Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
Hannover NLA, Hild. Br. 1, Nr. 80, fol. 855r–857v (Ausf. v.d.Hd. Katzmanns mit lat. und deutschen marg. Inhaltsvermerken v.d.Hd. Tetlebens); AV (v.d.Hd. Tetlebens) fol. 857v: Praes. Tridenti1, die 16. Maij anno 43. Per vectorem ex Nornberga cum eisten [= so schnell wie möglich] missum.
Heuth nach euer fstl. Gn. abreisen ist umb acht uhren auf dem hause zu erscheinen angesagt. Daselbst anfenglichs durch den meintzischen cantzler angezeigt, das die stedte (nit weiß ich, was stedte er meineth) begerth hetten ein abschrift von der bestallung des commissarien im kunftigen turckenzug [Nr. 142]. Es wher aber bei den churfursten abzuschlagen sein angesehen worden, aus ursachen, das sie weitleuffig und alle merita des gantzen ratschlags mit sich brecht. Der Bestallungsentwurf für den Kriegskommissar wurde daher nicht für gut befunden und von keinem Reichsstand abgeschrieben. Vergleich des Fürstenrates mit den kfl. Räten.
Volgends hat er [= der Mainzer Kanzler] daselbst fur gemeynen oder allen stenden catholicorum angezeigt, wes die kgl. Mt. auf beschehene relation gestrigen gehabten radschlags, so im abschied verenderung und außlassung und auch insetzung etlicher articul belanget etc.2, zur antwort geben hett. Und nhemblich, soviel die enderung im abschid beider puncten des friddens und bei der visitation beruhret, hett ihr Mt. der stend eroffnethen radschlag in bedencken genhomen, mit den protestierenden darauf zu handlen. Es hett auch ihre Mt. mit denselbigen darauf gehandlet [Nr. 184], aber die protestierende hetten anzeigt, das ihnen mit solicher enderung, auslassung und zusatz nicht geholfen, darumb so wusten sie sich nit weither inzulassen [Nr. 185].
Auf solichs hab der vicecantzler ihme, dem meintzischen cantzler, ein zettel zu hauß geschickt, des inhalts, wes ihr Mt. mit den protestierenden gehandlet und nicht erlangen noch erhalten konnen. Darumb so hab er das, so ausgethon werden sollen, wider hintzu in den abschied setzen und das, so hintzu gesetzt werden sollen, aussen lassen und es darbey, wie der abschied uff vorige radschleg gestellet, pleyben lassen. Disses zufalls der kgl. Mt. haben sich churfursten und andere stende benugen lassen. Also ist da angesagt, das die kgl. Mt. den abschied heuth umb zwey nachmittag publicieren woll.
Sonst ist auch furbracht worden des Kf. zu Brandenburgs geldfurderung und bey vorigem radschlag, das er warten soll biß zu vergleichung der kreißkisten oder das die ungehorsamen gehorsamb werden.
Die preussische acht will die kgl. Mt. auf ein jhar suspendieren [Nr. 301h] und mitlerweil weg furnhemen, ob die zur guethe verglichen und beigelegt werden mocht.
Der kgl. Mt. furderung des winterlegers halb ist fur gut angesehen, dweyl Utricht ungehorsamb und die ksl. Mt. dieselbig vielleicht bas zu gehorsamb pringen moge als das chamergericht, soll man ihrer Mt. bewilligen, das sie des orths von der geburenden anlag soviel muglich sich betzale und das ihr Mt. bewilligt, ob in oder bey den kraissen etlich geld uberplibben uber die ausgaben etc., das ihr Mt. solchs fordern und empfangen mocht.
Die kgl. Mt. hat zu eynem comissarien in dissem zug ernennet Dr. Niclaus Rybeysen, saltzpurgischen cantzler. Es hat aber derselbig sich des entschlagen und darfur gebetten. Auf solichs ist man wider gefallen, das man Hg. Ludwigen von Beyern und dem Bf. zu Regenspurg, das die mit dem von Fleckenstein oder eynem andren, wenn die darzu tauglich befunden, handlen sollen [Nr. 141], dargegen gemeyne stende dieselbigen in der gestellten commission auch schadlos halten sollen.
In des armen weybs der Vrensen von Mastrich sachen will die kgl. Mt. mit dem ksl. orator und den gesandthen der Kgn. in Hungern handlen auf das, so die stend, durch die visitatorn zu Speyer furgenhomen und gehandlet werden soll, fur guth angesehen und decerniert haben. Mich dunckt, es soll soviel in der sachen seyn, als es zuvor gewesen, das ist, das dieselbig frau meher reichstäg auch besuchen soll. Und halt es darfur, sey darumb angesehen, ehe der frauen widrumb bescheidt und anthwort werd, wes die konigin gesandthen thuen wollen, so werd der könig schon verritten sein. Und ob dann die gedachte frau gleich auf den visitationtag kombt, wirdet vielleicht nyhemand da seyn, der sich mit ihr in handlung einlassen woll. Uber demselbigen wirdet sie etwo widerumb auf den nehern reichstag gewissen und verschoben werden, onangesehen der stend decret [Nr. 301f], aus ursachen, das vielleicht die auch nit der katzen die schellen anbinden wollen, wie hiebevorn auch etwo geschehen.
Der munsterische gesandte hait bey dem articul hieob gemeldet – das die kgl. Mt. durch den vicecantzler dem meintzischen cantzler[überschickt], wie er den abschied auf die vorige radschleg und inmassen er begriffen gewest stellen sollte etc. ut supra – wider solchen abschiedt protestiert [fehlt], da er darinn nit willigen kann oder woll, aus ursachen, das er bevelh hab, in keinen abschied zu bewilligen, der nit mit aller stend einhelligem beschlus aufgerichtet werd.
Hora 3a post meridiem ist die kgl. Mt. herab aufs rathaus khommen, daselbst durch den vicecantzler vermanung an die stend thuen lassen, das ein jeder onwidersprechenlich dem abschied, so ihr Mt. mit rath und guthbeduncken der stend und gemeyner deutscher nation zu wolfardt in schrift verfassen lassen etc., gehorsamlich nachkhomen, auch anher einander fridlich halten wollten etc., mit mehrer worten.
Darnach so bald ist der abschied in praesentia omnium statuum verlesen worden. Und nachdem er außgelesen, hat meister Frantz Burghard, der sachsische vicecantzler, angefangen: „Allerdurchleuchtigster konig“, sed non fuit auditus, vielleicht protestieren wollen. Nach welchen worten also bald im fußstapfen der konig aufgestanden, zu dem marschalck [= Lamberg] gesagt „Weg, weg“ und gieng darmit darvon, also das der sachsische oder auch jhemands anders zu einiger protestation noch anderm nit khomen konnen, sonder seind die sachsische noch jhemand anders, wie gemeldet, ghar nicht gehöert worden.
Nachdem und als der konig also abgangen und sie, die protestierende, nit hören wollen, seind sie an meintzischen cantzler geradthen und daselbst protestiert ad partem, nit offentlich, denn es gieng alle welt ab und werdt ihr zu guthem theyl woll habben gelacht.
Und hait hiermit disser reichstag sein abschied etc.
In verlesung des abschieds [Nr. 404] ist nyehmand im rad geduldet, der nit darein gehoret, und hat der konig all sein hovegesind auch lassen abtretten ausserhalb dem vicecantzler und secretarien Neuner.
Die Schriften und Briefe Tetlebens übergab Katzmann dem Kurmainzer Kanzler; dieser wird sie mit der nächsten Post abschicken. [...]3.