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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 343 Mandat Kg. Maximilians an alle Reichsangehörigen wegen des Ritterstifts Odenheim »
Er hat dem Ritterstift Odenheim die Verlegung nach Bruchsal gestattet, wie anschließend auch der für das Stift [als Schirmvogt] zuständige Bf. Philipp von Speyer.1 Die hergebrachten Rechte Dritter werden davon nicht berührt. Die Aufnahme des Ritterstifts in Bruchsal geschah aus schwerwiegenden Gründen. Als röm. Kg. obliegt ihm die Wahrung der Rechte des Stifts. Gebietet allen Reichsuntertanen bei Androhung einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes, die dem Stift erteilte Genehmigung nicht zu behindern, sondern vielmehr die Stiftsherren bei der Verlegung zu unterstützen. Ansprüche von seiten Dritter sollen auf dem Rechtsweg verfolgt werden.
Konstanz, 26. Juni 1507.2
Regest:
Wetterer
, Verlegung, S. 46.
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Anmerkungen
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« Nr. 343 Mandat Kg. Maximilians an alle Reichsangehörigen wegen des Ritterstifts Odenheim »
Er hat dem Ritterstift Odenheim die Verlegung nach Bruchsal gestattet, wie anschließend auch der für das Stift [als Schirmvogt] zuständige Bf. Philipp von Speyer.1 Die hergebrachten Rechte Dritter werden davon nicht berührt. Die Aufnahme des Ritterstifts in Bruchsal geschah aus schwerwiegenden Gründen. Als röm. Kg. obliegt ihm die Wahrung der Rechte des Stifts. Gebietet allen Reichsuntertanen bei Androhung einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes, die dem Stift erteilte Genehmigung nicht zu behindern, sondern vielmehr die Stiftsherren bei der Verlegung zu unterstützen. Ansprüche von seiten Dritter sollen auf dem Rechtsweg verfolgt werden.
Konstanz, 26. Juni 1507.2
Regest:
Wetterer
, Verlegung, S. 46.