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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 389 Pfgf. Friedrich an Kg. Maximilian »
[1.] Er hat dem kgl. Schreiben1 entnommen, daß die kgl. Räte Hans Walter von Laubenberg zu Hg. Albrecht von Bayern entsandt haben. Dieser habe den Auftrag, unverzüglich nach Freising an Adam von Törring zu berichten, falls der Hg. den Waffenstillstand ablehnen und die Ladung nach Konstanz zurückweisen sollte. Törring könne dann entsprechend der mündlichen kgl. Mitteilung an ihn, Pfgf. Friedrich, weiterverfahren; er solle Törring entsprechend abfertigen.
[2.] Er erhält täglich Warnungen, daß Hg. Albrecht seine Absicht [zur militärischen Besetzung des Unterpfandes] umsetzen will, weshalb er, zumal angesichts der Rüstungen des Hg. und des Schwäbischen Bundes, des ergangenen Aufgebots zum 30. Mai (sontag trinitatis) und der Kürze des Termins, nicht an einen Erfolg der Mission Laubenbergs Šglaubt. Der Kg. hat ihn, Pfgf. Friedrich, für diesen Fall angewiesen, Wasserburg zu sichern. Er hat ihm jedoch schon früher mitgeteilt, daß er dazu nicht imstande ist. Ohnehin hat Hg. Albrecht Wasserburg bereits isoliert. Er erinnert vorsorglich daran, daß er ihm, dem Kg., seine Angelegenheiten anheimgestellt und er ihm wiederum versichert hat, daß er keinen Krieg dulden werde. Bittet deshalb, dem Schwäbischen Bund jegliche Unterstützung für Hg. Albrecht zu verbieten. Diesem soll die Aufnahme von Kampfhandlungen untersagt werden. Außerdem soll er darüber informiert werden, daß der Kg. Wasserburg bis zum Abschluß des Verfahrens besetzen wird.
Konstanz, 11. Mai 1507 (erichtag nach vocem jocunditatis).
München, HStA, Neuburger Kopialbücher 63, fol. 49–49’ (Kop.).
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« Nr. 389 Pfgf. Friedrich an Kg. Maximilian »
[1.] Er hat dem kgl. Schreiben1 entnommen, daß die kgl. Räte Hans Walter von Laubenberg zu Hg. Albrecht von Bayern entsandt haben. Dieser habe den Auftrag, unverzüglich nach Freising an Adam von Törring zu berichten, falls der Hg. den Waffenstillstand ablehnen und die Ladung nach Konstanz zurückweisen sollte. Törring könne dann entsprechend der mündlichen kgl. Mitteilung an ihn, Pfgf. Friedrich, weiterverfahren; er solle Törring entsprechend abfertigen.
[2.] Er erhält täglich Warnungen, daß Hg. Albrecht seine Absicht [zur militärischen Besetzung des Unterpfandes] umsetzen will, weshalb er, zumal angesichts der Rüstungen des Hg. und des Schwäbischen Bundes, des ergangenen Aufgebots zum 30. Mai (sontag trinitatis) und der Kürze des Termins, nicht an einen Erfolg der Mission Laubenbergs Šglaubt. Der Kg. hat ihn, Pfgf. Friedrich, für diesen Fall angewiesen, Wasserburg zu sichern. Er hat ihm jedoch schon früher mitgeteilt, daß er dazu nicht imstande ist. Ohnehin hat Hg. Albrecht Wasserburg bereits isoliert. Er erinnert vorsorglich daran, daß er ihm, dem Kg., seine Angelegenheiten anheimgestellt und er ihm wiederum versichert hat, daß er keinen Krieg dulden werde. Bittet deshalb, dem Schwäbischen Bund jegliche Unterstützung für Hg. Albrecht zu verbieten. Diesem soll die Aufnahme von Kampfhandlungen untersagt werden. Außerdem soll er darüber informiert werden, daß der Kg. Wasserburg bis zum Abschluß des Verfahrens besetzen wird.
Konstanz, 11. Mai 1507 (erichtag nach vocem jocunditatis).
München, HStA, Neuburger Kopialbücher 63, fol. 49–49’ (Kop.).