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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 422 Mandat Kg. Maximilians an die Städte Wasserburg und Traunstein sowie an alle übrige Orte des an Pfgf. Friedrich übergebenen Unterpfands »
Er hat auf dem RT zu Konstanz mit dem Rat der versammelten Reichsstände und mit der Zustimmung der beiden Parteien, Hg. Albrechts von Bayern und Pfgf. Friedrichs als Vormund, eine kgl. Deklaration verabschiedet, die unter anderem zum 10. August (St. Laurenzen tag) die Abtretung des in den Händen Pfgf. Friedrichs befindlichen Unterpfands an Hg. Albrecht vorsieht. Befiehlt ihnen, zum besagten Termin den Hg. als Landesfürsten und rechtmäßigen Erbherren bzw. seine Vertreter einzulassen und den Untertaneneid zu leisten.
Konstanz, 19. Juli 1507.
München, HStA, Kurbay. Urk. 7090 (Or. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 49–49’ (Reinkonz. mit ex.-ŠVerm., Verm.: Und des ainen offen brief aufzurichten an alle ort, hiervorgemelt, lautend.) = B. München, HStA, KÄA 1238, fol. 326–327 (Kop. mit imit. Vermm. und Gegenz. wie Or.).
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« Nr. 422 Mandat Kg. Maximilians an die Städte Wasserburg und Traunstein sowie an alle übrige Orte des an Pfgf. Friedrich übergebenen Unterpfands »
Er hat auf dem RT zu Konstanz mit dem Rat der versammelten Reichsstände und mit der Zustimmung der beiden Parteien, Hg. Albrechts von Bayern und Pfgf. Friedrichs als Vormund, eine kgl. Deklaration verabschiedet, die unter anderem zum 10. August (St. Laurenzen tag) die Abtretung des in den Händen Pfgf. Friedrichs befindlichen Unterpfands an Hg. Albrecht vorsieht. Befiehlt ihnen, zum besagten Termin den Hg. als Landesfürsten und rechtmäßigen Erbherren bzw. seine Vertreter einzulassen und den Untertaneneid zu leisten.
Konstanz, 19. Juli 1507.
München, HStA, Kurbay. Urk. 7090 (Or. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 49–49’ (Reinkonz. mit ex.-ŠVerm., Verm.: Und des ainen offen brief aufzurichten an alle ort, hiervorgemelt, lautend.) = B. München, HStA, KÄA 1238, fol. 326–327 (Kop. mit imit. Vermm. und Gegenz. wie Or.).