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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« ŠNr. 193 Votum Kursachsens (Romzughilfe, Frankreich, Reichskammergericht, Münzwesen) 1 »
[1.] Beginn des Romzuges; [2.] Treffpunkt der Reichskontingente; [3.] Verwendungszweck der Reichshilfe; [4.] Abstimmung Kg. Maximilians über Einzelfragen der Kriegsführung mit Feldhauptmann und Kriegsräten; [5.] Gesandtschaft zu Kg. Ludwig von Frankreich; [6.] Unterhalt von Feldhauptmann und Kriegsräten; [7.] angekündigte kgl. Resolution zu Reichskammergericht und Münzwesen; [8.] zusätzliche Verhandlungspunkte des RT; [9.] Deputierung von Bevollmächtigten für Fragen im Zusammenhang mit dem Aufmarsch der Reichskontingente; [10.] Zusage Kg. Maximilians bezüglich der Verweigerung von Nachlässen an der Reichshilfe für einzelne Stände; [11.] Garantierung der Gesamthöhe der Romzughilfe, Garantie der 120 000 fl. Geldhilfe, Anberaumung eines neuen RT zu Beratungen über Krieg und Frieden bei Widerstand gegen den kgl. Romzug.
s.l., s.d., jedoch Konstanz, 14. oder 15. Juli 1507.
Weimar, HStA, Reg. E, Nr. 54, fol. 19 (Konz., Überschr.: Alles auf der andern Ff. gefallen.) = Textvorlage A.
[1.] /19/ Anfangs der zeit halb des zugs, wan er angehen solle etc., lest ime mein gnst. H. gefallen. Allein bit sein Gn. zu bedenken, das die zeit so geraum angesetzt werde, das ein jder F. die sein schicken moge.
[2.] Der malstadt alhie zu Costenz hat sein Gn. auch kein mangel.
[3.] Gegen und an welchen ort etc.: Het mein gnst. H. bevorn leiden mogen, das kgl. Mt. darumb ungefragt blieben were.
[4.] Der vierde artikel bleibt meins gnst. H. halb in seim werde.
[5.] a
–Er werde gut wort geben; es werde sich nymands leichtlich schicken lassen-a.
[6.] Der sechste artikel bestehet vor sich selbs. Die hulf wird aber domit geringert.
[7.] Antwort auf den sibenden artikel ist zu gewarten.
[8.] Der achte artikel placet.
[9.] Der neunde artikel, den ausschoß betreffend, wird van m[einem] gnst. H. nit angefochten.
[10.] Den letzten artikel syhet mein gnst. H. vor nutz und gut an.
[11.] Auf die letzten drey artikel: Und sunderlich den ersten, bedenkt mein gn. H. nutz und gut sein zu ermessen, dan sein Gn. gedenkt allein vor sich zu sagen und dasselb auch zu halten. Gefelt der andren artikeln den andren Kff., Ff. und stenden, so well sich sein Gn. von iren Gnn. nit sundern. Umb den andren reichstag liße das sein Gn. bey der andern Hh. bedenken.
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« ŠNr. 193 Votum Kursachsens (Romzughilfe, Frankreich, Reichskammergericht, Münzwesen) 1 »
[1.] Beginn des Romzuges; [2.] Treffpunkt der Reichskontingente; [3.] Verwendungszweck der Reichshilfe; [4.] Abstimmung Kg. Maximilians über Einzelfragen der Kriegsführung mit Feldhauptmann und Kriegsräten; [5.] Gesandtschaft zu Kg. Ludwig von Frankreich; [6.] Unterhalt von Feldhauptmann und Kriegsräten; [7.] angekündigte kgl. Resolution zu Reichskammergericht und Münzwesen; [8.] zusätzliche Verhandlungspunkte des RT; [9.] Deputierung von Bevollmächtigten für Fragen im Zusammenhang mit dem Aufmarsch der Reichskontingente; [10.] Zusage Kg. Maximilians bezüglich der Verweigerung von Nachlässen an der Reichshilfe für einzelne Stände; [11.] Garantierung der Gesamthöhe der Romzughilfe, Garantie der 120 000 fl. Geldhilfe, Anberaumung eines neuen RT zu Beratungen über Krieg und Frieden bei Widerstand gegen den kgl. Romzug.
s.l., s.d., jedoch Konstanz, 14. oder 15. Juli 1507.
Weimar, HStA, Reg. E, Nr. 54, fol. 19 (Konz., Überschr.: Alles auf der andern Ff. gefallen.) = Textvorlage A.
[1.] /19/ Anfangs der zeit halb des zugs, wan er angehen solle etc., lest ime mein gnst. H. gefallen. Allein bit sein Gn. zu bedenken, das die zeit so geraum angesetzt werde, das ein jder F. die sein schicken moge.
[2.] Der malstadt alhie zu Costenz hat sein Gn. auch kein mangel.
[3.] Gegen und an welchen ort etc.: Het mein gnst. H. bevorn leiden mogen, das kgl. Mt. darumb ungefragt blieben were.
[4.] Der vierde artikel bleibt meins gnst. H. halb in seim werde.
[5.] a
–Er werde gut wort geben; es werde sich nymands leichtlich schicken lassen-a.
[6.] Der sechste artikel bestehet vor sich selbs. Die hulf wird aber domit geringert.
[7.] Antwort auf den sibenden artikel ist zu gewarten.
[8.] Der achte artikel placet.
[9.] Der neunde artikel, den ausschoß betreffend, wird van m[einem] gnst. H. nit angefochten.
[10.] Den letzten artikel syhet mein gnst. H. vor nutz und gut an.
[11.] Auf die letzten drey artikel: Und sunderlich den ersten, bedenkt mein gn. H. nutz und gut sein zu ermessen, dan sein Gn. gedenkt allein vor sich zu sagen und dasselb auch zu halten. Gefelt der andren artikeln den andren Kff., Ff. und stenden, so well sich sein Gn. von iren Gnn. nit sundern. Umb den andren reichstag liße das sein Gn. bey der andern Hh. bedenken.