allein von wegen meines gnedigen fursten und herrn Hg. Philippen zu Stettin-Pomern etc. – eingelassen habe3, jedoch mit der protestation und bescheidenheit, das ich damit bis uf weitern ihrer fstl. Gn. bescheidt ihr fstl. Gn. mitnichten verhaften, verbinden oder der vorbeschehnen protestation ichts zuwider handlen wolt, sondern es allein darumb gethan, das das gegentheil keine trennung oder unrichtikeit spuren oder vermercken sollte. Und von ihrer fstl. Gn. mir bevelich zukomen, das ich mich dem vorentpfangenen bevelich nach vor ergangener und erlangter declaration der handlungen des christlichen verein enthalten solte, wie dann solchs von zeit des entpfangenen bevelichs bis daher bescheen. Wil ich dieselbige bedingung und protestation hiemit auch widerumb erholet und repetirt haben, damit von denen, so dieser bedingung kein wißenschaft haben mochten, es nit darfur geachtet und gehalten wurde, als hette ich in sachen der christlichen verein der vorbescheenen protestation zuwider ichts verbintlicherweis von wegen meines gnedigen fursten und herrn gehandelt.
Schlussformel, US Jacobs von Zitzewitz.
Nota (v.d.Hd. Zitzewitz’): Er lehnt das Aufschieben der Erklärung der Schmalkaldener bis zum nächsten Bundestag ab und protestiert gegen den Verzug4. Durch die zögerliche Haltung der Bündner seien die Hgg. von Pommern den Schmalkaldenern gegenüber ihrer Verpflichtungen entbunden. Der Kg. von Dänemark sei nicht bereit, den Streitfall dem Urteil der Schmalkaldener zu unterstellen.