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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
6.6. Bischof Georg von Bamberg gegen Nürnberg »
« Nr. 439 Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg an Kg. Maximilian »
Bestätigen den Empfang der Beschwerdeschrift Bf. Georgs gegen die Stadt wegen Eingriffs in seine Hochgerichtsbarkeit und Obrigkeit.1 Aufgrund der kgl. Aufforderung zur Stellungnahme räumen sie ein, daß sie einen gewissen Hans Thoman als Feind des Hl. Reiches und Nürnbergs und erklärten Ächter in Weisendorf gefangennehmen und nach Nürnberg Šabführen ließen. Dazu waren sie gemäß der Reichsordnung und dem kgl. Landfrieden befugt. Mehr haben sie nicht getan. Sie haben somit kein Unrecht begangen und sind deshalb auch nicht verpflichtet, dem Bf. Wiedergutmachung zu leisten. Falls der Bf. sich mit dieser Erklärung wider Erwarten nicht begnügt, sind sie bereit, die Sache vor ihm als Kg. auszutragen.2
Nürnberg, s.d., jedoch 28. Juni 1507.
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 176’-177 (Kop.).
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Anmerkungen
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6.6. Bischof Georg von Bamberg gegen Nürnberg »
« Nr. 439 Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg an Kg. Maximilian »
Bestätigen den Empfang der Beschwerdeschrift Bf. Georgs gegen die Stadt wegen Eingriffs in seine Hochgerichtsbarkeit und Obrigkeit.1 Aufgrund der kgl. Aufforderung zur Stellungnahme räumen sie ein, daß sie einen gewissen Hans Thoman als Feind des Hl. Reiches und Nürnbergs und erklärten Ächter in Weisendorf gefangennehmen und nach Nürnberg Šabführen ließen. Dazu waren sie gemäß der Reichsordnung und dem kgl. Landfrieden befugt. Mehr haben sie nicht getan. Sie haben somit kein Unrecht begangen und sind deshalb auch nicht verpflichtet, dem Bf. Wiedergutmachung zu leisten. Falls der Bf. sich mit dieser Erklärung wider Erwarten nicht begnügt, sind sie bereit, die Sache vor ihm als Kg. auszutragen.2
Nürnberg, s.d., jedoch 28. Juni 1507.
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 176’-177 (Kop.).