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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 12 Antwort des Frankfurter Bürgermeisters [Johann vom Rhein] und einiger Ratsherren an den kgl. Gesandten Gf. [Reinhard] von Hanau »
Sie sind niemandem auf der Welt mehr zu gutem Rat verpflichtet als dem röm. Kg. und Reichsoberhaupt; der Frankfurter Rat ist niemandem enger verbunden als ihm. Laut dem Vortrag seines Gesandten ist dem Kg. der übliche Weg zur Erlangung der Kaiserkrone versperrt. Der Kg. denkt deshalb über Alternativen nach – dies ist deutscher nacion erlich, lobelich und auch billich. Falls aber auch diese nicht verfangen und der Kg. Gewalt zur Erlangung der Kaiserkrone für notwendig erachtet, so muß er auch die unvermeidlichen Konsequenzen für die deutsche Nation bedenken, insbesondere falls der Kg. nicht im Einverständnis mit einigen italienischen (welschen) Staaten und mit dem Papst stehen sollte. Vor einem gewaltsamen Romzug muß der Friede innerhalb der deutschen Nation gewährleistet sein. Der Kg. könnte dann über ein umso größeres Kontingent aller Reichsstände verfügen. Der Frankfurter Rat wird sich gemäß seiner Pflicht wie andere Stände mit der Entsendung von Truppen oder der Zahlung von Geld gehorsam erzeigen, wie er dies bislang immer zu Zeiten des Ks. [Friedrichs III.] und auch des jetzigen Kg. getan hat.1
Frankfurt, 3. März 1507 (mitwoch nach reminiscere).
Marburg, StA, Best. 81, A/205/3, Stück-Nr. 42 (Kop.) = Textvorlage A. Frankfurt, ISG, Kaiserschreiben 1377 (Kop.) = B.
Druck:
Janssen
, Reichscorrespondenz II, Nr. 900, S. 700.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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« Nr. 12 Antwort des Frankfurter Bürgermeisters [Johann vom Rhein] und einiger Ratsherren an den kgl. Gesandten Gf. [Reinhard] von Hanau »
Sie sind niemandem auf der Welt mehr zu gutem Rat verpflichtet als dem röm. Kg. und Reichsoberhaupt; der Frankfurter Rat ist niemandem enger verbunden als ihm. Laut dem Vortrag seines Gesandten ist dem Kg. der übliche Weg zur Erlangung der Kaiserkrone versperrt. Der Kg. denkt deshalb über Alternativen nach – dies ist deutscher nacion erlich, lobelich und auch billich. Falls aber auch diese nicht verfangen und der Kg. Gewalt zur Erlangung der Kaiserkrone für notwendig erachtet, so muß er auch die unvermeidlichen Konsequenzen für die deutsche Nation bedenken, insbesondere falls der Kg. nicht im Einverständnis mit einigen italienischen (welschen) Staaten und mit dem Papst stehen sollte. Vor einem gewaltsamen Romzug muß der Friede innerhalb der deutschen Nation gewährleistet sein. Der Kg. könnte dann über ein umso größeres Kontingent aller Reichsstände verfügen. Der Frankfurter Rat wird sich gemäß seiner Pflicht wie andere Stände mit der Entsendung von Truppen oder der Zahlung von Geld gehorsam erzeigen, wie er dies bislang immer zu Zeiten des Ks. [Friedrichs III.] und auch des jetzigen Kg. getan hat.1
Frankfurt, 3. März 1507 (mitwoch nach reminiscere).
Marburg, StA, Best. 81, A/205/3, Stück-Nr. 42 (Kop.) = Textvorlage A. Frankfurt, ISG, Kaiserschreiben 1377 (Kop.) = B.
Druck:
Janssen
, Reichscorrespondenz II, Nr. 900, S. 700.