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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 430 Konsensbrief der Kff. von Mainz, Trier und Sachsen für Gf. Wolfgang von Fürstenberg (kgl. Hofmarschall) »
Erklären auf Wunsch des Kg. ihre Zustimmung zu dessen (inserierter) Verschreibung zugunsten Gf. Wolfgangs von Fürstenberg vom 7. August 1504. Demnach hat der Kg. dem Gf. und seinen Erben für im Dienst für Kg. und Reich aufgelaufene Schulden in Höhe von 24 000 fl.rh. die vom geächteten Kf. Philipp von der Pfalz innegehabte und im Landshuter Erbfolgekrieg durch den Kg. eroberte [Hälfte der] Landvogtei Ortenau – im einzelnen: Schloß Ortenberg mit den Baumühlen und allen anderen Mühlwerken, die Städte Offenburg, Gengenbach und Zell am Harmersbach sowie das zur Landvogtei gehörende Land und die Dörfer mit allen Rechten und Einkünften – verpfändet. Der Kg. hat sich allerdings die Bodenschätze, Bergwerke, Landsteuern und Reisgelder sowie die Möglichkeit zur Wiederablösung durch Begleichung der Schuld vorbehalten.1 Erklären außerdem ihre Zustimmung zu einer weiteren (inserierten) Urkunde Kg. Maximilians vom 5. Mai 1505, wonach dieser dem Gf. zusätzlich 1000 fl.rh. Baugeld bewilligt hat.2 Der Konsens erfolgt jedoch vorbehaltlich der mit Zustimmung der Kff. [im Jahre 1351] erfolgten Verpfändung der Landvogtei an das Hst. Straßburg bzw. einer etwaigen Verpfändung an eine dritte Partei.3
Konstanz, 25. Juli 1507.
Karlsruhe, GLA, Abt. 30 Urk. Gengenbach-Offenburg-Zell, Nr.
76 (Or. Perg. m. 3 Ss.) = Textvorlage A. Koblenz, LHA, 1 C, Nr. 21 [= Afi. Nr.
375], pag. 124–138 (Kop.) = B.
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Erklären auf Wunsch des Kg. ihre Zustimmung zu dessen (inserierter) Verschreibung zugunsten Gf. Wolfgangs von Fürstenberg vom 7. August 1504. Demnach hat der Kg. dem Gf. und seinen Erben für im Dienst für Kg. und Reich aufgelaufene Schulden in Höhe von 24 000 fl.rh. die vom geächteten Kf. Philipp von der Pfalz innegehabte und im Landshuter Erbfolgekrieg durch den Kg. eroberte [Hälfte der] Landvogtei Ortenau – im einzelnen: Schloß Ortenberg mit den Baumühlen und allen anderen Mühlwerken, die Städte Offenburg, Gengenbach und Zell am Harmersbach sowie das zur Landvogtei gehörende Land und die Dörfer mit allen Rechten und Einkünften – verpfändet. Der Kg. hat sich allerdings die Bodenschätze, Bergwerke, Landsteuern und Reisgelder sowie die Möglichkeit zur Wiederablösung durch Begleichung der Schuld vorbehalten.1 Erklären außerdem ihre Zustimmung zu einer weiteren (inserierten) Urkunde Kg. Maximilians vom 5. Mai 1505, wonach dieser dem Gf. zusätzlich 1000 fl.rh. Baugeld bewilligt hat.2 Der Konsens erfolgt jedoch vorbehaltlich der mit Zustimmung der Kff. [im Jahre 1351] erfolgten Verpfändung der Landvogtei an das Hst. Straßburg bzw. einer etwaigen Verpfändung an eine dritte Partei.3
Konstanz, 25. Juli 1507.
Karlsruhe, GLA, Abt. 30 Urk. Gengenbach-Offenburg-Zell, Nr.
76 (Or. Perg. m. 3 Ss.) = Textvorlage A. Koblenz, LHA, 1 C, Nr. 21 [= Afi. Nr.
375], pag. 124–138 (Kop.) = B.