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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 349 Volljährigkeitserklärung Kg. Maximilians für Erhard Vöhlin »
Erklärt den neunzehnjährigen, bislang unter Vormundschaft stehenden Erhard Vöhlin für mündig. Er ist somit zur Verwaltung seines Besitzes und zur Tätigung aller sonstigen Rechtsgeschäfte befähigt. Befiehlt allen Reichsangehörigen bei Androhung einer Strafe von 10 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.1
Konstanz, 16. Juli 1507.
Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 50–50’ (Kop.).
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Anmerkungen
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« Nr. 349 Volljährigkeitserklärung Kg. Maximilians für Erhard Vöhlin »
Erklärt den neunzehnjährigen, bislang unter Vormundschaft stehenden Erhard Vöhlin für mündig. Er ist somit zur Verwaltung seines Besitzes und zur Tätigung aller sonstigen Rechtsgeschäfte befähigt. Befiehlt allen Reichsangehörigen bei Androhung einer Strafe von 10 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.1
Konstanz, 16. Juli 1507.
Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 50–50’ (Kop.).