Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 206 Resolution Kg. Maximilians an die Reichsstände (Reichskammergericht, Kleiderluxus, Frankreich, Münzwesen, Romzughilfe) »
A/B. Präsentation von RKG-Assessoren durch Kg. Maximilian; C/D. Verpflichtung der ferngebliebenen Stände auf den Reichshilfebeschluß des RT; E. Zuständigkeit bei der Verhängung von Acht und Bann zur Durchsetzung kammergerichtlicher Urteile; F. Eintreibung von Restanten früherer Reichsanschläge, insbesondere der Kölner Reichshilfe von 1505; G. Verordnung gegen den Kleiderluxus; H. Reichsgesandtschaft zu Kg. Ludwig von Frankreich; I. Münzwesen, Goldwaagen; K. Vorkehrungen gegen den Anschluß weiterer Reichsstände an die Eidgenossenschaft; L. Aufforderung an die dem RT ferngebliebenen Stände zur Leistung der Romzughilfe; M. Verbot auswärtiger Kriegsdienste gegen Kg. und Reich; N. Mahnung des Kg. zur Beantwortung unerledigter Beratungspunkte; O. Heranziehung des Reichsadels zur Romzughilfe; P/Q. Aufnahme weiterer Bestimmungen zur Romzughilfe in den Reichsabschied; R. Aufnahme eines Artikels über die Ernennung eines Reichsstatthalters und die Anberaumung eines neuen RT in den Reichsabschied; S. Bitte um Abschluß der Verhandlungen und Beendigung des RT. – 8.-Δ. Bestimmungen über die Zusammensetzung und Bewaffnung der Reichskontingente.
s.l., s.d., jedoch Konstanz, 23. Juli 1507.
Wien, HHStA, MEA RTA 3a, fol. 544’-545’ (Kop., Überschr.: Kgl. Mt. antwort.) = Textvorlage A. Weimar, HStA, Reg. E, Nr. 54, fol. 100–100’ (Kop.) = B. Würzburg, StA, WRTA 5, fol. 72’-73 (Kop., Überschr. wie A) = C. Bamberg, StA, BRTA 5, fol. 116’-117 (Kop.).
Druck:
Höfler
, Studien, S. 375–377 (nur Pkt. A-S)1.
/544’/ A.2 Placet.
B. Placet. Und kgl. Mt. will das furdern.
C, D. Soll steen laut des abschieds zu Augspurg.3
E. Placet.
Š
F. Kg. will die ußstenden anschleg lassen erfordern.4
G. Kgl. Mt. will das an irer Mt. hof anfahen und daruf die stende solichs auch tun.
H. Kgl. Mt. will schicken, wie ir Mt. vor angezeigt hat [Nr.
191, Pkt. 5]
.
/545/ I. Kgl. Mt. will mit der zeit darin gut ordnung machen.
K. Kgl. Mt. will deßhalben ernstlich mandaten ußgeen lassen.
L. Kgl. Mt. hat verordent, die copy5 zu stellen.
M. Placet.
N. Bedarf keyner antwort.
O. Placet.
P. Kgl. Mt. meynung ist, das in den abscheid gesetzt werde der artikel des statthelter, wie sie den irer Mt. angezeigt haben, dweil doch die stende das seiner Mt. uß eygner bewegnus furgeslagen und angezeigt haben.6
Q. Placet, doch in der rede anzuzeigen.
R. Ist im artikel mit dem P verantwort.
S. Placet.
/545’/ 8. Placet.
X. Placet.
≠. Soll bey der kgl. Mt ubergeben artikel7 pleiben.
9. Sie sollen sturzer furen.
Δ. Es geburt der kgl. Mt., die will das verorden.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
« Nr. 206 Resolution Kg. Maximilians an die Reichsstände (Reichskammergericht, Kleiderluxus, Frankreich, Münzwesen, Romzughilfe) »
A/B. Präsentation von RKG-Assessoren durch Kg. Maximilian; C/D. Verpflichtung der ferngebliebenen Stände auf den Reichshilfebeschluß des RT; E. Zuständigkeit bei der Verhängung von Acht und Bann zur Durchsetzung kammergerichtlicher Urteile; F. Eintreibung von Restanten früherer Reichsanschläge, insbesondere der Kölner Reichshilfe von 1505; G. Verordnung gegen den Kleiderluxus; H. Reichsgesandtschaft zu Kg. Ludwig von Frankreich; I. Münzwesen, Goldwaagen; K. Vorkehrungen gegen den Anschluß weiterer Reichsstände an die Eidgenossenschaft; L. Aufforderung an die dem RT ferngebliebenen Stände zur Leistung der Romzughilfe; M. Verbot auswärtiger Kriegsdienste gegen Kg. und Reich; N. Mahnung des Kg. zur Beantwortung unerledigter Beratungspunkte; O. Heranziehung des Reichsadels zur Romzughilfe; P/Q. Aufnahme weiterer Bestimmungen zur Romzughilfe in den Reichsabschied; R. Aufnahme eines Artikels über die Ernennung eines Reichsstatthalters und die Anberaumung eines neuen RT in den Reichsabschied; S. Bitte um Abschluß der Verhandlungen und Beendigung des RT. – 8.-Δ. Bestimmungen über die Zusammensetzung und Bewaffnung der Reichskontingente.
s.l., s.d., jedoch Konstanz, 23. Juli 1507.
Wien, HHStA, MEA RTA 3a, fol. 544’-545’ (Kop., Überschr.: Kgl. Mt. antwort.) = Textvorlage A. Weimar, HStA, Reg. E, Nr. 54, fol. 100–100’ (Kop.) = B. Würzburg, StA, WRTA 5, fol. 72’-73 (Kop., Überschr. wie A) = C. Bamberg, StA, BRTA 5, fol. 116’-117 (Kop.).
Druck:
Höfler
, Studien, S. 375–377 (nur Pkt. A-S)1.
/544’/ A.2 Placet.
B. Placet. Und kgl. Mt. will das furdern.
C, D. Soll steen laut des abschieds zu Augspurg.3
E. Placet.
Š
F. Kg. will die ußstenden anschleg lassen erfordern.4
G. Kgl. Mt. will das an irer Mt. hof anfahen und daruf die stende solichs auch tun.
H. Kgl. Mt. will schicken, wie ir Mt. vor angezeigt hat [Nr.
191, Pkt. 5]
.
/545/ I. Kgl. Mt. will mit der zeit darin gut ordnung machen.
K. Kgl. Mt. will deßhalben ernstlich mandaten ußgeen lassen.
L. Kgl. Mt. hat verordent, die copy5 zu stellen.
M. Placet.
N. Bedarf keyner antwort.
O. Placet.
P. Kgl. Mt. meynung ist, das in den abscheid gesetzt werde der artikel des statthelter, wie sie den irer Mt. angezeigt haben, dweil doch die stende das seiner Mt. uß eygner bewegnus furgeslagen und angezeigt haben.6
Q. Placet, doch in der rede anzuzeigen.
R. Ist im artikel mit dem P verantwort.
S. Placet.
/545’/ 8. Placet.
X. Placet.
≠. Soll bey der kgl. Mt ubergeben artikel7 pleiben.
9. Sie sollen sturzer furen.
Δ. Es geburt der kgl. Mt., die will das verorden.