Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
Š4.4.5. Grafen von Hohenlohe »
« Nr. 297 Konfirmationsbrief Kg. Maximilians für die Gff. Albrecht, Sigmund, Ludwig, Georg und Philipp von Hohenlohe »
Bestätigt den zwischen den Gff. Albrecht, Sigmund, Ludwig, Georg und Philipp von Hohenlohe im Jahre 1503 geschlossenen (inserierten) Vertrag1 und erklärt jegliche Zuwiderhandlung eines oder mehrerer Vertragspartner gegen diese Regelung für unwirksam. Befiehlt allen Reichsangehörigen unter Androhung der kgl. Ungnade und einer Geldstrafe von 50 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.
Konstanz, 16. Juli 1507.
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GA 5, Schubl. XL, Nr.
68 (Or. m. anh. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Ba 30, Bü. 29, unfol. (spätere Kop.) = B.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
Š4.4.5. Grafen von Hohenlohe »
« Nr. 297 Konfirmationsbrief Kg. Maximilians für die Gff. Albrecht, Sigmund, Ludwig, Georg und Philipp von Hohenlohe »
Bestätigt den zwischen den Gff. Albrecht, Sigmund, Ludwig, Georg und Philipp von Hohenlohe im Jahre 1503 geschlossenen (inserierten) Vertrag1 und erklärt jegliche Zuwiderhandlung eines oder mehrerer Vertragspartner gegen diese Regelung für unwirksam. Befiehlt allen Reichsangehörigen unter Androhung der kgl. Ungnade und einer Geldstrafe von 50 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.
Konstanz, 16. Juli 1507.
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GA 5, Schubl. XL, Nr.
68 (Or. m. anh. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Ba 30, Bü. 29, unfol. (spätere Kop.) = B.