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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 276 Duplik des Schwäbischen Bundes an Kg. Maximilian »
[1.] Beharren hinsichtlich der Reichenau auf ihrer vorigen Anwort und erklären, gemäß Bundessatzung mit dieser Angelegenheit nichts zu tun zu haben. [2.] Straßburg hat dem Bund ein Rechtfertigungsschreiben wegen der Frevelworte zur Weiterleitung an den Kg. zugesandt.1 [3./4.] Bezüglich der Raubritter und der aufsässigen Reden beläßt es die ŠVersammlung bei ihrer vorigen Antwort, ohne Kenntnis der Namen und Tatumstände nichts unternehmen zu können. [5./6.] [Keine Stellungnahme]. [7.] Mgf. Christoph von Baden als Inhaber Röttelns wurde noch nicht vorstellig, weshalb der Bund in dieser Angelegenheit nicht tätig werden kann. [8.] Württemberg, Hessen und Nürnberg wollen Abschriften ihrer Verschreibungen übersenden. Der Bund kann keinen Ausschuß wegen eines Vertrags mit Kf. Philipp von der Pfalz einsetzen, da es sich um eine Angelegenheit des Reiches handelt. – Bitten um Antwort auf eine Schrift2, die der Bund vor kurzem im Namen einiger seiner Mitglieder übergeben hat.
s.l., s.d., jedoch wohl Konstanz, nach dem 16. Mai, vor dem 2. Juni 1507.3
Regest:
Klüpfel
, Urkunden II, S. 5f.
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« Nr. 276 Duplik des Schwäbischen Bundes an Kg. Maximilian »
[1.] Beharren hinsichtlich der Reichenau auf ihrer vorigen Anwort und erklären, gemäß Bundessatzung mit dieser Angelegenheit nichts zu tun zu haben. [2.] Straßburg hat dem Bund ein Rechtfertigungsschreiben wegen der Frevelworte zur Weiterleitung an den Kg. zugesandt.1 [3./4.] Bezüglich der Raubritter und der aufsässigen Reden beläßt es die ŠVersammlung bei ihrer vorigen Antwort, ohne Kenntnis der Namen und Tatumstände nichts unternehmen zu können. [5./6.] [Keine Stellungnahme]. [7.] Mgf. Christoph von Baden als Inhaber Röttelns wurde noch nicht vorstellig, weshalb der Bund in dieser Angelegenheit nicht tätig werden kann. [8.] Württemberg, Hessen und Nürnberg wollen Abschriften ihrer Verschreibungen übersenden. Der Bund kann keinen Ausschuß wegen eines Vertrags mit Kf. Philipp von der Pfalz einsetzen, da es sich um eine Angelegenheit des Reiches handelt. – Bitten um Antwort auf eine Schrift2, die der Bund vor kurzem im Namen einiger seiner Mitglieder übergeben hat.
s.l., s.d., jedoch wohl Konstanz, nach dem 16. Mai, vor dem 2. Juni 1507.3
Regest:
Klüpfel
, Urkunden II, S. 5f.