Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 420 Stellungnahme Pfgf. Friedrichs an Kg. Maximilian »
[1.] Er hat darauf hingewiesen, daß die Änderungen an der mit dem Rat der in Konstanz versammelten Reichsstände verabschiedeten kgl. Deklaration, welche ihm in Anwesenheit der Stände und Hg. Albrechts eröffnet wurde, ohne sein Wissen erfolgten und für ihn nachteilig sind. Die Gründe hat er ihm schriftlich mitgeteilt [Nrr.
418f.] und gebeten, es bei der ursprünglichen Fassung zu belassen und den beiden Parteien entsprechende Ausfertigungen zu übergeben. Darum bittet er erneut. Er hat seinen Bürgen den Entwurf der Deklaration, wie er in der Reichsversammlung verlesen und ihm ausgehändigt wurde, gegeben; diese haben auf dieser Grundlage die Bürgschaft übernommen.
[2.] Am gestrigen Donnerstag [15.7.] übergab ihm der kgl. Sekretär Niklas Ziegler auf kgl. Befehl ein Schriftstück [Nr.
417]. Er sollte einwilligen, den Termin für die Taxation des neuen Unterpfands auf den 24. August (St. Barthlmestag) zu verschieben, dennoch aber das bisherige Unterpfand zum 10. August (
St. Lorenzen tag) an Hg. Albrecht abzutreten; außerdem sollten die Kommissare die Eide der Amtleute und Untertanen durch Stellvertreter entgegennehmen können. In die Verlängerung des Termins bis zum 24. August (Bartholomei) will er dem Kg. zu Gefallen einwilligen. Doch soll dieser Termin dann auch für die Rückgabe des Unterpfands an Hg. Albrecht gelten, da in der Konstanzer Deklaration die gleichzeitige Übergabe vorgesehen ist. Auch in die Vertretung der Kommissare bei der Entgegennahme der Eide willigt er ein. Doch sollen diese Änderungen der Deklaration in allen übrigen Punkten nichts benehmen.
Konstanz, 15. Juli 1507 (donerstags post Margrethe).
München, HStA, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 293–294’ (Kop. mit imit. Unterz. Pfgf. Friedrichs) = Textvorlage A. München, HStA, Neuburger Kopialbücher 63, fol. 22–23’ (Kop mit imit. Unterz. Pfgf. Friedrichs, Datumverm.) = B.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
« Nr. 420 Stellungnahme Pfgf. Friedrichs an Kg. Maximilian »
[1.] Er hat darauf hingewiesen, daß die Änderungen an der mit dem Rat der in Konstanz versammelten Reichsstände verabschiedeten kgl. Deklaration, welche ihm in Anwesenheit der Stände und Hg. Albrechts eröffnet wurde, ohne sein Wissen erfolgten und für ihn nachteilig sind. Die Gründe hat er ihm schriftlich mitgeteilt [Nrr.
418f.] und gebeten, es bei der ursprünglichen Fassung zu belassen und den beiden Parteien entsprechende Ausfertigungen zu übergeben. Darum bittet er erneut. Er hat seinen Bürgen den Entwurf der Deklaration, wie er in der Reichsversammlung verlesen und ihm ausgehändigt wurde, gegeben; diese haben auf dieser Grundlage die Bürgschaft übernommen.
[2.] Am gestrigen Donnerstag [15.7.] übergab ihm der kgl. Sekretär Niklas Ziegler auf kgl. Befehl ein Schriftstück [Nr.
417]. Er sollte einwilligen, den Termin für die Taxation des neuen Unterpfands auf den 24. August (St. Barthlmestag) zu verschieben, dennoch aber das bisherige Unterpfand zum 10. August (
St. Lorenzen tag) an Hg. Albrecht abzutreten; außerdem sollten die Kommissare die Eide der Amtleute und Untertanen durch Stellvertreter entgegennehmen können. In die Verlängerung des Termins bis zum 24. August (Bartholomei) will er dem Kg. zu Gefallen einwilligen. Doch soll dieser Termin dann auch für die Rückgabe des Unterpfands an Hg. Albrecht gelten, da in der Konstanzer Deklaration die gleichzeitige Übergabe vorgesehen ist. Auch in die Vertretung der Kommissare bei der Entgegennahme der Eide willigt er ein. Doch sollen diese Änderungen der Deklaration in allen übrigen Punkten nichts benehmen.
Konstanz, 15. Juli 1507 (donerstags post Margrethe).
München, HStA, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 293–294’ (Kop. mit imit. Unterz. Pfgf. Friedrichs) = Textvorlage A. München, HStA, Neuburger Kopialbücher 63, fol. 22–23’ (Kop mit imit. Unterz. Pfgf. Friedrichs, Datumverm.) = B.