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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 117 Instruktion Kg. Maximilians für seine Räte Gf. Ulrich von Montfort, Christoph Schenk von Limpurg (kgl. Vogt zu Nellenburg und Hauptmann des Schwäbischen Bundes), Niklas von Firmian (kgl. Vogt zu Ortenburg und Hofmeister der röm. Kgin.), Wilhelm Marschall von Pappenheim, Dr. Ludwig Vergenhans (Propst zu Stuttgart), Dr. Peter Jakobi (Propst zu Backnang) und Dr. Hans Schad als Gesandte zu den Reichsständen in Konstanz »
[1.] Die Gesandten sollen alle auf dem RT eintreffenden Kff., Ff. und andere Stände sowie die ständischen Gesandtschaften empfangen und ihnen mitteilen, daß sie bleiben sollten, bis noch mehr Teilnehmer einträfen. Er wolle seinen Gesandten im Sinne effektiverer und rascherer Verhandlungen unverzüglich eine Instruktion schicken, was sie auf dem RT erledigen sollten.
[2.] Die Gesandten sollen in Erfahrung bringen, ob reichsständische Emissäre beauftragt sind, die Ankunft der Teilnehmer zu beobachten und darüber nach Hause zu berichten. Diese Emissäre sollen sie veranlassen, ihre Herren persönlich oder durch Schreiben zum baldigen Erscheinen auf dem RT aufzufordern. Kein Reichsstand solle auf den anderen warten, damit die für das Hl. Reich wichtigen Verhandlungen um so rascher vonstatten gehen könnten.
[3.] Die Gesandten sollen mit Hinblick auf weitere Weisungen an sie über alle Geschehnisse, insbesondere über das Eintreffen der Teilnehmer, ständig Bericht erstatten.1
Hagenau, 10. März 1507.2
Innsbruck, TLA, Maximiliana VI/19, fol. 64–65 (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel Kramer]).
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« Nr. 117 Instruktion Kg. Maximilians für seine Räte Gf. Ulrich von Montfort, Christoph Schenk von Limpurg (kgl. Vogt zu Nellenburg und Hauptmann des Schwäbischen Bundes), Niklas von Firmian (kgl. Vogt zu Ortenburg und Hofmeister der röm. Kgin.), Wilhelm Marschall von Pappenheim, Dr. Ludwig Vergenhans (Propst zu Stuttgart), Dr. Peter Jakobi (Propst zu Backnang) und Dr. Hans Schad als Gesandte zu den Reichsständen in Konstanz »
[1.] Die Gesandten sollen alle auf dem RT eintreffenden Kff., Ff. und andere Stände sowie die ständischen Gesandtschaften empfangen und ihnen mitteilen, daß sie bleiben sollten, bis noch mehr Teilnehmer einträfen. Er wolle seinen Gesandten im Sinne effektiverer und rascherer Verhandlungen unverzüglich eine Instruktion schicken, was sie auf dem RT erledigen sollten.
[2.] Die Gesandten sollen in Erfahrung bringen, ob reichsständische Emissäre beauftragt sind, die Ankunft der Teilnehmer zu beobachten und darüber nach Hause zu berichten. Diese Emissäre sollen sie veranlassen, ihre Herren persönlich oder durch Schreiben zum baldigen Erscheinen auf dem RT aufzufordern. Kein Reichsstand solle auf den anderen warten, damit die für das Hl. Reich wichtigen Verhandlungen um so rascher vonstatten gehen könnten.
[3.] Die Gesandten sollen mit Hinblick auf weitere Weisungen an sie über alle Geschehnisse, insbesondere über das Eintreffen der Teilnehmer, ständig Bericht erstatten.1
Hagenau, 10. März 1507.2
Innsbruck, TLA, Maximiliana VI/19, fol. 64–65 (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel Kramer]).