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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 431 Kg. Maximilian an Lgf. Wilhelm von Hessen »
Die auf dem RT versammelten Kff., Ff. und Stände haben ihn gebeten, Kf. Philipp von der Pfalz aus der während des Bayerischen Krieges verhängten Acht und Aberacht zu lösen. Er ist willens, dies zu tun, doch hat er sich in den Verschreibungen für die exekutierenden Stände1 verpflichtet, die Acht nicht aufzuheben, bevor der Kf. nicht den Verzicht auf alle seine im Krieg verlorenen Gebiete erklärt. Es steht ihm als Kg. und Ehg. von Österreich deshalb nicht zu, sich ohne ihn und die anderen Ff. und Städte mit dem Kf. und seinen Helfern zu einigen oder diese aus der Acht zu lösen. Die Angelegenheit sollte endlich zu einem Abschluß kommen und auch die Fürbitte der Reichsversammlung nicht ignoriert werden. Fordert ihn deshalb auf, die Räte, die er zu Ende des RT nach Konstanz schicken wird, zum Abschluß eines Vertrages mit Kf. Philipp und seinen Helfern über die eroberten Gebiete zu bevollmächtigen. Dies werden die übrigen exekutierenden Stände auch tun.
Konstanz, 11. Juni 1507.
Stuttgart, HStA, A 104, Bü. 1, unfol. (Kop.).
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« Nr. 431 Kg. Maximilian an Lgf. Wilhelm von Hessen »
Die auf dem RT versammelten Kff., Ff. und Stände haben ihn gebeten, Kf. Philipp von der Pfalz aus der während des Bayerischen Krieges verhängten Acht und Aberacht zu lösen. Er ist willens, dies zu tun, doch hat er sich in den Verschreibungen für die exekutierenden Stände1 verpflichtet, die Acht nicht aufzuheben, bevor der Kf. nicht den Verzicht auf alle seine im Krieg verlorenen Gebiete erklärt. Es steht ihm als Kg. und Ehg. von Österreich deshalb nicht zu, sich ohne ihn und die anderen Ff. und Städte mit dem Kf. und seinen Helfern zu einigen oder diese aus der Acht zu lösen. Die Angelegenheit sollte endlich zu einem Abschluß kommen und auch die Fürbitte der Reichsversammlung nicht ignoriert werden. Fordert ihn deshalb auf, die Räte, die er zu Ende des RT nach Konstanz schicken wird, zum Abschluß eines Vertrages mit Kf. Philipp und seinen Helfern über die eroberten Gebiete zu bevollmächtigen. Dies werden die übrigen exekutierenden Stände auch tun.
Konstanz, 11. Juni 1507.
Stuttgart, HStA, A 104, Bü. 1, unfol. (Kop.).