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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
4.4.9. Graf Philipp von Solms-Lich »
« Nr. 302 Jahrmarktsprivileg Kg. Maximilians für Gf. Philipp von Solms »
Bestätigt auf Bitte von Gesandten Gf. Philipps das seit über hundert Jahren ausgeübte Recht zur Veranstaltung eines Jahrmarkts in und vor der Feste Laubach am 15./16. Oktober (St. Gallen abent und St. Gallen tag) und gewährt allen Teilnehmern an dem Jahrmarkt die üblichen Freiheiten und Rechte. Doch erfolgt diese Begnadung vorbehaltlich der Rechte anderer Jahrmärkte im Umkreis von zwei Meilen um Laubach. Befiehlt allen ReichsanŠgehörigen bei Androhung einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.
Konstanz, 26. Juli 1507.
Darmstadt, StA, Archiv Laubach, Nr.
3 (Or. Perg. m. besch. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 56’-57 (Kop.) = B.
« Nr. 303 Bergwerksprivileg Kg. Maximilians für Gf. Philipp von Solms »
Erlaubt Gf. Philipp und seinen Erben, in ihrem Territorium nach Erzen zu suchen und Bergwerke einzurichten. Doch müssen sie diese Bergwerke von ihm und seinen Nachfolgern im Reich zu Lehen empfangen.
Konstanz, 3. August 1507.
Darmstadt, StA, Archiv Laubach, Nr.
2 (Or. Perg. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 56’ (Kop.).
Druck:
Roeschen
, Belehnung, S. 147.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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4.4.9. Graf Philipp von Solms-Lich »
« Nr. 302 Jahrmarktsprivileg Kg. Maximilians für Gf. Philipp von Solms »
Bestätigt auf Bitte von Gesandten Gf. Philipps das seit über hundert Jahren ausgeübte Recht zur Veranstaltung eines Jahrmarkts in und vor der Feste Laubach am 15./16. Oktober (St. Gallen abent und St. Gallen tag) und gewährt allen Teilnehmern an dem Jahrmarkt die üblichen Freiheiten und Rechte. Doch erfolgt diese Begnadung vorbehaltlich der Rechte anderer Jahrmärkte im Umkreis von zwei Meilen um Laubach. Befiehlt allen ReichsanŠgehörigen bei Androhung einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.
Konstanz, 26. Juli 1507.
Darmstadt, StA, Archiv Laubach, Nr.
3 (Or. Perg. m. besch. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 56’-57 (Kop.) = B.
« Nr. 303 Bergwerksprivileg Kg. Maximilians für Gf. Philipp von Solms »
Erlaubt Gf. Philipp und seinen Erben, in ihrem Territorium nach Erzen zu suchen und Bergwerke einzurichten. Doch müssen sie diese Bergwerke von ihm und seinen Nachfolgern im Reich zu Lehen empfangen.
Konstanz, 3. August 1507.
Darmstadt, StA, Archiv Laubach, Nr.
2 (Or. Perg. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 56’ (Kop.).
Druck:
Roeschen
, Belehnung, S. 147.