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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 337 Deklaration Kg. Maximilians für Ursula von Fladungen »
Bekundet, daß die gemäß dem Recht und Herkommen der Stadt Nürnberg laut ihrer Heiratsurkunde erfolgte Zusage Ursulas von Fladungen, Ehefrau des Hans von Fladungen, bezüglich ihres Heiratsguts und der Widerlage1 gültig ist und von niemandem angefochten werden darf. Befiehlt allen Reichsangehörigen bei Androhung einer Strafe von 10 Mark Šlötigen Goldes die Beachtung dieser Deklaration und gebietet ihnen, Frau von Fladungen wegen ihres Heiratsgutes und der Widerlage nicht zu behelligen.
Konstanz, 17. Juni 1507.
Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 37’ (Kop.).
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« Nr. 337 Deklaration Kg. Maximilians für Ursula von Fladungen »
Bekundet, daß die gemäß dem Recht und Herkommen der Stadt Nürnberg laut ihrer Heiratsurkunde erfolgte Zusage Ursulas von Fladungen, Ehefrau des Hans von Fladungen, bezüglich ihres Heiratsguts und der Widerlage1 gültig ist und von niemandem angefochten werden darf. Befiehlt allen Reichsangehörigen bei Androhung einer Strafe von 10 Mark Šlötigen Goldes die Beachtung dieser Deklaration und gebietet ihnen, Frau von Fladungen wegen ihres Heiratsgutes und der Widerlage nicht zu behelligen.
Konstanz, 17. Juni 1507.
Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 37’ (Kop.).