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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 366 Lehenbrief Kg. Maximilians für Hans und Wilhelm vom Stein »
Belehnt Hans und Wilhelm vom Stein mit den von ihrem Vater Wilhelm ererbten, vom Reich lehenbaren Dörfern Gommersheim (Gumetsheym) und Freisbach (Freyspach), vorbehaltlich der Rechte von Kg. und Reich. Die beiden Brüder sollen bis zum 24. August (St. Bartholmes tag) vor Bürgermeister und Rat der Stadt Weißenburg/Elsaß den Lehnseid ablegen.
Konstanz, 5. August 1507.
Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 87 (Notiz).
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Anmerkungen
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« Nr. 366 Lehenbrief Kg. Maximilians für Hans und Wilhelm vom Stein »
Belehnt Hans und Wilhelm vom Stein mit den von ihrem Vater Wilhelm ererbten, vom Reich lehenbaren Dörfern Gommersheim (Gumetsheym) und Freisbach (Freyspach), vorbehaltlich der Rechte von Kg. und Reich. Die beiden Brüder sollen bis zum 24. August (St. Bartholmes tag) vor Bürgermeister und Rat der Stadt Weißenburg/Elsaß den Lehnseid ablegen.
Konstanz, 5. August 1507.
Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 87 (Notiz).