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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 469 Achterklärung Kg. Maximilians gegen Hans und Wolfgang Linck »
Wolfgang Linck aus Schwabach hat im Namen seines Vaters Hans unter Verletzung der Wormser Landfriedensordnung von 1495 Bf. Gabriel von Eichstätt die Fehde abgesagt und ist ebenso wie sein Vater gewaltsam gegen den Bf. und seine Untertanen vorgegangen.1 Erklärt Hans und Wolfgang Linck in die Acht und Aberacht. Befiehlt allen Reichsangehörigen, die beiden Ächter und ihre Helfer in keiner Weise zu unterstützen, sondern sie gefangenzunehmen und gemäß der Reichsordnung gegen sie zu verfahren. Wer dieses Mandat mißachtet, verfällt selbst der Acht und Aberacht.2
Konstanz, 9. Juni 1507.
ŠWien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 6–6’ (Or., Vermm. prps./amdrp, Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 38 (Auszug) = B.
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Wolfgang Linck aus Schwabach hat im Namen seines Vaters Hans unter Verletzung der Wormser Landfriedensordnung von 1495 Bf. Gabriel von Eichstätt die Fehde abgesagt und ist ebenso wie sein Vater gewaltsam gegen den Bf. und seine Untertanen vorgegangen.1 Erklärt Hans und Wolfgang Linck in die Acht und Aberacht. Befiehlt allen Reichsangehörigen, die beiden Ächter und ihre Helfer in keiner Weise zu unterstützen, sondern sie gefangenzunehmen und gemäß der Reichsordnung gegen sie zu verfahren. Wer dieses Mandat mißachtet, verfällt selbst der Acht und Aberacht.2
Konstanz, 9. Juni 1507.
ŠWien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 6–6’ (Or., Vermm. prps./amdrp, Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 38 (Auszug) = B.