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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 346 Lehenbrief Kg. Maximilians für Wolfgang Haller u.a. »
Wolfgang Haller (kgl. Speisemeister), Sohn des verstorbenen Johann Haller, Georg Haller, Sohn des verstorbenen Andreas Haller, sowie Niklas, Rochus, Ulrich und Georg Haller, Söhne des verstorbenen Ulrich Haller, haben mitgeteilt, daß sie folgende vom Reich lehnbare Güter von ihren Vätern ererbt hätten: einen Anteil an der Burg Ziegelstein, einen Zehnten zu Roßtal, das von Keferpaum 1 innegehabte Gut am unteren Galgenhof [in Nürnberg], das von Lienhard und Gertraud Schmid innegehabte Gut in Laufamholz (Lauffenheltz) und eine Wiese bei Mögeldorf. Sie ersuchten unter Berufung auf eine (der Originalurkunde inserierte) Urkunde Ks. Friedrichs III. für die Nürnberger Haller2 um die erneute Belehnung mit diesen Gütern. Dies ist vorbehaltlich der Rechte von Kg. und Reich geschehen. Wolfgang Haller leistete den üblichen Eid. Die übrigen Lehnsträger sollen dies bis zum 11. November (St. Martins tag) vor Hans von Obernitz (kgl. Schultheiß zu Nürnberg) nachholen.
Konstanz, 9. Juli 1507.
Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 88 (Auszug).
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« Nr. 346 Lehenbrief Kg. Maximilians für Wolfgang Haller u.a. »
Wolfgang Haller (kgl. Speisemeister), Sohn des verstorbenen Johann Haller, Georg Haller, Sohn des verstorbenen Andreas Haller, sowie Niklas, Rochus, Ulrich und Georg Haller, Söhne des verstorbenen Ulrich Haller, haben mitgeteilt, daß sie folgende vom Reich lehnbare Güter von ihren Vätern ererbt hätten: einen Anteil an der Burg Ziegelstein, einen Zehnten zu Roßtal, das von Keferpaum 1 innegehabte Gut am unteren Galgenhof [in Nürnberg], das von Lienhard und Gertraud Schmid innegehabte Gut in Laufamholz (Lauffenheltz) und eine Wiese bei Mögeldorf. Sie ersuchten unter Berufung auf eine (der Originalurkunde inserierte) Urkunde Ks. Friedrichs III. für die Nürnberger Haller2 um die erneute Belehnung mit diesen Gütern. Dies ist vorbehaltlich der Rechte von Kg. und Reich geschehen. Wolfgang Haller leistete den üblichen Eid. Die übrigen Lehnsträger sollen dies bis zum 11. November (St. Martins tag) vor Hans von Obernitz (kgl. Schultheiß zu Nürnberg) nachholen.
Konstanz, 9. Juli 1507.
Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 88 (Auszug).