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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 294 Konfirmationsbrief Kg. Maximilians für Sigmund Frh. von Brandis »
Bestätigt eine von Sigmund Frh. von Brandis vorgelegte, für diesen und dessen verstorbenen Bruder Ludwig ausgestellte (inserierte) Urkunde Ks. Friedrichs III. (Bestätigung der Reichsregalien, insbesondere des Blutbannes und der Bergwerksgerechtigkeit, sowie der Freiheit von fremden Gerichten, Verleihung von Befugnissen zur Ahndung bei Umgehung ihrer Zollstätten, Linz, 16. Oktober 14921) und belehnt ihn von neuem mit dem Blutbann und der Bergwerksgerechtigkeit sowie allen übrigen Reichsregalien. Brandis hat den üblichen Lehnseid geleistet. Kassiert alle dem widersprechenden Verfügungen. Gebietet allen Reichsangehörigen die Beachtung dieser Urkunde bei Androhung der kgl. Ungnade und der in der inserierten Urkunde vorgesehenen Strafe [von 100 Mark lötigen Goldes].
Konstanz, 2. August 1507.
Vaduz, LLA, U 44 (Or. Perg., Verm. amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 58–61 (Kop.) = B.
ŠDruck:
Ritter
, Freiheiten, S. 19–27.
Regest:
Kaiser/Brunhart
, Geschichte I, S. 334f.
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« Nr. 294 Konfirmationsbrief Kg. Maximilians für Sigmund Frh. von Brandis »
Bestätigt eine von Sigmund Frh. von Brandis vorgelegte, für diesen und dessen verstorbenen Bruder Ludwig ausgestellte (inserierte) Urkunde Ks. Friedrichs III. (Bestätigung der Reichsregalien, insbesondere des Blutbannes und der Bergwerksgerechtigkeit, sowie der Freiheit von fremden Gerichten, Verleihung von Befugnissen zur Ahndung bei Umgehung ihrer Zollstätten, Linz, 16. Oktober 14921) und belehnt ihn von neuem mit dem Blutbann und der Bergwerksgerechtigkeit sowie allen übrigen Reichsregalien. Brandis hat den üblichen Lehnseid geleistet. Kassiert alle dem widersprechenden Verfügungen. Gebietet allen Reichsangehörigen die Beachtung dieser Urkunde bei Androhung der kgl. Ungnade und der in der inserierten Urkunde vorgesehenen Strafe [von 100 Mark lötigen Goldes].
Konstanz, 2. August 1507.
Vaduz, LLA, U 44 (Or. Perg., Verm. amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 58–61 (Kop.) = B.
ŠDruck:
Ritter
, Freiheiten, S. 19–27.
Regest:
Kaiser/Brunhart
, Geschichte I, S. 334f.