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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 44 Abschied des eidgenössischen Tages in Einsiedeln »
[1.] Vorschlag von Gesandten Kg. Maximilians zu einer Einung zwischen den Eidgenossen und den Häusern Österreich und Burgund; [2.] Antwort der Eidgenossen.
Einsiedeln, 1. Dezember 1506 (zinstag post Andree apostoli).
Solothurn, StA
, Eidgenössische Abschiede 1501–1506, AG 1,4, pag. 559–562 (Kop.) = Textvorlage A. Zürich, StA, B VIII 84, fol. 164–164’ (Kop.) = B. Basel, StA, Eidgenossenschaft E 1, fol. 133[a]’-134 (Kop., Datumverm.: Zinstag post Andree angefangen). Bern, StA, A IV 10, pag. 74–78 (Kop.). Luzern, StA, TA 4, fol. 234–235’, 239 (Kop.). Schaffhausen, StA, Tagsatzung 1506, unfol. (Kop.).
Druck:
Eidgenössische Abschiede
III/2, Nr. 256, S. 355.1
[1.] Der Tag wurde auf Wunsch des röm. Kg. einberufen. Dessen Gesandte Bf. Hugo von Konstanz, Christoph Schenk von Limpurg (kgl. Vogt zu Nellenburg), Hans von Landau, Hans von Königsegg und Dr. Hans Schad brachten folgendes Anliegen vor: Der Kg. habe für sich selbst und seinen verstorbenen Sohn Kg. Philipp um eine Einung mit den Eidgenossen ersucht.2 Die Sache habe sich allerdings durch seine Beanspruchung in Ungarn verzögert. Außerdem habe sich der Kg. zu diesem Zweck in die Nähe der Eidgenossenschaft begeben Šwollen, woran ihn der Tod seines Sohnes gehindert habe. Deshalb seien die Verhandlungen bislang zu keinem Abschluß gelangt. Der Kg. sei den Eidgenossen als seiner und des Reichs getruwen und verwanten besonders geneigt und wünsche mehr als bei anderen Nationen ein Bündnis und gutnachbarliche Beziehungen. Er wolle die Eidgenossen auch bei seinem Romzug einsetzen, in der Hoffnung, daß dies nicht nur ihm selbst, seinen Enkeln und den Erblanden, sondern auch dem Hl. Reich, zu dessen Gliedern die Eidgenossen gehörten, und ihnen selbst zu Ehren und Nutzen gereiche und schließlich auch der Christenheit diene. Der Ks. schlage deshalb für sich selbst und seine Enkel eine Einung für 50 oder 60 Jahre – oder solange die Eidgenossen wünschten – zwischen den Häusern Österreich und Burgund und den Eidgenossen vor. Von der Beistandspflicht in Höhe von 6 000 Fußsoldaten sollten lediglich der Papst, die röm. Kss. und Kgg. sowie das Hl. Reich ausgenommen bleiben. Die Eidgenossen sollten sich überdies verpflichten, kein Bündnis gegen die Häuser Österreich und Burgund einzugehen. Die Einung solle mit dem in Kürze zu erwartenden Auslaufen des eidgenössischen Bündnisses mit dem frz. Kg. in Kraft treten. Der Kg. werde – auch als Vormund seiner Enkel – für die Dauer des Bündnisses jedem der zwölf Orte eine jährliche Pension von 1 500 fl.rh., insgesamt also 18 000 fl.rh. bezahlen. Diese Summe werde je zur Hälfte auf die Salzpfanne zu Hall im Inntal und auf die Gft. Burgund oder andere Orte in den Niederlanden versichert. Falls den Eidgenossen diese Sicherstellung wider Erwarten nicht ausreichen sollte, so könnten sie dafür andere Einkünfte aus den Erblanden vorschlagen. Der röm. Kg. verpflichte sich, den Eidgenossen gegen jeden Angriff, der wegen dieses Bündnisses gegen sie geführt werde, mit Rat und Hilfe zur Seite stehen. Die Gesandten äußerten abschließend die Hoffnung, die Eidgenossen würden bedenken, daß dieses Bündnis ihnen Ruhe und Frieden brächte und dadurch alle bisherigen Konflikte mit dem Kg. und den Erblanden zu einem Ende kämen.
[2.] Die versammelten Eidgenossen nahmen den Vorschlag zur Berichterstattung an und beraumten den kgl. Gesandten in zwölf Tagen einen weiteren Tag nach Baden zur Entgegennahme ihrer Antwort an.3 [...].
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« Nr. 44 Abschied des eidgenössischen Tages in Einsiedeln »
[1.] Vorschlag von Gesandten Kg. Maximilians zu einer Einung zwischen den Eidgenossen und den Häusern Österreich und Burgund; [2.] Antwort der Eidgenossen.
Einsiedeln, 1. Dezember 1506 (zinstag post Andree apostoli).
Solothurn, StA
, Eidgenössische Abschiede 1501–1506, AG 1,4, pag. 559–562 (Kop.) = Textvorlage A. Zürich, StA, B VIII 84, fol. 164–164’ (Kop.) = B. Basel, StA, Eidgenossenschaft E 1, fol. 133[a]’-134 (Kop., Datumverm.: Zinstag post Andree angefangen). Bern, StA, A IV 10, pag. 74–78 (Kop.). Luzern, StA, TA 4, fol. 234–235’, 239 (Kop.). Schaffhausen, StA, Tagsatzung 1506, unfol. (Kop.).
Druck:
Eidgenössische Abschiede
III/2, Nr. 256, S. 355.1
[1.] Der Tag wurde auf Wunsch des röm. Kg. einberufen. Dessen Gesandte Bf. Hugo von Konstanz, Christoph Schenk von Limpurg (kgl. Vogt zu Nellenburg), Hans von Landau, Hans von Königsegg und Dr. Hans Schad brachten folgendes Anliegen vor: Der Kg. habe für sich selbst und seinen verstorbenen Sohn Kg. Philipp um eine Einung mit den Eidgenossen ersucht.2 Die Sache habe sich allerdings durch seine Beanspruchung in Ungarn verzögert. Außerdem habe sich der Kg. zu diesem Zweck in die Nähe der Eidgenossenschaft begeben Šwollen, woran ihn der Tod seines Sohnes gehindert habe. Deshalb seien die Verhandlungen bislang zu keinem Abschluß gelangt. Der Kg. sei den Eidgenossen als seiner und des Reichs getruwen und verwanten besonders geneigt und wünsche mehr als bei anderen Nationen ein Bündnis und gutnachbarliche Beziehungen. Er wolle die Eidgenossen auch bei seinem Romzug einsetzen, in der Hoffnung, daß dies nicht nur ihm selbst, seinen Enkeln und den Erblanden, sondern auch dem Hl. Reich, zu dessen Gliedern die Eidgenossen gehörten, und ihnen selbst zu Ehren und Nutzen gereiche und schließlich auch der Christenheit diene. Der Ks. schlage deshalb für sich selbst und seine Enkel eine Einung für 50 oder 60 Jahre – oder solange die Eidgenossen wünschten – zwischen den Häusern Österreich und Burgund und den Eidgenossen vor. Von der Beistandspflicht in Höhe von 6 000 Fußsoldaten sollten lediglich der Papst, die röm. Kss. und Kgg. sowie das Hl. Reich ausgenommen bleiben. Die Eidgenossen sollten sich überdies verpflichten, kein Bündnis gegen die Häuser Österreich und Burgund einzugehen. Die Einung solle mit dem in Kürze zu erwartenden Auslaufen des eidgenössischen Bündnisses mit dem frz. Kg. in Kraft treten. Der Kg. werde – auch als Vormund seiner Enkel – für die Dauer des Bündnisses jedem der zwölf Orte eine jährliche Pension von 1 500 fl.rh., insgesamt also 18 000 fl.rh. bezahlen. Diese Summe werde je zur Hälfte auf die Salzpfanne zu Hall im Inntal und auf die Gft. Burgund oder andere Orte in den Niederlanden versichert. Falls den Eidgenossen diese Sicherstellung wider Erwarten nicht ausreichen sollte, so könnten sie dafür andere Einkünfte aus den Erblanden vorschlagen. Der röm. Kg. verpflichte sich, den Eidgenossen gegen jeden Angriff, der wegen dieses Bündnisses gegen sie geführt werde, mit Rat und Hilfe zur Seite stehen. Die Gesandten äußerten abschließend die Hoffnung, die Eidgenossen würden bedenken, daß dieses Bündnis ihnen Ruhe und Frieden brächte und dadurch alle bisherigen Konflikte mit dem Kg. und den Erblanden zu einem Ende kämen.
[2.] Die versammelten Eidgenossen nahmen den Vorschlag zur Berichterstattung an und beraumten den kgl. Gesandten in zwölf Tagen einen weiteren Tag nach Baden zur Entgegennahme ihrer Antwort an.3 [...].