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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 362 Gerichtsprivileg Kg. Maximilians für Hans, Heinrich und Peter von Liebenstein »
Hans, Heinrich und Peter von Liebenstein haben angegeben, daß sie das bei Heilbronn gelegene Dorf Kaltenwesten mit der Niedergerichtsbarkeit und allen obrigkeitlichen Rechten innehätten. Da das Dorf keinem Hochgerichtsbezirk unterstehe, hätten die Liebenstein Verbrecher bislang nach ihrem Gutdünken vor benachbarte Gerichte stellen lassen, was aber Kosten und Streitigkeiten verursache. Viele Verbrechen seien deshalb ungesühnt geblieben. Bewilligt auf deren Bitte Hans, Heinrich und Peter von Liebenstein und ihren Erben vorbehaltlich der Rechte von Kg. und Reich für das Dorf Kaltenwesten die Halsgerichtsbarkeit und den Blutbann. Diese haben dafür den üblichen Lehnseid geleistet.1
Konstanz, 2. August 1507.
Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 46–46’ (Kop.).
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« Nr. 362 Gerichtsprivileg Kg. Maximilians für Hans, Heinrich und Peter von Liebenstein »
Hans, Heinrich und Peter von Liebenstein haben angegeben, daß sie das bei Heilbronn gelegene Dorf Kaltenwesten mit der Niedergerichtsbarkeit und allen obrigkeitlichen Rechten innehätten. Da das Dorf keinem Hochgerichtsbezirk unterstehe, hätten die Liebenstein Verbrecher bislang nach ihrem Gutdünken vor benachbarte Gerichte stellen lassen, was aber Kosten und Streitigkeiten verursache. Viele Verbrechen seien deshalb ungesühnt geblieben. Bewilligt auf deren Bitte Hans, Heinrich und Peter von Liebenstein und ihren Erben vorbehaltlich der Rechte von Kg. und Reich für das Dorf Kaltenwesten die Halsgerichtsbarkeit und den Blutbann. Diese haben dafür den üblichen Lehnseid geleistet.1
Konstanz, 2. August 1507.
Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 46–46’ (Kop.).