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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 443 Kg. Maximilian an Bf. Lorenz von Würzburg »
Gf. Adolf von Nassau-Wiesbaden, Gf. Johann von Nassau-Dillenburg, Gf. Ludwig von Isenburg-Büdingen, Gf. Bernhard von Solms-Braunfels, Gf. Philipp von Solms-Lich, Gf. Michael von Wertheim, Gf. Reinhard von Hanau-Münzenberg, Gf. Philipp von Hanau-Lichtenberg, Gf. Johann von Nassau-Beilstein, Gf. Eberhard von Eppstein-Königstein, Eberhard und Valentin Schenken von Erbach sowie Gf. Reinhard von [Leiningen-]Westerburg haben geklagt1, daß Lgf. Wilhelm von Hessen in Umsetzung eines auf dem Kölner RT verliehenen Zollprivilegs unter Verletzung ihrer Zollprivilegien und -freiheiten einen neuen Zoll erhebt, auch in gemeinschaftlichen Besitzungen, und neue Zollstätten einrichtet.
Beauftragt ihn als kgl. Kommissar, gemeinsam mit je zwei von den Beschwerdeführern und dem Beklagten zu bestimmenden reichsadligen Beisitzern die Parteien anzuhören, ggf. eine Besichtigung vor Ort durchzuführen und die Faktenlage zu klären und schließlich einen gütlichen Vergleich herbeizuführen. Falls dies nicht möglich ist, soll er mit seinen Beisitzern feststellen, ob die strittigen Zollstätten innerhalb oder außerhalb des Fm. Hessen liegen, ob der Zoll dort erhoben wird, wo der Lgf. die landesftl. Obrigkeit geltend machen kann, auch Šob die Belastung für die Gff. so unerträglich ist, wie sie behauptet haben, schließlich, was die Privilegien des Lgf. genau besagen, und ihm dann darüber Bericht erstatten. Falls eine Partei dem gütlichen Tag fernbleibt, soll das Verfahren dessenungeachtet fortgesetzt werden.2
Konstanz, 6. August 1507.
Marburg, StA, Best. 86, Nr. 33, unfol. (Kop.).
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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Gf. Adolf von Nassau-Wiesbaden, Gf. Johann von Nassau-Dillenburg, Gf. Ludwig von Isenburg-Büdingen, Gf. Bernhard von Solms-Braunfels, Gf. Philipp von Solms-Lich, Gf. Michael von Wertheim, Gf. Reinhard von Hanau-Münzenberg, Gf. Philipp von Hanau-Lichtenberg, Gf. Johann von Nassau-Beilstein, Gf. Eberhard von Eppstein-Königstein, Eberhard und Valentin Schenken von Erbach sowie Gf. Reinhard von [Leiningen-]Westerburg haben geklagt1, daß Lgf. Wilhelm von Hessen in Umsetzung eines auf dem Kölner RT verliehenen Zollprivilegs unter Verletzung ihrer Zollprivilegien und -freiheiten einen neuen Zoll erhebt, auch in gemeinschaftlichen Besitzungen, und neue Zollstätten einrichtet.
Beauftragt ihn als kgl. Kommissar, gemeinsam mit je zwei von den Beschwerdeführern und dem Beklagten zu bestimmenden reichsadligen Beisitzern die Parteien anzuhören, ggf. eine Besichtigung vor Ort durchzuführen und die Faktenlage zu klären und schließlich einen gütlichen Vergleich herbeizuführen. Falls dies nicht möglich ist, soll er mit seinen Beisitzern feststellen, ob die strittigen Zollstätten innerhalb oder außerhalb des Fm. Hessen liegen, ob der Zoll dort erhoben wird, wo der Lgf. die landesftl. Obrigkeit geltend machen kann, auch Šob die Belastung für die Gff. so unerträglich ist, wie sie behauptet haben, schließlich, was die Privilegien des Lgf. genau besagen, und ihm dann darüber Bericht erstatten. Falls eine Partei dem gütlichen Tag fernbleibt, soll das Verfahren dessenungeachtet fortgesetzt werden.2
Konstanz, 6. August 1507.
Marburg, StA, Best. 86, Nr. 33, unfol. (Kop.).