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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 393 Mandat Kg. Maximilians an Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Wasserburg »
[Narratio wie Nr. 391 (Gemäß ... tolerieren.)]. Er hat Hg. Albrecht und Hg. Wolfgang von Bayern sowie dem Schwäbischen Bund befohlen, ihr Vorhaben aufzugeben und jegliche Feindseligkeiten gegen Pfgf. Friedrich, seine Mündel und ihr Territorium zu unterlassen und ggf. ihre Truppen zurückzuziehen. Da Wasserburg Teil des Unterpfands ist, befiehlt er ihnen unter Androhung der kgl. Ungnade und schwerer Strafe, die beiden genannten Hgg. oder ihre Anhänger nicht in die Stadt einzulassen, sondern Pfgf. Friedrich als Vormund gehorsam zu sein, bis er eine Entscheidung über den Streit gefällt und ihnen diese mitgeteilt hat.
Konstanz, 15. Mai 1507.
München, HStA, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 265–266’ (koll. Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. N. Ziegler).
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Anmerkungen
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« Nr. 393 Mandat Kg. Maximilians an Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Wasserburg »
[Narratio wie Nr. 391 (Gemäß ... tolerieren.)]. Er hat Hg. Albrecht und Hg. Wolfgang von Bayern sowie dem Schwäbischen Bund befohlen, ihr Vorhaben aufzugeben und jegliche Feindseligkeiten gegen Pfgf. Friedrich, seine Mündel und ihr Territorium zu unterlassen und ggf. ihre Truppen zurückzuziehen. Da Wasserburg Teil des Unterpfands ist, befiehlt er ihnen unter Androhung der kgl. Ungnade und schwerer Strafe, die beiden genannten Hgg. oder ihre Anhänger nicht in die Stadt einzulassen, sondern Pfgf. Friedrich als Vormund gehorsam zu sein, bis er eine Entscheidung über den Streit gefällt und ihnen diese mitgeteilt hat.
Konstanz, 15. Mai 1507.
München, HStA, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 265–266’ (koll. Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. N. Ziegler).