Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
3.5. Herzog Albrecht IV. von Bayern gegen Pfalzgraf Friedrich: Streit um das niederbayerische Erbe »
« Nr. 977 Kf. Friedrich von Sachsen an Räte Hg. Albrechts von Bayern in Augsburg »
Der Kg. hat ihn bis heute in Konstanz aufgehalten. Er gedenkt aber, am nächsten Tag, spätestens jedoch am Mittwoch [28.7.] nach Augsburg abzureisen.
ŠKonstanz, 26. Juli 1507 (montag nach St. Jacobs tag).
München, HStA, KÄA 1238, fol. 329–329' (Kop.).
« Nr. 978 Weisung Kg. Maximilians an Kf. Friedrich von Sachsen, Dr. Ludwig Vergenhans und Ernst von Welden »
Hg. Albrecht von Bayern und Jörg Holzschuher haben laut eigenen Angaben Pfgf. Friedrich als Vormund mehrfach um die Übergabe der zwischen Hilpoltstein und Nürnberg gelegenen Dörfer Altenfelden, Eckersmühlen (Inckenmul), Finstermühle und Grafenberg mit den dazugehörigen Besitzungen und Rechten an Holzschuher ersucht. Diese Güter hätten seinerzeit Veit Ellwanger und seine Schwester [Clara] Sauerzapf an Hg. Ludwig von Bayern verkauft1, Hg. Albrecht habe sie nach dem Tod Hg. Georgs von Bayern und vor dem kgl. Kölner Spruch [vom 30.7.1505] an Holzschuher veräußert, wozu er befugt gewesen sei. Pfgf. Friedrich gebe als Grund für seine Weigerung die Zugehörigkeit dieser Güter zum Amt Hilpoltstein an. Hg. Albrecht und Holzschuher haben ihn, den Kg., um Hilfe gebeten.
Befiehlt ihnen, bei der ihnen aufgetragenen Taxation diese Angelegenheit zuerst zu verhandeln und eine Entscheidung zu treffen, wem die strittigen Güter gehören.
Konstanz, 31. Juli 1507.
Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1507), fol. 73–73’ (Kop.).
« Nr. 979 Kg. Maximilian an Kf. Friedrich von Sachsen »
Er hat ihn zusammen mit den kgl. Räten Dr. Ludwig Vergenhans (Propst zu Stuttgart) und Ernst von Welden (kgl. Pfleger zu Seifriedsberg) zu Kommissaren ernannt, um die im Streit zwischen Hg. Albrecht und Pfgf. Friedrich ergangene kgl. Deklaration [Nr. 410] zu vollziehen. Dafür werden die Akten benötigt, die der Bf. von Trient verwahrt, jedoch nicht herausgeben will, bevor Pfgf. Friedrich ihm nicht seine Zehrungskosten erstattet hat. Er hat dem Bf. befohlen, die Akten unverzüglich nach Augsburg zu schicken und nach Auszahlung des restlichen Zehrungsgelds, über dessen Höhe sie befinden sollen, an sie auszuhändigen.1 Ersucht ihn, mit Pfgf. Friedrich über das Zehrungsgeld zu sprechen und mit den beiden anderen Kommissaren eine Entscheidung darüber zu fällen. Übersendet ihm zu ihrer Information eine beglaubigte Abschrift der kgl. Deklaration. Insbesondere sollen sie dieser gemäß ohne Verzug in Verhandlungen über das Geschütz und das Getreide sowie über die Stadt Wemding eintreten.2
Konstanz, 8. August 1507.
Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 48–48’ (Konz. mit ex.-Verm.).
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
3.5. Herzog Albrecht IV. von Bayern gegen Pfalzgraf Friedrich: Streit um das niederbayerische Erbe »
« Nr. 977 Kf. Friedrich von Sachsen an Räte Hg. Albrechts von Bayern in Augsburg »
Der Kg. hat ihn bis heute in Konstanz aufgehalten. Er gedenkt aber, am nächsten Tag, spätestens jedoch am Mittwoch [28.7.] nach Augsburg abzureisen.
ŠKonstanz, 26. Juli 1507 (montag nach St. Jacobs tag).
München, HStA, KÄA 1238, fol. 329–329' (Kop.).
« Nr. 978 Weisung Kg. Maximilians an Kf. Friedrich von Sachsen, Dr. Ludwig Vergenhans und Ernst von Welden »
Hg. Albrecht von Bayern und Jörg Holzschuher haben laut eigenen Angaben Pfgf. Friedrich als Vormund mehrfach um die Übergabe der zwischen Hilpoltstein und Nürnberg gelegenen Dörfer Altenfelden, Eckersmühlen (Inckenmul), Finstermühle und Grafenberg mit den dazugehörigen Besitzungen und Rechten an Holzschuher ersucht. Diese Güter hätten seinerzeit Veit Ellwanger und seine Schwester [Clara] Sauerzapf an Hg. Ludwig von Bayern verkauft1, Hg. Albrecht habe sie nach dem Tod Hg. Georgs von Bayern und vor dem kgl. Kölner Spruch [vom 30.7.1505] an Holzschuher veräußert, wozu er befugt gewesen sei. Pfgf. Friedrich gebe als Grund für seine Weigerung die Zugehörigkeit dieser Güter zum Amt Hilpoltstein an. Hg. Albrecht und Holzschuher haben ihn, den Kg., um Hilfe gebeten.
Befiehlt ihnen, bei der ihnen aufgetragenen Taxation diese Angelegenheit zuerst zu verhandeln und eine Entscheidung zu treffen, wem die strittigen Güter gehören.
Konstanz, 31. Juli 1507.
Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1507), fol. 73–73’ (Kop.).
« Nr. 979 Kg. Maximilian an Kf. Friedrich von Sachsen »
Er hat ihn zusammen mit den kgl. Räten Dr. Ludwig Vergenhans (Propst zu Stuttgart) und Ernst von Welden (kgl. Pfleger zu Seifriedsberg) zu Kommissaren ernannt, um die im Streit zwischen Hg. Albrecht und Pfgf. Friedrich ergangene kgl. Deklaration [Nr. 410] zu vollziehen. Dafür werden die Akten benötigt, die der Bf. von Trient verwahrt, jedoch nicht herausgeben will, bevor Pfgf. Friedrich ihm nicht seine Zehrungskosten erstattet hat. Er hat dem Bf. befohlen, die Akten unverzüglich nach Augsburg zu schicken und nach Auszahlung des restlichen Zehrungsgelds, über dessen Höhe sie befinden sollen, an sie auszuhändigen.1 Ersucht ihn, mit Pfgf. Friedrich über das Zehrungsgeld zu sprechen und mit den beiden anderen Kommissaren eine Entscheidung darüber zu fällen. Übersendet ihm zu ihrer Information eine beglaubigte Abschrift der kgl. Deklaration. Insbesondere sollen sie dieser gemäß ohne Verzug in Verhandlungen über das Geschütz und das Getreide sowie über die Stadt Wemding eintreten.2
Konstanz, 8. August 1507.
Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 48–48’ (Konz. mit ex.-Verm.).