Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Dresden HStA, 10024, GA, Loc. 10184/5, fol. 45r–46v (Ausf.).

Druck: E. Brandenburg, Politische Korrespondenz, Bd. 1, Nr. 437, S. 559–561.

Erhalt der Weisung Hg. Moritz’ von 1543 Febr. 16 (Nr. 370) am 22. Febr. Und wie euer fstl. Gn. uns darin abermals befelen, das wir erstlich neben den andern umb fride und recht mit hochstem vleis anhalden, do aber dismal nichts weiter, den wie zuvorn des funfjerigen friedes und cammergerichts halben gewilliget, zu erhalden sey, es alsdan dabey bleiben und die turckenhulfe von euer fstl. Gn. wegen nit abschlagen solden, unangesehen abgleich dieselbige von andern abschlagen wurde. Solchem euer fstl. Gn. befelch wollen wir, wan es nu zur handlung kombt, underthenigclich nachgehen, uns auch desselbigen gegen die andern stende (wie wir gereit zuvorn gegen etliche gethan) noch weiter, wan es die gelegenheit geben wirdet, deutlich also vornehmen lassen.

Weil aber die kgl. Mt. sambt den ksl. commissarien in irer antwort, so sie den andern protestirenden stenden uf die ubergebne supplication den 19.[!] Februarij gegeben [Nr. 155], sich dieser beyder puncten halben dermassen erbotten, wie euer fstl. Gn. aus zuvorn und itzo abermals zugeschickter copeyen gnedigclich zu vornehmen, so hetten wir es unsers einfeltigen vorstandts wol dafur geacht, wo solchem erbieten mit der that also volge geschege, so solt man daran benugig gewest sein und die andern hochwichtigen radschlege, sonderlich die turckenhilfe betreffende, derhalben nit lenger aufgehalten haben. Es haben aber die einigungsvorwanten damit nit zufriden sein wollen, sonder daruf eine replica [Nr. 157] gestelt, wie euer fstl. Gn. hernach weiter gnedigclich vornhemen werden.

Den 19. Februarij seind alle stende erfordert, zu anhorung der kreißeinnhemer rechnung einen ausschus zu machen. Es ist aber dazumaln dabei gebliben, das ein ider kreiß seine rechnung besondern anhoren solde. Desselbigen tages haben auch H. Georg von Berckheim und H. Hans Weltzer [= Welser] als der osterreichischen erblande gesanten, nach gemachtem muntlichen eingang beyligende werbung [Nr. 99b] und ein junger ungrischer herre, so sunst wessentlich am hoffe ist, der Balaze genent, von wegen der stende der cron Ungern hieneben vorwarte lateinische schrift ubergeben [Nr. 98a].

Den 20. Februarij haben des Kf. zu Brandeburg gesanten von wegen ihres herrn einen langen bericht der ergangen kriegshandlung in Ungern schriftlich eingebracht [Nr. 128], dorin sich hochgedachter churfurst, das des orts so wenig ausgericht worden, hochlich entschuldigen, auch dem Reich der oberheuptmanschaft halben abdancken lest.

Desselbigen tages haben auch der Kgn. Maria gesandten, in sachen die von Mastrich als beclagte und erclerte echter an einem und der Frentzen erben als clegere an andern teil betreffende, einen bericht [Nr. 302a] ubergeben, welche beyde bericht irer lenge halben noch nit gar abgeschriben. Den 23. Februarij haben die andern ausserhalb der protestirenden zu obberurter mastrichischen sache einen ausschus geordent.

Am 24. Febr. beriefen die Schmalkaldener die Religionsverwandten zu einer Sitzung ein, in welcher sie die Replik an Kg. Ferdinand (Nr. 157) öffentlich verlesen ließen und eine Umfrage dazu machten. Nun hetten wir inen wol bald anzuzeigen gewust, wiefern wir disfals mit inen einig oder nit einig zu sein befelch hetten. Weil wir aber gewust, das die churfurstischen [= kursächsischen] und hessischen nit gerne segen, das wir uns des also offentlich in der andern angehor vornhemen solden lassen (villeicht aus besorgnis, das solchs den andern ein bedencken mochte machen), so haben wir dazumal irer daran vorschonet und in angehor der andern nicht mehr daruf gesagt, dan das sie unser gemut dieser artickel halben, die zuvorn in der supplication [Nr. 152] und itzo in der replica [Nr. 157] gesucht wurden, albereit hievorn vornommen hetten. Nach abermaligem Drängen der Schmalkaldener auf eine Stellungnahme Sachsens zur Replik beriefen sich die sächsischen Räte auf ein weiteres Studium ihrer Instruktion; danach wollten sie Bescheid geben.

Abseits der Versammlung der Schmalkaldener gaben die sächsischen Gesandten den hessischen und kursächsischen Räten allerdings zu verstehen, dass sie mit dem in der Replik aufgestellten Junktim mit der Türkenhilfe nicht einverstanden seien. Die hessischen und kursächsischen Gesandten zeigten sich zufrieden, dass die sächsischen Räte ihre Ablehnung nicht öffentlich in der Sitzung der Schmalkaldener geäußert hatten.

Die Gesandten der Mgff. Georg und Albrecht von Brandenburg willigten auch nicht in die Replik ein. Was die Reichsstädte betreffe, so habe allein Regensburg die Rekusation des Kammergerichts nochmals wiederholt und bestätigt. Nürnberg habe gegen drei Punkte, nämlich die Rekusation des Kammergerichts, den braunschweigischen Krieg und das in der Replik hergestellte Junktim mit der Türkenhilfe sein Veto eingelegt. Die Nürnberger Gesandten sind – ebenso wie die sächsischen Gesandten – mit der Ausweitung der Bundesobliegen von religiösen auf weltliche Belange nicht einverstanden.

Am 26. Febr. wurde die Replik (Nr. 157) Kg. Ferdinand und den ksl. Kommissaren überreicht und den katholischen Ständen zugestellt. Die sächsischen Gesandten erhielten die Kopie der Replik zu spät, um sie mit diesem Schreiben dem Boten mitzugeben.

Anmerkungen

1
In der Vorlage irrtümliche Auflösung des Datums mit: 26. Februarij anno 43.