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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 456 Supplikation Frankfurts an Kg. Maximilian »
Zwischen dem Rat der Stadt Frankfurt und Wigant von Luttern bestehen Streitigkeiten. Aufgrund ihrer in Abschrift beigefügten Korrespondenz mit Luttern [Nr.
646, Anm. 5] und aufgrund eingegangener Warnungen befürchtet der Frankfurter Rat gewaltsame Maßnahmen Lutterns gegen die Stadt, obwohl sie ihm den rechtlichen Austrag angeboten haben. Die Kosten für die erforderlichen Gegenmaßnahmen könnten die Fähigkeit der Stadt gefährden, ihren Beitrag zum kgl. Romzug zu leisten.
Er [Johann Frosch] bittet deshalb im Namen des Frankfurter Rates, Luttern und anderen beteiligten Personen unter Androhung der Reichsacht gewaltsame Maßnahmen gegen die Stadt zu untersagen und die Vertretung ihrer Forderungen auf dem Rechtsweg zu gebieten. Frankfurt bietet einen schleunigen Austrag vor dem Kg. oder dem kgl. Kammergericht als den zuständigen Instanzen an.
s.l., s.d., jedoch Konstanz, zwischen dem 16. und 20. Juli 1507.1
Frankfurt, ISG, Reichssachen II, Nr. 184, unfol. [nach Stück-Nr. 42] (Or., Unterz. durch den Frankfurter Gesandten Johann Frosch; Verm. auf der Rückseite über den Beschluß des kgl. Hofrates: Fiat mandat, mit gewalt gegen ine nichts zu handeln. [Unterz.: Christoph] Hofman.).
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« Nr. 456 Supplikation Frankfurts an Kg. Maximilian »
Zwischen dem Rat der Stadt Frankfurt und Wigant von Luttern bestehen Streitigkeiten. Aufgrund ihrer in Abschrift beigefügten Korrespondenz mit Luttern [Nr.
646, Anm. 5] und aufgrund eingegangener Warnungen befürchtet der Frankfurter Rat gewaltsame Maßnahmen Lutterns gegen die Stadt, obwohl sie ihm den rechtlichen Austrag angeboten haben. Die Kosten für die erforderlichen Gegenmaßnahmen könnten die Fähigkeit der Stadt gefährden, ihren Beitrag zum kgl. Romzug zu leisten.
Er [Johann Frosch] bittet deshalb im Namen des Frankfurter Rates, Luttern und anderen beteiligten Personen unter Androhung der Reichsacht gewaltsame Maßnahmen gegen die Stadt zu untersagen und die Vertretung ihrer Forderungen auf dem Rechtsweg zu gebieten. Frankfurt bietet einen schleunigen Austrag vor dem Kg. oder dem kgl. Kammergericht als den zuständigen Instanzen an.
s.l., s.d., jedoch Konstanz, zwischen dem 16. und 20. Juli 1507.1
Frankfurt, ISG, Reichssachen II, Nr. 184, unfol. [nach Stück-Nr. 42] (Or., Unterz. durch den Frankfurter Gesandten Johann Frosch; Verm. auf der Rückseite über den Beschluß des kgl. Hofrates: Fiat mandat, mit gewalt gegen ine nichts zu handeln. [Unterz.: Christoph] Hofman.).