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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
Š6.19. Frankfurt a.M. gegen Ludwig von Ottenstein »
« Nr. 458 Mandat Kg. Maximilians an Ludwig von Ottenstein und seine Unterstützer »
Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt ließen vorbringen, daß er wegen einer ihm durch deren Diener zugefügten Schmähung ungeachtet ihres Angebots zum rechtlichen Austrag angekündigt habe, gewaltsam gegen die Stadt vorzugehen. Gebietet unter Androhung der für den Bruch des Landfriedens vorgesehenen Strafe, gegen die Stadt und ihre Bürger nichts zu unternehmen. Etwaige Forderungen soll er auf dem Rechtsweg vertreten. Lädt ihn deshalb binnen 45 Tagen nach Übergabe des Mandats vor das kgl. Kammergericht.1
Konstanz, 28. Juli 1507.
Frankfurt, ISG, Reichssachen II, Nr. 197, Stück-Nr. 42d (Or. m. S., Verm. amdric., Gegenz. Serntein).
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Š6.19. Frankfurt a.M. gegen Ludwig von Ottenstein »
« Nr. 458 Mandat Kg. Maximilians an Ludwig von Ottenstein und seine Unterstützer »
Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt ließen vorbringen, daß er wegen einer ihm durch deren Diener zugefügten Schmähung ungeachtet ihres Angebots zum rechtlichen Austrag angekündigt habe, gewaltsam gegen die Stadt vorzugehen. Gebietet unter Androhung der für den Bruch des Landfriedens vorgesehenen Strafe, gegen die Stadt und ihre Bürger nichts zu unternehmen. Etwaige Forderungen soll er auf dem Rechtsweg vertreten. Lädt ihn deshalb binnen 45 Tagen nach Übergabe des Mandats vor das kgl. Kammergericht.1
Konstanz, 28. Juli 1507.
Frankfurt, ISG, Reichssachen II, Nr. 197, Stück-Nr. 42d (Or. m. S., Verm. amdric., Gegenz. Serntein).