Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 100 Antwort Kg. Maximilians an Gesandte der Städte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen 1 »
Er hat aus kgl. Machtvollkommenheit Goslar, Mühlhausen und Nordhausen für 64.0002 fl.rh. an Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen verpfändet, wogegen die drei Städte Einspruch erhoben haben. Er wird deshalb auf dem Konstanzer RT mit diesen beiden Fürsten oder ihren Gesandten darüber verhandeln, einstweilen von der Verpfändung keinen Gebrauch zu machen. Nach erfolgter Zustimmung wird er den drei Städten eine Sicherstellung für 100 000 fl. geben. Davon sollen die Städte sich selbst für 64 000 fl. auslösen. Der Kg. wird die beiden Fürsten oder ihre Gesandten über die Verschreibung informieren, genslikes verhopendes, sie ganz gewiß sin sollen. Er erwartet, daß Hg. Heinrich d. Ä. von Braunschweig-Wolfenbüttel auf dem RT erscheinen und dort erneut in die Dienste von Kg. und Reich treten wird. Diesen Fürsten wird er über die Verschreibung informieren, der dann als Vertreter der drei Städte dafür Sorge tragen soll, daß das Geld bei ihnen eingeht. Dessenungeachtet sollen sie einen Gesandten zum RT abordnen.3
ŠAct. Salzburg, 29. November 1506 (am sondage vur Andree apostoli).
Goslar, StdA, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [alt R.S. 20/3934], pag. 11–12 = Textvorlage A. Mühlhausen, StdA, D 5 ab, Nr. 2a, fol. 32–32’ = B.4
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
« Nr. 100 Antwort Kg. Maximilians an Gesandte der Städte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen 1 »
Er hat aus kgl. Machtvollkommenheit Goslar, Mühlhausen und Nordhausen für 64.0002 fl.rh. an Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen verpfändet, wogegen die drei Städte Einspruch erhoben haben. Er wird deshalb auf dem Konstanzer RT mit diesen beiden Fürsten oder ihren Gesandten darüber verhandeln, einstweilen von der Verpfändung keinen Gebrauch zu machen. Nach erfolgter Zustimmung wird er den drei Städten eine Sicherstellung für 100 000 fl. geben. Davon sollen die Städte sich selbst für 64 000 fl. auslösen. Der Kg. wird die beiden Fürsten oder ihre Gesandten über die Verschreibung informieren, genslikes verhopendes, sie ganz gewiß sin sollen. Er erwartet, daß Hg. Heinrich d. Ä. von Braunschweig-Wolfenbüttel auf dem RT erscheinen und dort erneut in die Dienste von Kg. und Reich treten wird. Diesen Fürsten wird er über die Verschreibung informieren, der dann als Vertreter der drei Städte dafür Sorge tragen soll, daß das Geld bei ihnen eingeht. Dessenungeachtet sollen sie einen Gesandten zum RT abordnen.3
ŠAct. Salzburg, 29. November 1506 (am sondage vur Andree apostoli).
Goslar, StdA, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [alt R.S. 20/3934], pag. 11–12 = Textvorlage A. Mühlhausen, StdA, D 5 ab, Nr. 2a, fol. 32–32’ = B.4